Im Programm 270 "Erneuerbare Energien - Standard" stellt die KfW zinsgünstige Kredite für die Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Verfügung. Einen solchen Förderkredit erhalten Eigentümer:innen nicht nur für den Kauf einer Photovoltaik-Anlage, sondern auch für die Erweiterung einer bestehenden Solaranlage und für den Kauf eines Solarstromspeichers.
Private Hausbesitzer sind förderfähig, wenn sie einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen. Wer für seine Photovoltaik-Anlage eine Förderung der KfW in Anspruch nehmen möchte, muss den Antrag vor Beginn der Investition stellen. Und zwar nicht direkt bei der KfW, sondern bei seiner Hausbank. Bis zu 100 Prozent ihrer Investitionskosten für die Photovoltaik-Anlage können Eigentümer.innen so finanzieren. Die KfW bietet eine Kreditlaufzeit bis zu 20 Jahren an, je nach Laufzeit können bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden.
Kredite für Photovoltaik-Anlagen (Aufdach/Fassade) sowie für Solarstromspeicher erhalten Eigentümer zu gesonderten Konditionen. Hierfür müssen im Kreditantrag die zugehörigen Verwendungszwecke „Photovoltaikanlage – Aufdach/Fassade“ und „Batteriespeicher erneuerbare Energien-Anlagen“ ausgewählt werden.
Auch nötige Dachsanierung kann mitfinanziert werden
Ist übrigens aus statischen oder rechtlichen Gründen eine Dachsanierung erforderlich, bevor die Photovoltaik-Anlage installiert werden kann, lässt sich auch diese Dachsanierung über das KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard finanzieren. Voraussetzung ist, es handelt sich um das eigene Dach. Wird die Photovoltaik-Anlage auf einem gemieteten oder gepachteten Dach errichtet, gibt es keine Förderung für die Dachsanierung.
Mit Photovoltaik-Anlage besseres Effizienzhaus-Niveau erreichen
Besonders interessant ist der Einsatz einer Photovoltaik-Anlage, wenn im Rahmen einer Komplettsanierung ein Effizienzhaus geplant ist. Weil die Förderung für Effizienzhäuser gestaffelt ist nach energetischen Niveaus, kann mit Hilfe einer Photovoltaik-Anlage in vielen Fällen ein besseres Effizienzhaus-Niveau erreicht werden. Das bedeutet neben einer höheren Energieeffizienz auch einen höheren Zuschuss oder Tilgungszuschuss für die Sanierung. Möglich ist die Anrechnung des selbst erzeugten Stroms aber nur auf den "Betriebsstrom" für Heizung und Warmwasser und nicht auf den Haushaltsstrom. Besonders lohnt sich daher die Kombination aus elektrischen Wärmepumpen und eigener Stromerzeugung.
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Sie können problemlos einen anderen Kessel einbauen. Wichtig ist, dass das neue Modell die Anforderungen des Fördergebers erfüllt. Das ist ...
Antwort lesen »Generell ist der Ergänzungskredit vor dem Beginn von Bauarbeiten und spätestens 12 Monaten nach der Zusage zur Zuschussförderung zu ...
Antwort lesen »Bei der Antragstellung im Jahr 2023 gab es die Förderung für die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlage zur thermischen ...
Antwort lesen »Das Einfräsen in den Betonboden ist eine Möglichkeit, die ohne zusätzliche Aufbauhöhe funktioniert. Nachteilig ist aber, dass hier ...
Antwort lesen »Für den Trittschallschutz kommt es auf eine schwimmende Verlegung des Oberbodens an. Dazu bringen Sie zunächst geeignete Dämmplatten auf ...
Antwort lesen »Sie bekommen den Geschwindigkeitsbonus anteilig für die anrechenbaren Kosten der ersten Wohneinheit. Bei zwei Wohneinheiten betragen diese ...
Antwort lesen »Eine Auskunft zu den Mehrkosten können wir Ihnen im Moment nicht geben. Diese bekommen Sie von den Herstellern der Heizsysteme, die aktuell ...
Antwort lesen »Den SerSan-Bonus bekommen Sie für die gesamte Fördersumme der KfW-261-Förderung. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Nein. Das ist leider nicht möglich. Da Sie keine Eigentümer sind, können Sie die Förderung der Heizung leider nicht beantragen. Möglich ist ...
Antwort lesen »Die vom BAFA geförderte Energieberatung ist genau geregelt, um eine hohe Qualität sicherstellen zu können. Gleiches gilt für die ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung der KfW (458) können Sie nur beantragen, wenn Sie Eigentümer des Gebäudes sind. Nachzuweisen ist das mit einem ...
Antwort lesen »Befindet sich die Dämmung zwischen zwei beheizten Räumen, ist eine Dampfbremse nicht erforderlich. Da die Temperaturen ähnlich hoch sind, ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Aus Anlage 8 der EnSanMV ergeben sich hier keine Einschränkungen. Das Haus muss mindestens 10 Jahre und die Heizung ...
Antwort lesen »Das hängt von der geplanten Maßnahme ab. Geht es um Arbeiten an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (Smart Home, Lüftung, Wärmeschutz ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Anforderungen des § 19 der 1. BImSchV. Dieser fordert generell, dass bei einer Feuerungsanlage für feste ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie auch bei Glastausch im Bestand in Anspruch nehmen. Geregelt ist das in der Energetische ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es für die Sanierung beheizter Gebäude und Gebäudeteile. Förderbar sind dabei die in der BEG EM Richtlinie aufgeführten ...
Antwort lesen »Nein. Die Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen. Das Dach darf allerdings 10 Jahre lang nicht verschlechtert oder abgerissen werden. ...
Antwort lesen »Lassen sich die Fenster nicht öffnen, handelt es sich nicht um Gebäudeöffnungen. In diesem Fall ist unserer Auffassung nach genauso zu ...
Antwort lesen »Geht es um die (Fach-)Unternehmererklärung im GEG, ist § 96 relevant. In diesem geht es darum, dass Handwerker nach Abschluss aller ...
Antwort lesen »Generell werden Luft-Luft-Wärmepumpen gefördert, wenn Sie hohe Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen (bis 12 kW ƞs ≥ 181 %; ...
Antwort lesen »Da es um einen Neubau geht, können Sie die KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten (KfW-Programm 297) und/oder das ...
Antwort lesen »Sofern das Gaskochfeld für den Einsatz in geschlossenen Räumen zugelassen ist, sollte das kein Problem darstellen. Einschränkungen gibt es ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Denn die Kosten des Energieberaters lassen sich immer nur mit dem Förderprogramm für die geförderte ...
Antwort lesen »Geht es um die BAFA-Förderung für neue Fenster, ist immer ein Energieberater erforderlich. Dieser erstellt eine technische ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Vorgaben des Fördergebers (hoher Wärmeschutz mit U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), bekommen Sie einen ...
Antwort lesen »Haben Sie einen Bonus (Heizungs-Tausch-Bonus) zur Heizungsförderung beantragt, müssen Sie die Entsorgung der Ölheizung nachweisen. Das ist ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie nachträglich leider keine Förderung. Diese gibt es nur für den Einbau einer Umweltheizung auf Basis ...
Antwort lesen »Eine Befreiung gibt es im GEG nur, wenn die Ziele des Gesetzes durch andere Maßnahmen erreicht werden oder dann, wenn die Anforderungen ...
Antwort lesen »Da die Heizung zum Gemeinschaftseigentum gehört, können Sie die KfW-Heizungs-Förderung voraussichtlich ab Mai beantragen. Der Ablauf ist ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort