Sie ist eine der häufigsten Fragen in unserem Sanierungsforum: "Kann ich den Zuschuss auch noch nach Abschluss meiner Sanierung beantragen?" Und oft lautet die Antwort: Leider nein! Denn tatsächlich müssen die meisten Zuschuss-Anträge inzwischen vor der Sanierung gestellt werden. Viele Fördergeber haben nämlich auf ein zweistufiges Antragsverfahren umgestellt. Das bedeutet:
Antragstellung vor Auftragserteilung an die Handwerksfirma --> Reservierung der Zuschuss-Gelder beim Fördergeber --> Auftragserteilung und Sanierung --> Einreichen der Unterlagen nach Abschluss --> Auszahlung des Zuschusses
1. Zuschüsse der KfW
Ob für die energetische Sanierung zum Effizienzhaus, Barrierefreiheit oder Einbruchschutz - alle Förderungen der KfW müssen vor Auftragserteilung an die Handwerksfirma beantragt werden. Grundlage für den Zuschuss-Antrag ist das entsprechende Handwerker-Angebot. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. --> KfW-Förderung richtig beantragen
2. BAFA-Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen + Heizungstausch
Auch für die BAFA-Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen, Heizungstausch und Heizungsoptimierung erfolgt die Antragstellung in zwei Schritten: Vor Auftragserteilung wird der Zuschuss-Antrag auf Basis eines Kostenvoranschlags gestellt. Nach der Sanierung reichen Eigentümer die Unterlagen ein und erhalten den Zuschuss ausgezahlt. Auch hier ist eine nachträgliche Förderung nicht möglich. --> BAFA-Förderung richtig beantragen
3. Förderung der Bundesländer
Für einige Maßnahmen gibt es immer wieder attraktive Förderprogramme der Bundesländer - beispielsweise für Photovoltaik, Solarstromspeicher und Ladestationen. Auch hier ist wichtig: rechtzeitig die Förder- und Antragsbedingungen prüfen! In der Regel müssen nämlich auch bei diesen Förderprogrammen die Zuschuss-Anträge vor der Umsetzung gestellt werden. Teilweise gibt es auch Antragsplattformen, die nur zu bestimmten Zeiten geöffnet sind oder ein Kontingent an möglichen Förderanträgen. In solchen Fallen gilt "first come, first serve".
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Ausnahme: Steuerbonus vom Finanzamt gibt es nachträglich
Wer die Antragstellung für den Zuschuss verpasst, geht zum Glück nicht ganz leer aus: Als Alternative gibt es den Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen. Nach Abschluss der Sanierung können die Kosten verteilt auf drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden - eine ausreichend hohe Steuerschuld vorausgesetzt. Das rechnet sich je nach Maßnahme mehr oder weniger im Vergleich zur Förderung und kann, anders als die Förderung, nachträglich geltend gemacht werden.
Eine weitere Alternative ist das Absetzen der Handwerkerkosten von der Steuer als haushaltsnahe Dienstleistung. Allerdings ist das nur für die Arbeits- und Fahrtkosten möglich, nicht für die Materialkosten. Bis zu 6.000 Euro können jährlich steuerlich geltend gemacht werden. 20 Prozent - also maximal 1.200 Euro - gibt es dann als Bonus zurück.
Die Integration eines PV-elektrisch beheizten Heizstabes in den Warmwasserspeicher ist in der Regel problemlos möglich, um Überschüsse der ...
Antwort lesen »Die Grenze von 60.000 Euro gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Möchten Sie beide Maßnahmen in diesem Jahr umsetzen lassen, ändert sich ...
Antwort lesen »Sofern der Platz im Erdgeschoss vorhanden ist, können Sie Gastherme und Warmwasserspeicher problemlos dort aufstellen lassen. Nötig sind ...
Antwort lesen »Das BAFA hat aktuell Bearbeitungszeiten von 2 bis 5 Monaten. Diese sind zum einen auf Corona bedingte Ausfälle, zum anderen aber auch auf ...
Antwort lesen »Im Gegensatz zu frei stehenden Häusern haben Reihenmittelhäuser nur zwei Fassadenflächen, wodurch die Wärmeverluste hier sehr niedrig sind. ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine rechtliche Frage handelt, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Experten für WEG-Recht in ...
Antwort lesen »Der angesprochene Eintrag in unserem Forum bezieht sich auf das BAFA-Förderprogramm zum Heizen mit erneuerbaren Energien. Dieses wurde ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Die KfW schließt die Kombination der Einbruchschutz-Förderung mit der Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Ob eine Wärmepumpe infrage kommt, sehen Sie unter anderem an der Vorlauftemperatur Ihrer Heizung. Diese können Sie in der Nähe des ...
Antwort lesen »Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält grundsätzlich einige Austauschpflichten, die mit der Einführung des Gesetzes oder nach einer ...
Antwort lesen »Fördermittel für einen Pelletofen mit Wassertasche bekommen Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG ...
Antwort lesen »Die Angaben im Energieverbrauchsausweis basieren auf den gemessenen Verbrauchsdaten. Das Alter der Heizung ist dabei nur informativ. Geben ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung einer Haustür, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Zum einen gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Energieberatung durch einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Der ...
Antwort lesen »Haben Sie Fördermittel für eine Sanierung beantragt, zahlen Sie die Rechnung nach dem Erhalt selbst. Anschließend senden Sie die Unterlagen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte der Stromzähler im Zähler- bzw. Sicherungskasten sitzen. Möglich ist es unter Umständen, für PV und Haushaltsstrom ...
Antwort lesen »Sofern sich an der Heizung selbst nichts ändert, gilt der Antrag für die Förderung der Pelletheizung weiterhin. Wichtig ist jedoch, dass ...
Antwort lesen »Zugelassene Energieberater für die BAFA-Förderung finden Sie über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes.Unser Tipp: Geben Sie ...
Antwort lesen »Da der Schornsteinfeger für die Abnahme verantwortlich ist, ist sein Wort in der Regel bindend. Die rechtlichen Rahmenbedingungen finden ...
Antwort lesen »Die Förderung für eine altersgerechte Badsanierung läuft unter dem Programmnamen "Barrierefreiheit" bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau ...
Antwort lesen »Die Bodenbeschaffenheit wirkt sich auf die potenzielle Wärmemenge und damit auf die mögliche Entzugsleistung aus. Je feuchter der Boden ...
Antwort lesen »Die BzA-ID (Kennnummer für die Bestätigung zum Antrag bei der KfW) erhalten Sie von einem Energieberater der ...
Antwort lesen »Tauschen Sie die Haustür aus, gibt es verschiedene Zuschuss-Fördermöglichkeiten. Eine bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Nach der "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)" ist die Sperrfrist einzuhalten, wenn es ...
Antwort lesen »Zugelassene Energieberater aus Ihrer Region finden Sie dazu über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Unser Tipp: Beauftragen ...
Antwort lesen »Geht es um eine Dachdämmung, stehen Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), den Steuerbonus für die Sanierung ...
Antwort lesen »Wasserflecken an der Fassade können zum Beispiel dann entstehen, wenn im Bau-/Sanierungsprozess Feuchtigkeit in die Konstruktion ...
Antwort lesen »Handelt es sich um einen Kessel aus dem gleichen Fördersegment (Kombikessel für Stückholz und Pellets), können Sie in aller Regel einen ...
Antwort lesen »Geht es um 10 cm Dämmung, erreichen Sie abhängig vom bestehenden Wandaufbau und vom Dämmstoff einen U-Wert von etwa 0,3 bis 0,4 W/m²k. ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK können alle zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten (bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238) die Bauleistungen ...
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