Sie ist eine der häufigsten Fragen in unserem Sanierungsforum: "Kann ich den Zuschuss auch noch nach Abschluss meiner Sanierung beantragen?" Und oft lautet die Antwort: Leider nein! Denn tatsächlich müssen die meisten Zuschuss-Anträge inzwischen vor der Sanierung gestellt werden. Viele Fördergeber haben nämlich auf ein zweistufiges Antragsverfahren umgestellt. Das bedeutet:
Antragstellung vor Auftragserteilung an die Handwerksfirma --> Reservierung der Zuschuss-Gelder beim Fördergeber --> Auftragserteilung und Sanierung --> Einreichen der Unterlagen nach Abschluss --> Auszahlung des Zuschusses
1. Zuschüsse der KfW
Ob für die energetische Sanierung zum Effizienzhaus, Barrierefreiheit oder Einbruchschutz - alle Förderungen der KfW müssen vor Auftragserteilung an die Handwerksfirma beantragt werden. Grundlage für den Zuschuss-Antrag ist das entsprechende Handwerker-Angebot. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. --> KfW-Förderung richtig beantragen
2. BAFA-Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen + Heizungstausch
Auch für die BAFA-Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen, Heizungstausch und Heizungsoptimierung erfolgt die Antragstellung in zwei Schritten: Vor Auftragserteilung wird der Zuschuss-Antrag auf Basis eines Kostenvoranschlags gestellt. Nach der Sanierung reichen Eigentümer die Unterlagen ein und erhalten den Zuschuss ausgezahlt. Auch hier ist eine nachträgliche Förderung nicht möglich. --> BAFA-Förderung richtig beantragen
3. Förderung der Bundesländer
Für einige Maßnahmen gibt es immer wieder attraktive Förderprogramme der Bundesländer - beispielsweise für Photovoltaik, Solarstromspeicher und Ladestationen. Auch hier ist wichtig: rechtzeitig die Förder- und Antragsbedingungen prüfen! In der Regel müssen nämlich auch bei diesen Förderprogrammen die Zuschuss-Anträge vor der Umsetzung gestellt werden. Teilweise gibt es auch Antragsplattformen, die nur zu bestimmten Zeiten geöffnet sind oder ein Kontingent an möglichen Förderanträgen. In solchen Fallen gilt "first come, first serve".
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Ausnahme: Steuerbonus vom Finanzamt gibt es nachträglich
Wer die Antragstellung für den Zuschuss verpasst, geht zum Glück nicht ganz leer aus: Als Alternative gibt es den Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen. Nach Abschluss der Sanierung können die Kosten verteilt auf drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden - eine ausreichend hohe Steuerschuld vorausgesetzt. Das rechnet sich je nach Maßnahme mehr oder weniger im Vergleich zur Förderung und kann, anders als die Förderung, nachträglich geltend gemacht werden.
Eine weitere Alternative ist das Absetzen der Handwerkerkosten von der Steuer als haushaltsnahe Dienstleistung. Allerdings ist das nur für die Arbeits- und Fahrtkosten möglich, nicht für die Materialkosten. Bis zu 6.000 Euro können jährlich steuerlich geltend gemacht werden. 20 Prozent - also maximal 1.200 Euro - gibt es dann als Bonus zurück.
Ob ein Anschluss technisch möglich ist, hängt von den vor Ort verlegten Leitungen ab. Decken diese die Leistung ab, können Sie theoretisch ...
Antwort lesen »Bei einer Dämmstärke von 5 cm verbessern Sie den Wärmeschutz bereits. Wie stark der Effekt auffallen wird, lässt sich ohne Kenntnis vom ...
Antwort lesen »Wohnen Sie nicht selbst im Haus, können Sie die Basisförderung und optional den Effizienzbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragen. Die ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir den Kontakt zu einem Ofenbauer aus Ihrer Region. Ansprechpartner und Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen ...
Antwort lesen »Geht es um die neue E-Auto-Förderung, bekommen Sie den Zuschuss für ein ab dem 01. Januar 2026 neu auf Sie zugelassenes Elektroauto, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Empfehlung hier nicht möglich. Aus diesem Grund raten wir, Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer ...
Antwort lesen »Ja, wir informieren darüber auf der Seite "Förderung für die barrierefreie Badsanierung". Darüber hinaus finden Sie aktuelle Angaben zum ...
Antwort lesen »Ja, das ist leider nötig. Zunächst können Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Dieser enthält konkrete ...
Antwort lesen »Das ist grundsätzlich möglich. Es gibt Aerogel-Platten, die für den Einsatz auf der Fassade geeignet sind. Sie weisen eine sehr geringe ...
Antwort lesen »Energetisch am günstigsten ist es, die Rollläden außen auf die Dämmung zu setzen. Auch wenn das optisch nicht die eleganteste Lösung ...
Antwort lesen »Sie können hier die Heizungsförderung für ein Haus mit zwei Wohneinheiten beantragen und insgesamt Kosten von 30 000 plus 15 000 Euro bei ...
Antwort lesen »Laut KfW-Informationen gilt Folgendes: "Als anteilige förderfähige Kosten kann maximal der Förderhöchstbetrag für die vorliegende ...
Antwort lesen »Auch in Ihrem Fall können Sie aller Voraussicht nach ohne die Hinterlüftung arbeiten. Ohne Verbindung nach draußen wäre die Funktion ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, können Sie den Handwerker einfach wechseln. Wichtig ist, dass der neue die Sanierung entsprechend den ...
Antwort lesen »Ja, sofern die neue Heizung die Vorgaben der Fördergeber erfüllt, können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Heizung einfach online über das KfW-Portal beantragen – das funktioniert auch bei Arbeiten in Eigenleistung. ...
Antwort lesen »Da Sie selbst nicht Eigentümer sind, können Sie technische Maßnahmen wie eine Ertüchtigung oder den Austausch der Fenster leider nicht ...
Antwort lesen »Ohne Angaben zum Gebäude können wir aus der Ferne leider nicht einschätzen, ob die Heizung zu viel verbraucht. Geht es um ein intaktes, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie Fördermittel beantragen, wenn Sie durch die Ertüchtigung einen U-Wert von 1,3 W/m²K erreichen. Bei der Umsetzung ...
Antwort lesen »In diesem Fall wäre die Dämmung der Geschossdecke die förderbare Maßnahme. Sie müssten hier also einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. ...
Antwort lesen »Geht es um Maßnahmen am Gebäude und nicht um die Förderung der Heizung, können Sie den Förderantrag selbst bzw. zusammen mit einem ...
Antwort lesen »Geht es um die Vorgaben, beantragen Sie Fördermittel für die einzelnen Wärmepumpen. Anzugeben ist daher immer die jeweilige Leistung. Zu ...
Antwort lesen »Das ist möglich, allerdings nicht ohne Weiteres außen auf Holz oder Klinker. Sie müssten den Luftspalt dazu entweder komplett füllen, ...
Antwort lesen »Bei der Förderung einer ganzheitlichen Sanierung gibt es keine einzelnen Bauteilvorgaben. Hier ist es wichtig, den geforderten ...
Antwort lesen »Bekommen Sie einen neuen Zähler, können Sie für diesen einen neuen Vertrag abschließen. Der alte Vertrag bleibt bestehen – hier können Sie ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für jede Rente, die Sie beziehen, eine entsprechende Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Fassadendämmung (Innendämmung) zu erhalten, müssten Sie einen U-Wert von 0,20 W/m²K erreichen. Ausnahmen bestehen ...
Antwort lesen »Tauschen Sie eine alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe aus, bekommen Sie einen Zuschuss über das Programm 458 der KfW. Erhältlich sind 30 ...
Antwort lesen »Das beschriebene Bild ist normal und in aller Regel unbedenklich. Denn auch durch die Dachdämmung gelangt Wärme nach außen. Die Oberfläche ...
Antwort lesen »Sofern ein Eigentümer eine Wohnung im Ein- oder Zweifamilienhaus schon am 01. Februar 2002 selbst bewohnt hat, gelten Ausnahmen von den ...
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