1. Förderung für Hackschnitzelheizung und Kombikessel - Einzelmaßnahme Heizungstausch - Zuschuss und Ergänzungskredit der KfW
Die Basisförderung für Hackschnitzelheizungen und Kombikessel beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser Zuschuss kann weiter aufgestockt werden:
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.
--> Wichtig zu wissen: Die Förderung für eine neue Heizung können Eigentümer nur einmalig beantragen. Die förderfähigen Kosten für den Zuschuss sind auf 30.000 Euro begrenzt.
Förderfähige Kosten sind neben den
Anschaffungskosten für die Hackschnitzelheizung auch die Kosten für
"notwendige Umfeldmaßnahmen" wie Planung, Pufferspeicher, Schornstein,
Pumpen, Heizkörper, Installationsaufwand/Inbetriebnahme, Ausbau von
Altanlagen sowie Saugsysteme, Förderschneckensysteme,
Federblattrührwerke und Schubbodenaustragungen.
Eigenleistungen werden gefördert - allerdings nur die Materialkosten, die in direktem Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme stehen. Materialkosten bei Umfeldmaßnahmen sind nicht förderfähig.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur maximalen Förderung: Jetzt interaktives eBook mit allen Infos holen und loslegen!
Diese Voraussetzungen gelten für die Förderung von Hackschnitzelheizungen:
Voraussetzungen für die Förderung von Kombikesseln
Eine Liste der förderfähigen Hackschnitzelheizungen / Biomasseheizungen und Kombikessel finden Sie hier beim BAFA unter dem Punkt "Publikationen".
Was kostet eine Holzheizung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Angebote für Ihre neue Heizung einholen.
Wie wird die KfW-Förderung für Hackschnitzelheizungen und Kombikessel beantragt?
Der Förderantrag für einen Zuschuss muss online bei der KfW gestellt werden, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde! Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten (d.h. die Erteilung des Auftrags ist an die Förderung geknüpft) sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme. Dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Der Bewilligungszeitraum beträgt einheitlich 36 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. der Zuschusszusage. --> KfW-Heizungsförderung richtig beantragen
Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.
--> WICHTIGE ÜBERGANGSFRIST 2024
Bei einem Vorhabensbeginn zwischen dem 29.12.2023 und dem 31. August 2024 kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Eine Antragstellung bei der KfW ist voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 für private Selbstnutzer:innen im Einfamilienhaus möglich. Voraussichtlich ab dem 1. Februar 2024 ist eine Registrierung im Kundenportal der KfW möglich. Für alle anderen Antragsberechtigten (Mehrfamilienhäuser/ Wohneigentümergemeinschaften, Vermietende, Unternehmen) soll es einen gestaffelten Start der Antragsstellung geben, die Termine sind aktuell noch nicht bekannt. Die KfW hat die wichtigsten Informationen zur Heizungsförderung hier zusammengestellt.
--> FAQ Heizungsförderung
2. KfW-Förderung zur Finanzierung von Hackschnitzelheizungen und Kombikesseln im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung
Wird die Holzheizung nicht als Einzelmaßnahme eingebaut, sondern im Zuge einer Sanierung zum Effizienzhaus, stellt die KfW eine Förderung bereit: Im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit" wird neben einem sehr zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) ausgezahlt. --> KfW-Förderung richtig beantragen
3. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für Hackschnitzelheizungen und Kombikessel
Wer die Förderung der KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für die Hackschnitzelheizung von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann - eine entsprechend hohe Steuerlast vorausgesetzt. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der KfW erfüllt werden. Die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen.
Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.
Die Kombination verbindet die guten Wärmeschutz-Eigenschaften der Mineralwolle mit den guten Hitzeschutz-Eigenschaften der Holzfaserdämmung ...
Antwort lesen »In Punkt 8.4.2 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm ...
Antwort lesen »Einmalig ist hier mit Kosten von rund 200 Euro zu rechnen. Fallen weitere Arbeiten an (neuer Zählerschrank etc.), können individuell auch ...
Antwort lesen »Die Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizkessel betrifft 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder ...
Antwort lesen »Ja, das ist leider so. Sobald mehrere Wohneinheiten in einem Haus vorhanden sind, handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, und das Programm ...
Antwort lesen »Durch das Mauerwerk und die außenseitige Dämmung ist Kondensation in diesem Bereich unwahrscheinlich, wodurch eine Verkleidung mit OSB ...
Antwort lesen »Seit 2024 bekommen Sie pauschal 150 bis 190 Euro pro Jahr von Ihrem Stromversorger erstattet, wenn es sich um eine steuerbare Wärmepumpe im ...
Antwort lesen »Nein. Eine Pflicht zur Dämmung besteht nur dann, wenn Sie auch Maßnahmen an mind. 10 Prozent der entsprechenden Bauteile ausführen. ...
Antwort lesen »Durch die Fassadendämmung von außen steigt die Temperatur in der Wand. Das hat zur Folge, dass eventuell eingedrungene Feuchtigkeit nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, eine PV-Anlage mit einer Nachtspeicherheizung zu verbinden. Sie können die Ladesteuerung dabei so umbauen ...
Antwort lesen »Geht es um ein Gebäude mit einer Wohneinheit, können Sie 30.000 Euro an Kosten bei der Förderung ansetzen. Für diese bekommen Sie 30 ...
Antwort lesen »Uns sind keine Förderprogramme bekannt, die für einen zusätzlichen Stromzähler infrage kommen. Geht es um die Installation einer ...
Antwort lesen »Dämmen Sie die Wand aufseiten des Schuppens, sollte das möglich sein. Da der Wohnraum in aller Regel wärmer ist, kommt es bei dem ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach der Sanierung nicht mehr mit ...
Antwort lesen »Die aktuelle BEG-EM-Richtlinie, die der Förderung der Fenster zugrunde liegt, gilt bis zum 31. Dezember 2030. So lange ist das ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie die Ölheizung weiter betreiben, bekommen Sie eine Förderung für die Wärmepumpe. Allein den Klimageschwindigkeitsbonus können ...
Antwort lesen »Die Bestätigung zum Antrag sollte von einem Energie-Effizienz-Experten oder einem Fachhandwerker ausgestellt werden. Fachunternehmer sind ...
Antwort lesen »Grundsätzlich stellt das kein Problem dar, da sich der U-Wert nicht wesentlich unterscheidet. Wichtig ist aber die Abdichtung. Ist diese ...
Antwort lesen »Uns ist kein amtlicher Vordruck bekannt. Wichtig ist aber, dass der Fachhandwerker die Maßnahme kurz beschreibt und bestätigt, dass die ...
Antwort lesen »In einem Neubau ist die Elektroheizung nur zulässig, wenn der Wärmeschutz die GEG-Anforderungen um 45 Prozent unterschreitet. Durch den ...
Antwort lesen »Der Staat fördert die Dacherneuerung nur dann, wenn Sie damit einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. Das setzt eine entsprechende Dämmung ...
Antwort lesen »Die Förderung von Bodentreppen ist allein leider nicht möglich. Voraussetzung ist immer die Förderung einer Geschossdecke. Die Kosten der ...
Antwort lesen »Als Eigentümer können die Kinder Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen. Das können Sie in diesem Fall aber auch für drei ...
Antwort lesen »Fördermittel für Fliegengitter bekommen Sie im Zuge der Fenster-Förderung. Voraussetzung ist, dass es sich um fest eingebaute Fliegengitter ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall können Sie die Förderung für die neue Wärmepumpe beantragen. Insgesamt ist diese in Höhe von 30 bis 70 Prozent ...
Antwort lesen »Ja, die Heizungsförderung in Form von Zuschüssen bekommen Sie auch ohne Ergänzungskredit. Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären ...
Antwort lesen »Technisch ist es in aller Regel möglich, eine Fußbodenheizung nachzurüsten. Infrage kommt zum Beispiel eine Trockenbau- oder eine ...
Antwort lesen »Hier genügt es auch, wenn eine der beiden den Förderantrag zur Heizungsförderung stellt. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA ist das möglich. Die Lüftung zum Feuchteschutz muss dann in den Wohneinheiten sichergestellt sein, die Sie ...
Antwort lesen »Das hängt von den entsprechenden Voraussetzungen ab. Grundsätzlich können Sie für Maßnahmen am Haus (hier Förderung der Fenster und ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort