Sie ist eine der häufigsten Fragen in unserem Sanierungsforum: "Kann ich den Zuschuss auch noch nach Abschluss meiner Sanierung beantragen?" Und oft lautet die Antwort: Leider nein! Denn tatsächlich müssen die meisten Zuschuss-Anträge inzwischen vor der Sanierung gestellt werden. Viele Fördergeber haben nämlich auf ein zweistufiges Antragsverfahren umgestellt. Das bedeutet:
Antragstellung vor Auftragserteilung an die Handwerksfirma --> Reservierung der Zuschuss-Gelder beim Fördergeber --> Auftragserteilung und Sanierung --> Einreichen der Unterlagen nach Abschluss --> Auszahlung des Zuschusses
1. Zuschüsse der KfW
Ob für die energetische Sanierung zum Effizienzhaus, Barrierefreiheit oder Einbruchschutz - alle Förderungen der KfW müssen vor Auftragserteilung an die Handwerksfirma beantragt werden. Grundlage für den Zuschuss-Antrag ist das entsprechende Handwerker-Angebot. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. --> KfW-Förderung richtig beantragen
2. BAFA-Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen + Heizungstausch
Auch für die BAFA-Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen, Heizungstausch und Heizungsoptimierung erfolgt die Antragstellung in zwei Schritten: Vor Auftragserteilung wird der Zuschuss-Antrag auf Basis eines Kostenvoranschlags gestellt. Nach der Sanierung reichen Eigentümer die Unterlagen ein und erhalten den Zuschuss ausgezahlt. Auch hier ist eine nachträgliche Förderung nicht möglich. --> BAFA-Förderung richtig beantragen
3. Förderung der Bundesländer
Für einige Maßnahmen gibt es immer wieder attraktive Förderprogramme der Bundesländer - beispielsweise für Photovoltaik, Solarstromspeicher und Ladestationen. Auch hier ist wichtig: rechtzeitig die Förder- und Antragsbedingungen prüfen! In der Regel müssen nämlich auch bei diesen Förderprogrammen die Zuschuss-Anträge vor der Umsetzung gestellt werden. Teilweise gibt es auch Antragsplattformen, die nur zu bestimmten Zeiten geöffnet sind oder ein Kontingent an möglichen Förderanträgen. In solchen Fallen gilt "first come, first serve".
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Ausnahme: Steuerbonus vom Finanzamt gibt es nachträglich
Wer die Antragstellung für den Zuschuss verpasst, geht zum Glück nicht ganz leer aus: Als Alternative gibt es den Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen. Nach Abschluss der Sanierung können die Kosten verteilt auf drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden - eine ausreichend hohe Steuerschuld vorausgesetzt. Das rechnet sich je nach Maßnahme mehr oder weniger im Vergleich zur Förderung und kann, anders als die Förderung, nachträglich geltend gemacht werden.
Eine weitere Alternative ist das Absetzen der Handwerkerkosten von der Steuer als haushaltsnahe Dienstleistung. Allerdings ist das nur für die Arbeits- und Fahrtkosten möglich, nicht für die Materialkosten. Bis zu 6.000 Euro können jährlich steuerlich geltend gemacht werden. 20 Prozent - also maximal 1.200 Euro - gibt es dann als Bonus zurück.
Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist die Betonkernaktivierung selbst mit förderbar. Das gilt allerdings nicht für die Sanierung der ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist es tatsächlich so, dass der Fördergeber die anteilig förderbaren Kosten automatisch aus den förderfähigen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
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