Wir haben uns eine Solaranlage auf unserem Einfamilienhaus errichten lassen. Wie kann man dafür Fördermittel beantragen?
Handelt es sich um eine Solarthermieanlage, bekommen Sie zur Förderung nachträglich nur den Steuerbonus für die Sanierung. Mit diesem haben Sie die Möglichkeit, 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend zu machen. Alternativ können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten absetzen, wenn Sie die technischen Mindestanforderungen zur Förderung der Solarthermie nicht erfüllen.
Handelt es sich um eine Photovoltaikanlage, stehen nachträglich aller Voraussicht nach keine Fördermittel zur Verfügung (außer Steuerbonus für Handwerkerleistungen). Entscheidend sind dabei die individuellen Bedingungen der regionalen Förderangebote für Photovoltaikanlagen.