Auch wir beabsichtigen, eine Doppelhaushälfte zu kaufen, in dem eine Ölheizung von Viessmann Vitola 222/Viessmann-Vitotronic 200 Typ 2, Baujahr 2003 eingebaut ist. Dürfen wir noch in diesem Jahr 2023 nach dem Kauf der Immobilie diese Ölheizung weiterhin betreiben?
Bei der beschriebenen Heizung handelt es sich aller Voraussicht nach um eine Niedertemperaturheizung. Diese ist von der Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizungen ausgenommen und darf daher auch weiterhin ohne Einschränkungen betrieben werden. Sind Sie sich unsicher, können Sie sich das auch von einem Heizungsbauer aus Ihrer Region bestätigen lassen.
Wichtig zu wissen: Eine Austauschpflicht, die über die oben genannte hinausgeht, gibt es nicht. Allerdings können Nachrüstpflichten bestehen, wenn die Heizung in einem Hochwasser- oder Risikogebiet steht. Im Beitrag "Hochwasserschutzgesetz II: Ölheizung weiter erlaubt" informieren wir darüber.