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Expertenrat

Ich habe eine 20 Jahre alte Heizung und eine 42 Jahre alte Fußbodenheizung. Welche Heizung kommt infrage?

Frage von Bodo F. am 17.09.2023 

Mein Heizkessel ist 20 Jahre alt und die Fußbodenheizung 42 Jahre. Was sollte man einbauen, ein Brennwertgerät oder eine Luftwärmepumpe?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Entscheidung für eine neue Heizung hängt von zahlreichen Faktoren ab. Neben der Art der Wärmeübertragung (in Ihrem Fall eine Flächenheizung) kommt es auch auf die baulichen Gegebenheiten und den Wärmeschutz an. Möglicherweise ist die Wärmepumpe die günstigere Lösung, da die Flächenheizung ohnehin mit niedrigen Vorlauftemperaturen auskommt. Ob das tatsächlich der Fall ist, kann nur ein Fachhandwerker oder Energieberater aus Ihrer Region beurteilen. Die Experten beurteilen den Zustand der Flächenheizung. Sie ermitteln die Kosten (Anschaffung, Wartung, Verbrauch) der beiden Systeme und liefern Ihnen damit eine fundierte Entscheidungsgrundlage - aus der Ferne ist das leider nicht ohne Weiteres möglich.

Laden Sie sich auch unseren Ratgeber "Schritt-für-Schritt zur neuen Heizung" herunter. Darin erfahren Sie, welche Lösungen zur Auswahl stehen, wie Sie die passende finden und wie der Heizungstausch abläuft.

Wichtig zu wissen ist, dass Sie eine attraktive Förderung für den Einbau der Wärmepumpe bekommen. Aktuell liegt die Förderhöhe bei bis zu 40 Prozent (bei max. 60.000 Euro anrechenbarer Kosten). Ab 2024 bekommen Sie 30 bis 70 Prozent (bei max. 30.000 Euro anrechenbaren Kosten). Im Beitrag "Heizungsförderung 2023 oder 2024 - was lohnt sich mehr?" erfahren Sie, wann es sich lohnt, Fördermittel zu beantragen.

Laden Sie sich auch unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Für einen Preisvergleich bekommen Sie Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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