Zu den sporadischen Wasserschäden gehören Durchfeuchtungen der gesamten Bauwerkskonstruktion in Folge von starken Niederschlägen oder Hochwasser, Leitungswasserschäden (z. B. Wasserzu- und/ oder -ableitungen, Heizungen), geplatzten Wasserschläuchen an Waschmaschinen oder Geschirrspülern, so genannten Havarieschäden wie z. B. geplatzte Aquarien, übergelaufene Badewannen, Toiletten oder Waschbecken, fehlende oder defekte Rückstausicherungen sowie Löschwasser in Folge einer Brandschadensanierung.
Technische Bautrocknung bei Wasserschäden
Grundsätzlich sind bei der technischen Bautrocknung zwei wichtige Aspekte zu beachten:
Zum Einen handelt es sich in den seltensten Fällen um kompakte, homogene Baustoffe, die zu trocknen sind, sondern um miteinander verbaute Verbundbaustoffe, deren Komponenten in der Regel ein unterschiedliches Wasseraufnahme- und Austrocknungsverhalten haben. Aufgrund dieser unterschiedlichen Materialeigenschaften können im Verbundbaustoff durch behinderte Schrumpf- und Schwindvorgänge Spannungen induziert werden, die zu Rissen, Abplatzungen oder Ablösungen führen können.
Zum Anderen werden mit der technischen Bautrocknung die Primärursachen der Durchfeuchtung nicht beseitigt, sondern nur die Auswirkungen. Diese meistens auch zeitversetzt, so dass der Grad der Durchfeuchtung und eventuell das Wachstum von Mikroorganismen (biologischer Schadensprozess) nicht sofort erkennbar sind. Ein besonderes Risiko sind Hohlräume und schwimmende Estriche, weil eine Durchfeuchtung in diesem Bereich zur Ansammlung stehenden Wassers führt, das sich unter der Dämmung ausbreiten kann. Das Problem besteht darin, dass die Ansiedlung und das Auskeimen von Mikroorganismen meist unbemerkt bleiben und erst sehr viel später erkannt werden. Deshalb ist zu beachten, dass die fehlerhafte Anwendung des "richtigen" Verfahrens unter Umständen eine erhebliche Gesundheitsbelastung für die Bewohner verursachen kann.
Je nachdem, welche Teile eines Hauses oder eines Bauteils durchfeuchtet wurden, kann bei der Trocknung zwischen Raumtrocknung, Dämmschichttrocknung und Estrichtrocknung unterschieden werden.
Raumtrocknung
Eine Raumtrocknung wird bei Wohnungen nach einem Wasserschaden, in unbewohnten Räumen während der Rohbauphase (Neubau) oder nach einer Sanierung (Altbau) durchgeführt, um die in Folge der Feuchteabgabe durchnässter oder durchfeuchteter Bauteile ("Baufeuchte") an die Raumluft erhöhte Luftfeuchtigkeit zu reduzieren. Verwendet werden in der Regel Kondenstrockner oder (Ad-)Sorptionstrockner.
Dämmschichttrocknung
Die Dämmschichttrocknung kommt in der Regel in unbewohnten Wohnungen zur Anwendung, wenn Wärme- und Trittschalldämmungen (horizontale Flächen), Ausgleichsschüttungen jeglicher Art oder Wärmedämmungen in Außenwandkonstruktionen oder Trennwänden (vertikale Flächen) zu trocknen oder zu entfeuchten sind. Die überwiegende Mehrheit der Dämmschichttrocknungen erfolgt mittlerweile mit Hochleistungsverdichtern in schallgedämpfter Ausführung in Verbindung mit Kondenstrocknern oder (Ad-)Sorptionstrocknern. Am Markt werden zwei verschiedene Technologien angeboten: das Überdruck- und das Unterdruckverfahren.
Wird nach frühzeitiger Feststellung eines Wasserschadens innerhalb von Stunden die Ursache beseitigt, kann ein Bodenaufbau mit dem Überdruckverfahren getrocknet werden. Handelt es sich dagegen um einen länger zurückliegenden Wasserschaden oder einen Schaden, bei dem fäkalienverunreinigte Abwässer ausgetreten sind, muss zwingend das Unterdruckverfahren eingesetzt werden. Die Leistungsfähigkeit des Überdruckverfahrens ist im Vergleich zum Unterdruckverfahren zwar um 20 bis 30 Prozent höher. Andererseits wird beim Überdruckverfahren die Raumluft durch Staub, Sporen und andere mikrobielle Partikel belastet. Um eine Staubbelastung zu vermeiden, empfiehlt sich beim Vakuumverfahren der Einsatz von Mikrofiltern. Um eine mikrobielle Belastung zu vermeiden, werden so genannte HEPA-Filter verwendet.
Estrichtrocknung
Zur Trocknung von Estrichen und der darunterliegenden Trittschalldämmung wird die zerstörungsarme Estrichtrocknung angewendet, indem trockene Luft unter Druck unter den Estrich in die Dämmung geführt wird. Die Luft entzieht dem Material die Feuchtigkeit und transportiert sie nach außen. In der Regel wird die trockene Luft mit einem Hochdruckverdichter in die Dämmung eingeblasen und entweicht über die Randfugen oder im Einzelfall über gezielt gesetzte Bohrlöcher. Die Trocknung der Luft kann sowohl mit Kondenstrocknern als auch mit (Ad-)Sorptionstrocknern erfolgen. Um die Entfeuchtung neuer Estriche zu beschleunigen, sollten diese eine raue Oberfläche aufweisen. Die zu trocknenden Flächen müssen frei zugänglich und staubfrei sein und sich in einem geschlossenen Raum befinden (Türen und Fenster verschließen). Die Trocknungsdauer ist von der Art, von der Dicke und vom vorhandenen Feuchtegehalt des Estrichs abhängig und kann durch Zusatzmittel im Estrich beschleunigt oder verzögert werden.
Alternativ kann die trockene Raumluft mit Vakuumpumpen über die Randfugen bzw. gezielt gesetzte Bohrlöcher durch die Dämmschicht gesaugt und im befeuchteten Zustand abgeleitet werden. Dieses Verfahren bietet sich an, wenn die Dämmschicht lose geschüttetes Material oder Mineralfasern enthält, die beim Druckverfahren aufgewirbelt werden können. Durch den Einsatz spezieller Mikro- und/ oder HEPA-Filter kann eine gesundheitliche Belastung für die Bewohner verhindert werden.
Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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