Sie ist eine der häufigsten Fragen in unserem Sanierungsforum: "Kann ich den Zuschuss auch noch nach Abschluss meiner Sanierung beantragen?" Und oft lautet die Antwort: Leider nein! Denn tatsächlich müssen die meisten Zuschuss-Anträge inzwischen vor der Sanierung gestellt werden. Viele Fördergeber haben nämlich auf ein zweistufiges Antragsverfahren umgestellt. Das bedeutet:
Antragstellung vor Auftragserteilung an die Handwerksfirma --> Reservierung der Zuschuss-Gelder beim Fördergeber --> Auftragserteilung und Sanierung --> Einreichen der Unterlagen nach Abschluss --> Auszahlung des Zuschusses
1. Zuschüsse der KfW
Ob für die energetische Sanierung zum Effizienzhaus, Barrierefreiheit oder Einbruchschutz - alle Förderungen der KfW müssen vor Auftragserteilung an die Handwerksfirma beantragt werden. Grundlage für den Zuschuss-Antrag ist das entsprechende Handwerker-Angebot. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. --> KfW-Förderung richtig beantragen
2. BAFA-Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen + Heizungstausch
Auch für die BAFA-Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen, Heizungstausch und Heizungsoptimierung erfolgt die Antragstellung in zwei Schritten: Vor Auftragserteilung wird der Zuschuss-Antrag auf Basis eines Kostenvoranschlags gestellt. Nach der Sanierung reichen Eigentümer die Unterlagen ein und erhalten den Zuschuss ausgezahlt. Auch hier ist eine nachträgliche Förderung nicht möglich. --> BAFA-Förderung richtig beantragen
3. Förderung der Bundesländer
Für einige Maßnahmen gibt es immer wieder attraktive Förderprogramme der Bundesländer - beispielsweise für Photovoltaik, Solarstromspeicher und Ladestationen. Auch hier ist wichtig: rechtzeitig die Förder- und Antragsbedingungen prüfen! In der Regel müssen nämlich auch bei diesen Förderprogrammen die Zuschuss-Anträge vor der Umsetzung gestellt werden. Teilweise gibt es auch Antragsplattformen, die nur zu bestimmten Zeiten geöffnet sind oder ein Kontingent an möglichen Förderanträgen. In solchen Fallen gilt "first come, first serve".
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Ausnahme: Steuerbonus vom Finanzamt gibt es nachträglich
Wer die Antragstellung für den Zuschuss verpasst, geht zum Glück nicht ganz leer aus: Als Alternative gibt es den Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen. Nach Abschluss der Sanierung können die Kosten verteilt auf drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden - eine ausreichend hohe Steuerschuld vorausgesetzt. Das rechnet sich je nach Maßnahme mehr oder weniger im Vergleich zur Förderung und kann, anders als die Förderung, nachträglich geltend gemacht werden.
Eine weitere Alternative ist das Absetzen der Handwerkerkosten von der Steuer als haushaltsnahe Dienstleistung. Allerdings ist das nur für die Arbeits- und Fahrtkosten möglich, nicht für die Materialkosten. Bis zu 6.000 Euro können jährlich steuerlich geltend gemacht werden. 20 Prozent - also maximal 1.200 Euro - gibt es dann als Bonus zurück.
Anders als für die Sanierung sind für den Neubau nur wenige Fördermittel verfügbar. Ein Blick darauf lohnt sich aber trotzdem: Anfang März ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK sind die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten bei der Förderung von Eigenleistungen ...
Antwort lesen »Führen Sie die Konstruktion wie geplant aus, sollte es keine Probleme geben. Durch die Dämmung auf der Außenseite ist die Wand ausreichend ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Heizung im Haus auf Fernwärme umstellen zu lassen, sind die zu versorgenden Wohnungen umzurüsten. Handelt es sich um eine ...
Antwort lesen »Fördermittel für ein Dachfenster bekommen Sie über mehrere Stellen. Beliebt ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Aktuellen Informationen zur Folge sollte das möglich sein. Unter Umständen bestehen höhere Anforderungen an den zu verwendenden Brennstoff. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Die Förderung von Eigenleistungen gibt es zum Beispiel bei energetischen Sanierungsmaßnahmen am Haus. Voraussetzung ist, dass ein ...
Antwort lesen »Die Nettogrundfläche eines Gebäudes ist die Summe aller Grundflächen, die Ihnen tatsächlich zur Verfügung stehen. Dazu gehören auch Flächen ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach erreichen Sie mit der geplanten Fassadendämmung (Annahme: WLG 035) die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes. Mit ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie nicht nutzen, da in diesem Fall die Fördergrundlage (Einbau der Wärmepumpe) fehlen würde. Geht ...
Antwort lesen »Sofern es sich um ein und dieselbe Maßnahme handelt, dürfen Sie beide Förderangebote nicht gemeinsam in Anspruch nehmen. Erlaubt ist es ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach funktioniert das nicht mit der Förderung der Wärmepumpe. Sie können für das zweite Haus jedoch einen Zuschuss zum ...
Antwort lesen »Um die Wirkung der Dämmung zu garantieren und Bauschäden auszuschließen, ist es ratsam, Dampfbremse und Rigipsdecke abzunehmen. Andernfalls ...
Antwort lesen »Der Wirkungsgrad wird in diesem Fall vermutlich nicht deutlich steigen. Laut Datenblatt beträgt er mit Umrüstsatz etwa 80 Prozent. Neue ...
Antwort lesen »Ob eine Wärmepumpe infrage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So zum Beispiel vom energetischen Zustand und von der Art der ...
Antwort lesen »Die Dachbodendämmung ist eine Maßnahme zur energetischen Modernisierung, durch die nachhaltig Energie eingespart wird. Die anfallenden ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Dazu können Sie alle Maßnahmen mit einem Mal beantragen und dann im Laufe von zwei Jahren umsetzen oder Fördermittel ...
Antwort lesen »Das BAFA fördert Photovoltaikanlagen bei Einzelmaßnahmen, wenn es sich um Photovoltaisch-thermische Kollektoren (PVT, Hybridkollektoren) ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die förderbaren Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Die einzige Ausnahme besteht innerhalb der ...
Antwort lesen »Hier gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Als Anwohner können Sie Fördermittel für den Anschluss an das Wärmenetz beantragen. Möglich ...
Antwort lesen »Sie müssen den Antrag nicht zurückziehen und neu stellen, erhalten Fördermittel bei einer Änderung aber nur noch für Wärmepumpe und ...
Antwort lesen »Was in diesem Fall zu tun ist, hängt von Ihrem Wohnort bzw. dem Standort des Gebäudes ab. In Baden-Württemberg, Hamburg und ...
Antwort lesen »Abhängig von Ihrem Wohnort bzw. vom Standort des Gebäudes gilt die Solarpflicht bei wesentlichen Dachsanierungen. So zum Beispiel in ...
Antwort lesen »Die aktuell gültige BEG-EM-Richtlinie fordert, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind die Anschlusskosten für den Anschluss an ein Wärmenetz förderbar. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Netzbetreiber ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) müssen die Anforderungen an die Dämmung nicht eingehalten werden, wenn die Bauteilfläche ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches ist möglich. Sowohl GEG als auch BEG lassen das zu. So ist beispielsweise in § 47 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ...
Antwort lesen »Entsteht neuer Wohnraum ausschließlich im ausgebauten Dachgeschoss, kommt nur die Neubauförderung infrage. Hier gibt es leider keine ...
Antwort lesen »Für eine barrierefreie Badsanierung steht Ihnen das KfW-Programm 455-B zur Verfügung. Über dieses erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
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