Sowohl eine Pelletzentralheizung als auch ein Pelletofen kann perfekt mit einer Solaranlage kombiniert werden. Der Vorteil: In Monaten mit hoher Sonneneinstrahlung kann die Solaranlage das komplette Warmwasser erzeugen und bei Bedarf die Heizung unterstützen. Insgesamt kann so bis zu einem Drittel des Wärmebedarfs von der Sonne abgedeckt werden. Liefert die Sonne nicht ausreichend Energie, springt automatisch die Pelletheizung ein.
In 8 Schritten zur neuen Heizung: Unser interaktiver Leitfaden sorgt für einen perfekt durchgeplanten Heizungstausch!
Pelletheizung mit Solarthermie
Die Solarthermie-Anlage ist ein Klassiker im Team Hybridheizung. Die Solarkollektoren übernehmen ganzjährig den Hauptteil der Wassererwärmung und können je nach Größe der Solarthermie-Anlage zusätzlich auch die Heizung unterstützen. Voraussetzung für diese Art der Hybridheizung ist ein sogenannter Kombispeicher. Mit ihm kann die Wärme aus Heizung und Solaranlage effizient genutzt werden, ohne allzu großen Platzbedarf. Gleichzeitig ist der Kombispeicher die Schnittstelle zwischen Solaranlage und Heizung - beide lagern hier Wärme zwischen, die bei Bedarf für Heizung und Warmwasser abgerufen werden kann. In den Sommermonaten übernimmt die Solaranlage komplett das Zepter und der Pelletkessel darf pausieren. Das spart Brennstoff und Kosten.
Pelletheizung mit Photovoltaik-Anlage
Wer schon eine
Solarstrom-Anlage besitzt oder über die Installation nachdenkt, kann
auch diese mit der Pelletheizung zu einer Hybridheizung kombinieren. Das
Grundprinzip ist dieses: Immer wenn es Stromüberschüsse aus der eigenen
Photovoltaik-Anlage
gibt, wird der Stromüberschuss für Heizung und Warmwasser genutzt.
Voraussetzung für eine Hybridheizung aus Pelletheizung und Photovoltaik
ist ein Pufferspeicher plus Elektroheizstab. Überschüssiger Solarstrom
wird dann genutzt, um den Pufferspeicher aufzuheizen. Steht kein
Solarstrom zur Verfügung, springt die Pelletheizung ein. Ein Energiemanager (auch Home Energy Management System (HEMS) genannt) sorgt dafür, dass die zur Verfügung stehende Energie immer optimal verteilt wird.
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Pelletheizung und Wärmepumpe
Etwas weniger bekannt ist die Kombination aus Pelletheizung und Wärmepumpe. Interessant ist diese Form der Hybridheizung vor allem in Altbauten. Möglich ist zum Einen die Kombination aus Pelletkessel und Warmwasserwärmepumpe. Ist dann auch noch eine Photovoltaik-Anlage mit von der Partie, heizen Eigentümer kostengünstig und klimaschonend. Auch Kombigeräte - sogenannte Pellet-Wärmepumpen - sind inzwischen erhältlich. Geheizt wird dann immer mit der aktuell günstigsten Energie. Ob sich die Kombination zweier Heizkessel - zum Beispiel Pelletheizung und Luftwärmepumpe - lohnt, sollten Eigentümer unbedingt durchrechnen (lassen)! Denn die Anschaffungskosten sind deutlich höher als bei einer Einzelheizung und die Förderung deckt nur einen Teil der Kosten ab.
Förderung für eine Hybridheizung mit Pelletheizung
Wer seine Hybridheizung ausschließlich mit erneuerbaren Energien betreibt, kann dafür die KfW-Heizungsförderung beantragen. Bis zu 70 Prozent Zuschuss und ein zinsgünstiger Ergänzungskredit sind damit möglich. Wichtig zu wissen: Die förderfähigen Kosten der Heizungsförderung sind auf 30.000 Euro je Gebäude begrenzt. Bei einer Hybridheizung kann das bedeuten, dass nicht alle Kosten von der Förderung gedeckt sind.
Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
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