Muss man in einem EFH zwingend einen Wärmemengenzähler installieren, um die Förderung für eine WP ausgezahlt zu bekommen? In dem EFH wohne ich mit meiner Familie allein und ich brauche diesen nicht.
Nein, ein zusätzlicher Wärmemengenzähler ist in der Regel nicht erforderlich. Sie benötigen aber eine Messeinrichtung, die alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen erfasst (siehe 3.1 der TMA zur BEG-EM), wenn Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen wollen.
Nach Punkt 8.01 der Liste der technischen FAQ zur BEG EM sind dabei jedoch keine besonderen Anforderungen zu erfüllen. Hier heißt es: "Hinsichtlich der Ausgestaltung und der Genauigkeit der eingesetzten Bilanzierungs-/Messtechnik bestehen keine Anforderungen. Eingesetzte technische Komponenten müssen nicht geeicht sein. Neben externen Brennstoff-/Strommengenzählern und Wärmemengenzählern sind auch geräteintegrierte Bilanzierungen über die Regelung eines Wärmerzeugers zulässig."