Sowohl eine Pelletzentralheizung als auch ein Pelletofen kann perfekt mit einer Solaranlage kombiniert werden. Der Vorteil: In Monaten mit hoher Sonneneinstrahlung kann die Solaranlage das komplette Warmwasser erzeugen und bei Bedarf die Heizung unterstützen. Insgesamt kann so bis zu einem Drittel des Wärmebedarfs von der Sonne abgedeckt werden. Liefert die Sonne nicht ausreichend Energie, springt automatisch die Pelletheizung ein.
In 8 Schritten zur neuen Heizung: Unser interaktiver Leitfaden sorgt für einen perfekt durchgeplanten Heizungstausch!
Pelletheizung mit Solarthermie
Die Solarthermie-Anlage ist ein Klassiker im Team Hybridheizung. Die Solarkollektoren übernehmen ganzjährig den Hauptteil der Wassererwärmung und können je nach Größe der Solarthermie-Anlage zusätzlich auch die Heizung unterstützen. Voraussetzung für diese Art der Hybridheizung ist ein sogenannter Kombispeicher. Mit ihm kann die Wärme aus Heizung und Solaranlage effizient genutzt werden, ohne allzu großen Platzbedarf. Gleichzeitig ist der Kombispeicher die Schnittstelle zwischen Solaranlage und Heizung - beide lagern hier Wärme zwischen, die bei Bedarf für Heizung und Warmwasser abgerufen werden kann. In den Sommermonaten übernimmt die Solaranlage komplett das Zepter und der Pelletkessel darf pausieren. Das spart Brennstoff und Kosten.
Pelletheizung mit Photovoltaik-Anlage
Wer schon eine
Solarstrom-Anlage besitzt oder über die Installation nachdenkt, kann
auch diese mit der Pelletheizung zu einer Hybridheizung kombinieren. Das
Grundprinzip ist dieses: Immer wenn es Stromüberschüsse aus der eigenen
Photovoltaik-Anlage
gibt, wird der Stromüberschuss für Heizung und Warmwasser genutzt.
Voraussetzung für eine Hybridheizung aus Pelletheizung und Photovoltaik
ist ein Pufferspeicher plus Elektroheizstab. Überschüssiger Solarstrom
wird dann genutzt, um den Pufferspeicher aufzuheizen. Steht kein
Solarstrom zur Verfügung, springt die Pelletheizung ein. Ein Energiemanager (auch Home Energy Management System (HEMS) genannt) sorgt dafür, dass die zur Verfügung stehende Energie immer optimal verteilt wird.
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Pelletheizung und Wärmepumpe
Etwas weniger bekannt ist die Kombination aus Pelletheizung und Wärmepumpe. Interessant ist diese Form der Hybridheizung vor allem in Altbauten. Möglich ist zum Einen die Kombination aus Pelletkessel und Warmwasserwärmepumpe. Ist dann auch noch eine Photovoltaik-Anlage mit von der Partie, heizen Eigentümer kostengünstig und klimaschonend. Auch Kombigeräte - sogenannte Pellet-Wärmepumpen - sind inzwischen erhältlich. Geheizt wird dann immer mit der aktuell günstigsten Energie. Ob sich die Kombination zweier Heizkessel - zum Beispiel Pelletheizung und Luftwärmepumpe - lohnt, sollten Eigentümer unbedingt durchrechnen (lassen)! Denn die Anschaffungskosten sind deutlich höher als bei einer Einzelheizung und die Förderung deckt nur einen Teil der Kosten ab.
Förderung für eine Hybridheizung mit Pelletheizung
Wer seine Hybridheizung ausschließlich mit erneuerbaren Energien betreibt, kann dafür die KfW-Heizungsförderung beantragen. Bis zu 70 Prozent Zuschuss und ein zinsgünstiger Ergänzungskredit sind damit möglich. Wichtig zu wissen: Die förderfähigen Kosten der Heizungsförderung sind auf 30.000 Euro je Gebäude begrenzt. Bei einer Hybridheizung kann das bedeuten, dass nicht alle Kosten von der Förderung gedeckt sind.
Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen, die ebenfalls von der KfW gefördert werden. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent (35 ...
Antwort lesen »In Absatz 3 § 35 c EStG steht dazu "[...] Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist [...] nicht zu gewähren, wenn für die energetischen ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus nach § 35 c kommt hier leider nicht infrage. Denn damit können Sie die Umfeldmaßnahmen nur fördern lassen, wenn Sie auch ...
Antwort lesen »Das BMWK schreibt dazu: "Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeits-Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer ...
Antwort lesen »Das hängt grundsätzlich von der Konstellation bei Ihnen vor Ort ab. In der Regel benötigen Sie aber einen Antrag zum Umbau des ...
Antwort lesen »Im besten Falle befindet sich die Dampfbremse unter der Dämmebene auf der warmen Seite der Konstruktion. Sie sollte also unter der ...
Antwort lesen »Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA ist die Flächenheizung in diesem Fall nicht förderbar, da sie die für die Effizienz wichtige ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
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