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Expertenrat

Bin ich von der Einkommensteuer befreit, wenn ich drei PV-Anlagen auf zwei Gebäuden habe?

Frage von Sebastian F. am 20.12.2023 

Ich habe insgesamt 3 PV Anlagen auf 2 Gebäuden:

Gebäude A, 29.70 kWp, BJ 2010
Gebäude A, 19.92 kWp, BJ 2011
Gebäude B, 47.74 kWp, BJ 2012

Bin ich von der Einkommensteuer befreit?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Einkommensteuerbefreiung gilt laut Einkommensteuergesetz für:

a) von auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kW (peak) und
b) von auf, an oder in sonstigen Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 15 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit.

Insgesamt sind höchstens 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft möglich.

Ob die Befreiung in Ihrem Fall gilt, hängt also von den Umständen bzw. von den Gebäudegrößen ab. Ohne diese zu kennen, ist eine verbindliche Antwort aus der Ferne leider nicht möglich. Wir empfehlen daher den Kontakt zu Ihrem Sachbearbeiter im Finanzamt oder zu Ihrem Steuerberater. Die Experten prüfen den Sachverhalt individuell und antworten rechtssicher.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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