Es geht um den Fensteraustausch eines laut Baugenehmigung Zweifamilienhauses mit nachträglich ausgebautem Dachgeschoss. Bei der Dacherneuerung war die dritte Wohnung ein Ausschlusskriterium für Zuschüsse. Ist das immer noch so? Und warum?
Ja, ist das immer noch so: Im Programm 430 erhalten Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses beziehungsweise einer Wohnung Zuschüsse - Voraussetzung ist, dass es maximal zwei Wohneinheiten gibt. Mit diesem Zuschuss-Programm will die KfW vor allem private Hausbesitzer erreichen, die ihre Immobilie selbst nutzen, daher die Einschränkung.
Alternativ steht Ihnen die Förderung im Programm 151/152 zur Verfügung, in dem auch einzelne Sanierungsmaßnahmen mit einem zinsgünstigen Kredit unterstützt werden.