Zu den sporadischen Wasserschäden gehören Durchfeuchtungen der gesamten Bauwerkskonstruktion in Folge von starken Niederschlägen oder Hochwasser, Leitungswasserschäden (z. B. Wasserzu- und/ oder -ableitungen, Heizungen), geplatzten Wasserschläuchen an Waschmaschinen oder Geschirrspülern, so genannten Havarieschäden wie z. B. geplatzte Aquarien, übergelaufene Badewannen, Toiletten oder Waschbecken, fehlende oder defekte Rückstausicherungen sowie Löschwasser in Folge einer Brandschadensanierung.
Technische Bautrocknung bei Wasserschäden
Grundsätzlich sind bei der technischen Bautrocknung zwei wichtige Aspekte zu beachten:
Zum Einen handelt es sich in den seltensten Fällen um kompakte, homogene Baustoffe, die zu trocknen sind, sondern um miteinander verbaute Verbundbaustoffe, deren Komponenten in der Regel ein unterschiedliches Wasseraufnahme- und Austrocknungsverhalten haben. Aufgrund dieser unterschiedlichen Materialeigenschaften können im Verbundbaustoff durch behinderte Schrumpf- und Schwindvorgänge Spannungen induziert werden, die zu Rissen, Abplatzungen oder Ablösungen führen können.
Zum Anderen werden mit der technischen Bautrocknung die Primärursachen der Durchfeuchtung nicht beseitigt, sondern nur die Auswirkungen. Diese meistens auch zeitversetzt, so dass der Grad der Durchfeuchtung und eventuell das Wachstum von Mikroorganismen (biologischer Schadensprozess) nicht sofort erkennbar sind. Ein besonderes Risiko sind Hohlräume und schwimmende Estriche, weil eine Durchfeuchtung in diesem Bereich zur Ansammlung stehenden Wassers führt, das sich unter der Dämmung ausbreiten kann. Das Problem besteht darin, dass die Ansiedlung und das Auskeimen von Mikroorganismen meist unbemerkt bleiben und erst sehr viel später erkannt werden. Deshalb ist zu beachten, dass die fehlerhafte Anwendung des "richtigen" Verfahrens unter Umständen eine erhebliche Gesundheitsbelastung für die Bewohner verursachen kann.
Je nachdem, welche Teile eines Hauses oder eines Bauteils durchfeuchtet wurden, kann bei der Trocknung zwischen Raumtrocknung, Dämmschichttrocknung und Estrichtrocknung unterschieden werden.
Raumtrocknung
Eine Raumtrocknung wird bei Wohnungen nach einem Wasserschaden, in unbewohnten Räumen während der Rohbauphase (Neubau) oder nach einer Sanierung (Altbau) durchgeführt, um die in Folge der Feuchteabgabe durchnässter oder durchfeuchteter Bauteile ("Baufeuchte") an die Raumluft erhöhte Luftfeuchtigkeit zu reduzieren. Verwendet werden in der Regel Kondenstrockner oder (Ad-)Sorptionstrockner.
Dämmschichttrocknung
Die Dämmschichttrocknung kommt in der Regel in unbewohnten Wohnungen zur Anwendung, wenn Wärme- und Trittschalldämmungen (horizontale Flächen), Ausgleichsschüttungen jeglicher Art oder Wärmedämmungen in Außenwandkonstruktionen oder Trennwänden (vertikale Flächen) zu trocknen oder zu entfeuchten sind. Die überwiegende Mehrheit der Dämmschichttrocknungen erfolgt mittlerweile mit Hochleistungsverdichtern in schallgedämpfter Ausführung in Verbindung mit Kondenstrocknern oder (Ad-)Sorptionstrocknern. Am Markt werden zwei verschiedene Technologien angeboten: das Überdruck- und das Unterdruckverfahren.
Wird nach frühzeitiger Feststellung eines Wasserschadens innerhalb von Stunden die Ursache beseitigt, kann ein Bodenaufbau mit dem Überdruckverfahren getrocknet werden. Handelt es sich dagegen um einen länger zurückliegenden Wasserschaden oder einen Schaden, bei dem fäkalienverunreinigte Abwässer ausgetreten sind, muss zwingend das Unterdruckverfahren eingesetzt werden. Die Leistungsfähigkeit des Überdruckverfahrens ist im Vergleich zum Unterdruckverfahren zwar um 20 bis 30 Prozent höher. Andererseits wird beim Überdruckverfahren die Raumluft durch Staub, Sporen und andere mikrobielle Partikel belastet. Um eine Staubbelastung zu vermeiden, empfiehlt sich beim Vakuumverfahren der Einsatz von Mikrofiltern. Um eine mikrobielle Belastung zu vermeiden, werden so genannte HEPA-Filter verwendet.
Estrichtrocknung
Zur Trocknung von Estrichen und der darunterliegenden Trittschalldämmung wird die zerstörungsarme Estrichtrocknung angewendet, indem trockene Luft unter Druck unter den Estrich in die Dämmung geführt wird. Die Luft entzieht dem Material die Feuchtigkeit und transportiert sie nach außen. In der Regel wird die trockene Luft mit einem Hochdruckverdichter in die Dämmung eingeblasen und entweicht über die Randfugen oder im Einzelfall über gezielt gesetzte Bohrlöcher. Die Trocknung der Luft kann sowohl mit Kondenstrocknern als auch mit (Ad-)Sorptionstrocknern erfolgen. Um die Entfeuchtung neuer Estriche zu beschleunigen, sollten diese eine raue Oberfläche aufweisen. Die zu trocknenden Flächen müssen frei zugänglich und staubfrei sein und sich in einem geschlossenen Raum befinden (Türen und Fenster verschließen). Die Trocknungsdauer ist von der Art, von der Dicke und vom vorhandenen Feuchtegehalt des Estrichs abhängig und kann durch Zusatzmittel im Estrich beschleunigt oder verzögert werden.
Alternativ kann die trockene Raumluft mit Vakuumpumpen über die Randfugen bzw. gezielt gesetzte Bohrlöcher durch die Dämmschicht gesaugt und im befeuchteten Zustand abgeleitet werden. Dieses Verfahren bietet sich an, wenn die Dämmschicht lose geschüttetes Material oder Mineralfasern enthält, die beim Druckverfahren aufgewirbelt werden können. Durch den Einsatz spezieller Mikro- und/ oder HEPA-Filter kann eine gesundheitliche Belastung für die Bewohner verhindert werden.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
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