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16.04.2024

Checkliste: Unwetterschäden richtig der Versicherung melden

So gibt es schnelle Hilfe nach Sturm, Hagel und Überflutung

Zieht ein Unwetter mit Starkregen, Sturm oder Hagel über eine Region, sind danach oft viele Eigentümer:innen von Schäden betroffen. Damit die Versicherung Unwetterschäden zügig regulieren kann, sollten die Schäden richtig der Gebäudeversicherung gemeldet werden. Was dabei zu beachten ist, fassen die Tipps in unserer Checkliste zusammen.

Sturmschaden Dacheindeckung
Damit Sturmschäden schnell reguliert werden können, müssen sie der Versicherung richtig gemeldet werdenFoto: Pixabay / Jan Mallander

Starkregen, Hochwasser, heftige Stürme - die Auswirkungen des Klimawandels zeigen sich längst in Deutschland. Jede Immobilie kann von solchen Extremwetterereignissen betroffen sein, die Folge sind erhebliche Schäden an der Bausubstanz. Auch der Gesamtverband der Versicherer (GDV) warnt vor zunehmenden Schäden durch Unwetter und stellt fest, dass viele Eigentümer die Gefahren für ihre Immobile unterschätzen. Dabei sind neben einem ausreichenden Versicherungsschutz vorbeugende bauliche Maßnahmen essenziell! Wie groß die Gefahr von Unwetter-Schäden ist, können Eigentümer mit dem Naturgefahren-Check für ihre Postleitzahl prüfen.

Wer zahlt was? Auf ausreichenden Versicherungsschutz achten!
Die wesentliche Versicherung, in die ein Unwetterschutz für Haus oder Wohnung aufgenommen werden kann, ist die Gebäudeversicherung. Doch viele Haushalte sind nur unzureichend versichert. Vor allem ältere Verträge haben Lücken beim Versicherungsschutz, dann gehen Eigentümer im Schadensfall leer aus. Daher sollten Versicherungsverträge von Zeit zu Zeit überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.

Checkliste: Schäden der Versicherung richtig melden
Doch was, wenn der Schadensfall wirklich eintritt? Dann sollten Eigentümer sich so schnell wie möglich mit der Versicherung in Verbindung setzen

Unsere Checkliste hilft dabei:

  1. Schäden frühzeitig melden - Nur wenn der Versicherer Bescheid weiß, kann er mit dem vorhandenen Sachverstand helfen: Unwetterschäden sollten daher möglichst frühzeitig dem zuständigen Ansprechpartner gemeldet werden. In der Regel ist das der Versicherungsvermittler oder die Vermittlerin vor Ort, bei Direktversicherern eine telefonische Schadenshotline. Bei der telefonischen Schadensaufnahme helfen die Versicherungsnummer, eine Angabe zu den aufgetretenen Schäden sowie eine Telefonnummer für Rückfragen.
  2. Die wesentlichen Schäden am Haus fotografieren! Digitalbilder lassen sich online leicht an die Versicherung weiterleiten – das Smartphone leistet hier gute Dienste.
  3. Weitere Schäden verhindern: Zerstörte Fenster oder Dachöffnungen können beispielsweise mit dicker Folie abgedichtet werden; vollgelaufene Keller sollten möglichst frühzeitig mittels Pumpen geleert und zu rettende Möbel und Einrichtungsgegenstände in höhere Etagen in Sicherheit gebracht werden.
  4. Allgemeine Sanierungsmaßnahmen oder Wertverbesserungen, die Eigentümer:innen im Zusammenhang mit der Behebung der Unwetterschäden beauftragen wollen, werden – unabhängig von der Höhe – von der Versicherung nicht übernommen.
  5. Falls in der Police ein Selbstbehalt vereinbart wurde, reduziert sich die Auszahlung der Versicherung um diesen vorab vereinbarten Betrag.
  6. Keine pauschalen Angebote von Handwerkerleistungen unterschreiben! Nach Unwettern hausieren auch unzuverlässige Anbieter von Hilfsleistungen und versuchen, in dieser für die Betroffenen prekären Situation zu kurzfristigen Aufträgen zu kommen. Bei aller Dringlichkeit gilt: Geschädigte sollten ihren Versicherer ansprechen und keine pauschalen Hilfs- oder Sanierungsangebote unterschreiben. Denn Sicherheit bei der Schadensregulierung haben Betroffene nur, wenn Sachverständige der Versicherung einen eingetretenen Schaden begutachtet haben.

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Zunehmende Wetterextreme aufgrund des Klimawandels / Passende Versicherung wird für Eigentümer immer wichtiger
Der aktuelle GDV-Naturgefahrenreport aus Oktober 2023 für das Jahr 2022 zeigt das viertschwerste Sturmjahr in diesem Jahrhundert! Ein aufeinanderfolgendes Orkantrio
hat im Februar 2022 insgesamt 1,25 Milliarden Euro an versicherten Sachschäden hinterlassen, nahezu im ganzen Land. Damit auf solche Schäden nicht der finanzielle Ruin folgt, sollten Eigentümer prüfen, ob ihr Versicherungsschutz noch den aktuellen Erfordernissen entspricht. Das gilt um so mehr, seit die Energiewende immer sichtbarer wird: Ladestation für das E-Auto, Solaranlage und Wärmepumpe sind teuer und oft auch außerhalb des Hauses angebracht. In vielen alten Versicherungsverträgen ist das aber nicht berücksichtigt. Verbraucherschützer raten Eigentümern deshalb, ihren Versicherer bei größeren Veränderungen frühzeitig zu informieren. Das gilt übrigens auch bei einem Dach- oder Kellerausbau.

Sturmschäden vorbeugen und minimieren - die besten Tipps
Um Sturmschäden gar nicht erst entstehen zu lassen beziehungsweise möglichst klein zu halten, gibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hilfreiche Tipps.

  • Regelmäßige Kontroll- und Wartungsarbeiten am Dach und der Gebäudehülle von Fachbetrieben durchführen lassen
  • Dach- und Fassadenelemente auf Beschädigungen und ausreichende Befestigungen überprüfen
  • Dachziegel ausreichend mit Sturmklammern beziehungsweise Sturmhacken an der Dachkonstruktion sichern
  • Bei Blechdächern auf ausreichende Befestigungspunkte achten
  • Bei Flachdächern für ausreichende Auflast unter Beachtung der Statik achten
  • Bei hinterlüfteten Fassaden sind geschlossene Ecken wichtig
  • Baumbestand auf dem Grundstück in der Nähe von Gebäuden regelmäßig auf Standsicherheit überprüfen lassen
  • Bei Sonnen- und Lamellenstores Sturmwächtersysteme anbringen, also Windsensoren, die bei starkem Wind den Store automatisch schließen

--> Wichtig zu wissen: Ab einer Windgeschwindigkeit von 75 Stundenkilometern wird von einem Sturm gesprochen, bei über 118 Stundenkilometern von einem Orkan. Tornados können sogar Windgeschwindigkeiten von bis zu 500 Stundenkilometern erreichen.

 
 
 
Quelle: energie-fachberater.de / GDV / Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe / Verivox
 
 

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