Geräusche, die beim Laufen, Gehen oder Springen entstehen, wandern in der Regel in Form von Körperschall über fest verbundene Bauteile. Um das zu verhindern, sind weiche Materialien nötig. Diese schlucken die Schallwellen und sorgen für Ruhe in Räumen unter der Lärmquelle. Während starke Teppichböden oft selbst einen hohen Trittschallschutz bieten, ist die Dämmung gegen Trittschall unter harten Bodenbelägen wie Fliesen, Parkett, Laminat oder Vinyl besonders wichtig. Eingebaut werden kann die Trittschalldämmung an verschiedenen Orten:
Ein Überblick über die Möglichkeiten und Kosten:
1. Kosten einer Trittschalldämmung unter dem Estrich
Die beste Wirkung erzielt die Schalldämmung unter dem Estrich. Diese Variante eignet sich immer dann, wenn zum Beispiel bei einem Dachausbau ein neuer Boden eingebracht oder ein bestehender saniert werden soll. Bei der so genannten schwimmenden Verlegung wird ein umlaufender Randdämmstreifen verlegt sowie eine 2 bis 3 Zentimeter starke Dämmschicht auf dem Rohfußboden. Die Materialien entkoppeln den Körperschall vom schwimmend verlegten Estrich und sorgen für einen besonders hohen Schutz.
Für die Trittschalldämmung selbst sind die Kosten mit rund 5 bis 15 Euro pro Quadratmeter überschaubar, allerdings verursachen auch die nachfolgenden Arbeiten Kosten. Dazu gehören Estrich und Arbeiten an Türen und Treppenabsätzen, die durch den höheren Bodenaufbau nötig werden können. Der neue Estrich kostet rund 15 bis 30 Euro pro Quadratmeter. Wird auch der alte Estrich entfernt, müssen Eigentümer:innen bei einer Fläche von 20 Quadratmetern mit Gesamtkosten von 600 bis 1.200 Euro rechnen.
2. Kosten einer Trittschalldämmung unter dem Bodenbelag
Soll der bestehende Boden nicht erneuert werden, kommt eine Schallisolierung unter einem neuen Bodenbelag in Frage. Diese besteht in der Regel aus dünnen Platten oder Folien, die direkt auf dem Estrich verlegt werden. Zur Auswahl stehen Trittschalldämmungen aus PE-Schaum oder Polystyrol, Kork-, Holzfaser oder Hanffilz. Die Kosten der Trittschalldämmung unter dem Bodenbelag liegen dabei zwischen 2 bis 15 Euro pro Quadratmeter. Für eine Fläche von 20 Quadratmetern kommen dann Gesamtkosten zwischen 40 und 200 Euro zusammen.
Wichtig: Befindet sich im vorhandenen Estrich eine Fußbodenheizung, eignet sich nicht jedes Material für die Trittschalldämmung! Zum Einsatz kommen dann vor allem dünne PE-Schäume mit einem niedrigen Wärmedurchlasswiderstand. Bei einer Trittschalldämmung mit Fußbodenheizung also unbedingt auf die Angaben des Herstellers achten!
3. Kosten einer abgehängten Decke zur Schallisolierung
Haben die Bewohner:innen keinen Einfluss auf die Ausstattung der Wohnräume im oberen Geschoss, können sie den Schall auch durch eine abgehängte Decke reduzieren. Dabei wird mit so genannten schalldämmenden Abhängern eine Trockenbaukonstruktion erstellt, die dann zum Beispiel mit Gipskartonplatten verkleidet wird. Während eine darauf liegende Dämmschicht auch den Luftschall (Geräusche vom Sprechen, Fernsehen oder Radio hören) reduziert, darf die neue Decke keine feste Verbindung zum Bauwerk haben. Möglich ist das zum Beispiel durch spezielle Füllmassen zwischen Wand und Gipskartonplatten. Die Kosten der Trittschalldämmung von unten durch eine abgehängte Decke belaufen sich auf rund 50 bis 100 Euro pro Quadratmeter, für 20 Quadratmeter kommen also 1.000 bis 2.000 Euro zusammen. Wichtig zu wissen ist, dass der Trittschall neben der Decke selbst auch über angrenzende Wände wandert. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten ist die Schutzwirkung der Maßnahme daher meistens geringer als bei der klassischen Trittschalldämmung im Fußbodenaufbau.
*Wir haben die Kosten für eine Trittschalldämmung sorgfältig recherchiert. Es handelt sich jedoch um Durchschnittswerte für eine erste Kalkulation. Je nach Region, Maßen und ausgewählten Materialien können die tatsächlichen Kosten auch davon abweichen. Sicherheit über die Kosten erhalten Sie nur mit einem Handwerker-Angebot.
Der Verlegeabstand der Fußbodenheizung beeinflusst die Wärmestromdichte der Heizfläche. Dabei gilt: Je enger die Rohre liegen, umso mehr ...
Antwort lesen »Einen Anspruch auf Förderung hätten Sie hier nur, wenn Sie im gleichen Zuge auch eine neue förderbare Heizung einbauen. Bleibt die ...
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Antwort lesen »Da die Heizung nur 10 Jahre alt ist, muss nichts getauscht werden. Erst nach einem irreparablen Defekt ist der Einbau einer Anlage Pflicht, ...
Antwort lesen »Nein. Das wäre nicht wirtschaftlich und ist im Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz auch nicht so vorgesehen. Ein Austausch ist nur dann ...
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Antwort lesen »Wenn die Decke des Dachbodens bereits gedämmt ist, sollte ein Energieberater prüfen, wie stark sich die Dämmung der obersten Geschossdecke ...
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