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Expertenrat

Wir haben das Nießbrauchsrecht für das auf unsere Tochter überschriebene Haus. Wer darf Fördermittel beantragen?

Frage von Sandra S. am 08.09.2023 

Mein Mann und ich haben unser Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung Anfang 2022 an unsere Tochter überschrieben. Wir haben für 10 Jahre Nießbrauchsrecht für das komplette Gebäude und danach ein lebenslanges Wohnrecht für die Einliegerwohnung. Unsere Tochter wohnt nicht mit in dem Haus.

Da wir uns im Übergabevertrag verpflichtet haben, neben den gewöhnlichen Aufwendungen im Rahmen des Nießbrauchsrechts auch die außergewöhnlichen Ausbesserungen und Erneuerungen auf eigene Kosten zu tragen, sind wir nun unsicher, wer von uns wofür eine Förderung beantragen kann.

Wir wollen kurzfristig die bestehende Gasheizung (noch keine 10 Jahre alt) gegen eine Wärmepumpe austauschen. Außerdem haben wir ein E-Auto und eine Wallbox und wollen uns kurzfristig noch eine Solaranlage (ca. 9 kW) mit Speicher (10 kW) anschaffen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für den Heizungstausch können Sie selbst beantragen. Diese gibt es in Höhe von 25 bis 30 Prozent als Zuschuss vom BAFA, wenn Sie die Anträge rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen stellen. Als Nießbrauchberechtigte benötigen Sie dazu eine formlose schriftliche Sanierungserlaubnis vom eingetragenen Eigentümer (in diesem Fall von Ihrer Tochter).

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Die PV-Förderung aus dem KfW-Programm 442 können Sie aller Voraussicht nach nicht beantragen. Denn diese gibt es nur für Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und selbst darin wohnen. Zudem müssen Sie Ladestation (mind. 11 kW), PV-Anlage (mind. 5 kWp) und Speicher (mind. 5 kWh) neu einbauen, um die Förderung zu erhalten. Bestehende Komponenten sind zwar nicht förderschädlich - sie dürfen aber auch nicht angerechnet werden.

Alternativ kommt das KfW-Programm 270 (Darlehen) oder eine regionale Förderung für die PV-Anlage infrage. Das KfW-Darlehen können Sie als Nießbrauch berechtigte beantragen. Bei der regionalen Förderung entscheiden die individuellen Vorgaben.

Denken Sie daran, dass seit 2023 die Mehrwertsteuern neuer Photovoltaikanlagen wegfallen. Das geschieht automatisch und gilt für alle, die eine PV-Anlage auf Wohngebäuden betreiben.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Solaranlagen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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