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Expertenrat

Kann ich über die Förderung hinausgehende Kosten einer Sanierung steuerlich geltend machen? Es geht um eine vermietete Wohnung.

Frage von Jacqueline F. am 09.09.2023 

Ich habe in 2021 an meinem Haus neue Fenster mit einem energetischen Förderprogramm veranlasst. Auf die Gesamtsumme habe ich in 2023 20 % Förderung erhalten. Kann ich die Kosten für die Fenster in den vermieteten Wohnungen abzgl. der anteiligen Förderung trotzdem noch geltend machen? Haustür und Nebeneingangstür waren nicht förderfähig. Diese kann ich doch voll in der Steuer berücksichtigen, oder?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, das ist möglich. Sie können die nicht geförderten Kosten bei Vermietung als Ausgaben in der Steuer berücksichtigen. Das gilt gleichermaßen für die Kosten der Haus- und Nebeneingangstüren sowie die Kosten der Fenster, die über die Förderung hinausgehen.

Ausgeschlossen ist jedoch eine Doppelförderung. Diese besteht, wenn Sie für die übrigen Kosten der Fenster den Steuerbonus für die Sanierung oder den Steuerbonus für Handwerker in Anspruch nehmen. Da es sich um eine vermietete Immobilie handelt, kommen diese Möglichkeiten in Ihrem Fall aber ohnehin nicht infrage.

Wir empfehlen, den Sachverhalt mit einem Steuerberater zu besprechen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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