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Expertenrat

Wie bekomme ich bis zu 70 Prozent Förderung für die neue Heizung ab 2024?

Frage von Ursula M. am 15.09.2023 

Ich werde im April nächsten Jahres 80 Jahre und beabsichtige, eine Wärmepumpe und oder eine Photovoltaikanlage installieren zu lassen. Ich habe gehört, dass das ab einem Alter von 80 Jahren bis zu 70 % gefördert wird. Wie muss ich vorgehen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das Alter hat keinen Einfluss auf die Förderung der Wärmepumpe. Diese setzt sich ab 2024 aus folgenden Bestandteilen zusammen:


  • 30 Prozent Basis-Förderung
  • 5 Prozent Wärmepumpen-Bonus (für nachhaltige Kältemittel bzw. Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle)
  • 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus für den Austausch fossiler Heizungen vor 2028
  • 30 Prozent Einkommensbonus für Haushalte mit weniger als 40.000 Euro Jahreseinkommen

Geschwindigkeits- und Einkommensbonus wird es nur für selbstnutzende Eigentümer geben (kein Nießbrauch/Wohnrecht). Die Förderrate wird auf 70 Prozent gedeckelt und anrechenbar sind Kosten von bis zu 30.000 Euro (mehr für weitere Wohneinheiten).

Aktuell bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent, den Sie mit Wärmepumpen-Bonus und Heizungs-Tausch-Bonus auf 40 Prozent aufstocken können. Da sich 2023 bis zu 60.000 Euro an Kosten anrechnen lassen, ist die Förderung teilweise besser als im kommenden Jahr.

Wir empfehlen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser zeigt Ihnen individuell die beste Fördermöglichkeit auf und hilft, die Mittel richtig zu beantragen. In beiden Fällen unterstützen wir Sie auch mit unserem Förderservice für die neue Heizung.

Laden Sie sich auch unsere Anleitung zur Förderung für neue Heizungen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Wärmepumpen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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