Ich habe mein Haus im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf meinen Sohn übertragen. Ich habe Nießbrauch und bin Bewohner des Hauses. Kann ich für eine Wärmepumpe anstelle meiner Ölheizung Förderung erhalten?
Die Heizungsförderung können Sie nur dann beantragen, wenn Sie auch Eigentümer des Hauses sind. Den Antrag zur Förderung der Wärmepumpe müsste also Ihr Sohn stellen. Da dieser kein selbst nutzender Eigentümer ist, kommen die attraktiven Boni leider nicht infrage. Erhältlich ist aber ein Zuschuss in Höhe von 30 bis 35 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Außerdem kann Ihr Sohn ab Februar 2024 einen günstigen Ergänzungskredit beantragen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine neue Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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