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Expertenrat

Wann beantrage ich Fördermittel für eine Wärmepumpe?

Frage von Wilfried K. am 19.12.2023 

Ich möchte im September 2024 meine alte noch intakte Ölheizung gegen eine Luftwasser-Wärmepumpe austauschen. Wann kann ich den Förderantrag stellen? Muss ich zuerst den Antrag stellen oder zuerst den Auftrag unter dem Vorbehalt der Förderung an den Heizungsinstallateur vergeben?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wann und wie Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen, hängt von Ihrer Situation ab. Rechnet sich die Förderung 2023, stellen Sie den Antrag noch im Dezember - vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen. Für die Umsetzung haben Sie dann ab dem Erhalt des Zuwendungsbescheides mindestens 24 Monate Zeit.

Beantragen Sie die Förderung 2024, verhält es sich etwas anders. Denn dann müssen Sie voraussichtlich erst einen Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung (an die Förderzusage geknüpft) und geplanten Ausführungszeitraum abschließen. Anschließend bekommen Sie den Zuwendungsbescheid und haben dann voraussichtlich 36 Monate Zeit zur Umsetzung.

Anfang 2024 soll es jedoch eine Ausnahme geben. Denn abweichend vom zuvor beschriebenen Vorgehen können Sie für die Förderung der Heizungstechnik bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger und dem 31. August 2024 den Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachträglich stellen.

Bitte beachten Sie, dass wir aktuell noch keine verbindlichen Antworten zur BEG-EM-Förderung ab 2024 geben können, da die entsprechende Richtlinie noch nicht veröffentlicht wurde. Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie dazu auf dem Laufenden.

Im Beitrag "Heizungsförderung 2023 oder 2024 - was lohnt sich mehr?" geben wir Tipps und Informationen dazu, wie Sie den richtigen Antragszeitpunkt (2023 oder 2024) finden.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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