Ich bin Vermieterin einer Wohnung und möchte dort eine Klimaanlage /Wärmepumpe einbauen lassen. Sie dient dem Heizen in der Übergangszeit und dem Kühlen im Sommer. Gibt es dafür weiterhin einen Zuschuss? Wenn ja, wo genau beantrage ich diesen? Die BAFA scheint seit 1.1.24 nicht mehr dafür zuständig zu sein.
Hier bekommen Sie nach wie vor Fördermittel für eine neue Wärmepumpe (Luft-Luft-Wärmepumpe), wenn diese hohe technische Mindestanforderungen erfüllt (ƞs ≥ 181 % bzw. Effizienzklasse A++ oder A+++). Die Mittel beantragen Sie ab 2024 über die KfW. Da das entsprechende Portal aktuell noch nicht fertiggestellt wurde, können Sie die Anträge vorübergehend nachträglich stellen. Im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" geben wir die wichtigsten Informationen dazu.