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Expertenrat

Kann ich Wohn-Riester für die Sanierung nutzen, wenn der Bausparvertrag auf 10.000 € läuft?

Frage von Christian  N. am 06.09.2023 

Ab 2025 gibt es Wohnriester für die Sanierung, aber was bedeutet 20 T€ entnehmen? Mein Wohnriester Bausparvertrag läuft nur auf 10 T€. Kann ich diesen dann nicht einsetzen oder muss der vorher erhöht werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Um einen Anspruch auf die Förderung zu haben, müssen Sie eine Mindest-Investitionssumme erreichen. Bis zu drei Jahre nach Anschaffung sind das 6.000 Euro, danach 20.000 Euro, die Sie ohne Eigenkapital, also nur aus dem Riester-Vertrag aufbringen müssen. In diesem vorhandenes Guthaben gilt nicht als Eigenkapital. Möglich ist es auch, ein Riester-Darlehen aufzunehmen, um die Vorgaben zu erfüllen.

Wir empfehlen, das Vorhaben mit einem unabhängigen Finanzierungsberater zu besprechen, um die beste Lösung für Ihre Sanierung zu finden. Alternativ zur Riester-Förderung können Sie außerdem die BEG-Förderung, den Steuerbonus für die Sanierung oder den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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