x
Expertenrat

Ist es immernoch so, dass man bei einem Haus mit drei Wohnheiten keinen KfW-Zuschuss bekommt?

Frage von Thomas H. am 22.06.2015 

Es geht um den Fensteraustausch eines laut Baugenehmigung Zweifamilienhauses mit nachträglich ausgebautem Dachgeschoss. Bei der Dacherneuerung war die dritte Wohnung ein Ausschlusskriterium für Zuschüsse. Ist das immer noch so? Und warum? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, ist das immer noch so: Im Programm 430 erhalten Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses beziehungsweise einer Wohnung Zuschüsse - Voraussetzung ist, dass es maximal zwei Wohneinheiten gibt. Mit diesem Zuschuss-Programm will die KfW vor allem private Hausbesitzer erreichen, die ihre Immobilie selbst nutzen, daher die Einschränkung.

Alternativ steht Ihnen die Förderung im Programm 151/152 zur Verfügung, in dem auch einzelne Sanierungsmaßnahmen mit einem zinsgünstigen Kredit unterstützt werden.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo