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15.08.2024
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Braucht man eine Baugenehmigung für den Kellerausbau?

Wohnraum im Keller - diese Vorgaben müssen Eigentümer beachten

Eine größere Familie, ein platzraubendes Hobby, der Wunsch nach einem Gästezimmer - ein Eigenheim mit Keller bietet eine Reserve für Wohnwünsche. Doch nicht alles, was die Hausbesitzer sich wünschen, darf einfach so umgesetzt werden! Die Mindestanforderungen an Wohnräume im Keller aus der Landesbauordnung sollten eingehalten werden und manchmal ist auch eine Baugenehmigung erforderlich.

Kellerraum mit gedämmter Kellerwand
Ob Arbeitszimmer, Gästezimmer oder Kinderzimmer - für selbstgenutzte Kellerräume ist in der Regel keine Baugenehmigung erforderlichFoto: Linzmeier Bauelemente GmbH
Flur eines ausgebauten Kellers
Der Weg in ein neues Wohnreich: Entsteht im Kellergeschoss eine abgeschlossene Wohnung, müssen Eigentümer eine Nutzungsänderung und Baugenehmigung beantragenFoto: Denis Basement / Pixabay
Kellerbad
Ausreichend Tageslicht und Möglichkeiten zur Belüftung - diese zwei Punkte sind beim Kellerausbau besonders wichtig, insbesondere wenn dort auch ein Bad entstehtFoto: Denis Basement / Pixabay

Neuer Wohnraum im Keller - Baugenehmigung ja oder nein?
So mancher legt einfach mit dem Kellerausbau los und denkt über eine Baugenehmigung gar nicht nach. Das kann später teuer werden und im schlimmsten Fall wird unter Umständen auch ein Rückbau der Wohnräume verlangt. Deshalb sollten sich Eigentümer:innen bei einem geplanten Ausbau des Kellers zu Wohnraum erst informieren. 

Wer lediglich einen Hobbyraum, ein Arbeitszimmer oder ein Spielzimmer im Keller eines selbstgenutzten Eigenheims einrichtet, braucht in der Regel keine Baugenehmigung. Anders sieht es dagegen aus, wenn im Kellergeschoss eine abgeschlossene Wohnung entsteht, die vielleicht sogar vermietet werden soll: Dann müssen Eigentümer eine Nutzungsänderung und Baugenehmigung beantragen!

Eigentümer sollten sich dafür zunächst beim zuständigen Bauamt erkundigen, ob eine Nutzungsänderung generell möglich ist und welche Bedingungen die zukünftigen Wohnräume erfüllen müssen. Erst wenn das alles geklärt ist, lohnen sich Gedanken zur Planung und Finanzierung.

Landesbauordnung regelt Mindestanforderungen an Wohnräume im Keller / Auch Brandschutz und GEG beachten
Dunkle und feuchte Räume, eine schmale Treppe als Zugang - abgesehen davon, dass niemand so wohnen möchte, ist das auch bei Wohnräumen im Keller nicht erlaubt. Welche Bedingungen die zukünftigen Wohnräume im Einzelnen erfüllen müssen, das regelt die jeweilige Landesbauordnung. Sie schreibt zum Beispiel vor, wie hoch die Räume mindestens sein müssen. Außerdem brauchen die neuen Wohnräume ausreichend Tageslicht und Möglichkeiten zur Belüftung - deshalb ist die Mindestgröße der Fensterflächen geregelt. Ebenso müssen Brandschutzauflagen und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beim Kellerausbau berücksichtigt werden. 


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Quelle: energie-fachberater.de / VPB
 
 

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