Ich hätte eine Frage zum neuen Gebäudeenergiegesetz. Ich habe eine Proxon Luft-/Luft-Wärmepumpe als Heizung für meine EFH. Wird aus Ihrer Sicht auch der Austausch gegen eine Luft/Wasser WP mit 70 % gefördert, damit ich auch mein Warmwasser damit heizen kann?
Geht es um den Austausch einer Wärmepumpe und die Installation einer Heizungs-Wärmepumpe, können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent), den Wärmepumpen-Bonus (5 Prozent) und den Einkommensbonus (30 Prozent) beantragen. Den Klimageschwindigkeitsbonus bekommen Sie leider nicht. Denn diesen gibt es nur, wenn Sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder eine mind. 20 Jahre alte funktionstüchtige Gasheizung oder Biomasseheizung austauschen. Insgesamt liegt der Satz zur Förderung der Wärmepumpe damit zwischen 30 und 65 Prozent.
Wichtig zu wissen ist, dass es den Wärmepumpen-Bonus nur gibt, wenn die Wärmepumpe mit natürlichen Kältemitteln arbeitet oder wenn es sich um eine Sole-/Erd-Wärmepumpe handelt. Voraussetzung für den Einkommensbonus ist ein Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro.
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