Starkregen, Hochwasser, heftige Stürme - die Auswirkungen des Klimawandels zeigen sich längst in Deutschland. Jede Immobilie kann von solchen Extremwetterereignissen betroffen sein, die Folge sind erhebliche Schäden an der Bausubstanz. Auch der Gesamtverband der Versicherer (GDV) warnt vor zunehmenden Schäden durch Unwetter und stellt fest, dass viele Eigentümer die Gefahren für ihre Immobile unterschätzen. Dabei sind neben einem ausreichenden Versicherungsschutz vorbeugende bauliche Maßnahmen essenziell! Wie groß die Gefahr von Unwetter-Schäden ist, können Eigentümer mit dem Naturgefahren-Check für ihre Postleitzahl prüfen.
Wer zahlt was? Auf ausreichenden Versicherungsschutz achten!
Die wesentliche Versicherung, in die ein Unwetterschutz für Haus oder Wohnung aufgenommen werden kann, ist die Gebäudeversicherung. Doch viele Haushalte sind nur unzureichend versichert. Vor allem ältere Verträge haben Lücken beim Versicherungsschutz, dann gehen Eigentümer im Schadensfall leer aus. Daher sollten Versicherungsverträge von Zeit zu Zeit überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.
Checkliste: Schäden der Versicherung richtig melden
Doch was, wenn der Schadensfall wirklich eintritt? Dann sollten Eigentümer sich so schnell wie möglich mit der Versicherung in Verbindung setzen!
Unsere Checkliste hilft dabei:
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Zunehmende Wetterextreme aufgrund des Klimawandels / Passende Versicherung wird für Eigentümer immer wichtiger
Der
aktuelle GDV-Naturgefahrenreport aus Oktober 2023 für das Jahr 2022
zeigt das viertschwerste Sturmjahr in diesem Jahrhundert! Ein
aufeinanderfolgendes Orkantrio hat im Februar 2022 insgesamt 1,25
Milliarden Euro an versicherten Sachschäden hinterlassen, nahezu im
ganzen Land. Damit auf solche Schäden nicht der finanzielle Ruin folgt,
sollten Eigentümer prüfen, ob ihr Versicherungsschutz noch den aktuellen
Erfordernissen entspricht. Das gilt um so mehr, seit die Energiewende
immer sichtbarer wird: Ladestation für das E-Auto, Solaranlage und
Wärmepumpe sind teuer und oft auch außerhalb des Hauses angebracht. In
vielen alten Versicherungsverträgen ist das aber nicht berücksichtigt. Verbraucherschützer raten Eigentümern deshalb, ihren Versicherer bei größeren Veränderungen frühzeitig zu informieren. Das gilt übrigens auch bei einem Dach- oder Kellerausbau.
Sturmschäden vorbeugen und minimieren - die besten Tipps
Um Sturmschäden gar nicht erst entstehen zu lassen beziehungsweise möglichst klein zu halten, gibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hilfreiche Tipps.
--> Wichtig zu wissen: Ab einer Windgeschwindigkeit von 75 Stundenkilometern wird von einem Sturm gesprochen, bei über 118 Stundenkilometern von einem Orkan. Tornados können sogar Windgeschwindigkeiten von bis zu 500 Stundenkilometern erreichen.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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