Der ist auch schwer nötig, damit das Haus nach der Sanierung nicht zur muffigen Stube wird. Denn ein frisch saniertes Haus ist vor allem eins: Möglichst luftdicht - dank fest schließenden Fenstern mit Zwei- oder sogar Dreifachverglasung und einer guten Dämmung, die Hausbesitzern eine Menge Heizkosten ersparen. Anders als auf dem Haushaltskonto sieht es auf dem Frischluftkonto dann schnell schlecht aus: Wer sein Lüftungsverhalten nicht anpasst und zu wenig lüftet, riskiert nicht nur dicke Luft und schlechte Stimmung, sondern auch Feuchtigkeitsschäden bis hin zu Schimmel.
Nach Sanierung Fenster häufiger zum Lüften öffnen
Wer das vermeiden will, sollte die Lüftung des Hauses ernst nehmen und regelmäßig Hand an die Fenster legen: Um ausreichend Frischluft ins Haus zu lassen, ist mehrmals am Tag kurzes Stoßlüften bei weit geöffnetem Fenster zu empfehlen. Komfortabler sind Fenster mit elektronischer Steuerung, die sich automatisch öffnen und schließen. Doch nicht jeder will derzeit ganz so viel Frühling ins Haus lassen. Denn mit der Frischluft strömen auch Pollen und Blütenstaub ins Innere des Hauses – ein Graus für alle Allergiker!
Lüftungsanlage und Luftreiniger sorgen für pollenfreie Luft
Akute Abhilfe in der Allergiezeit schaffen Luftreiniger, die Pollen, Staub und Schadstoffe aus der Luft filtern und so für ein konstant gesundes Raumklima sorgen. Sie lassen sich in flexibel und unauffällig in nahezu jedem Raum aufstellen. Auch eine Lüftungsanlage zur kontrollierten Wohnraumlüftung lässt sich im Altbau problemlos nachrüsten. Innovative, platzsparende Lüftungssysteme finden sogar auf kleinster (Wohn-)Fläche ihren Platz. Der Vorteil der kontrollierten Wohnraumlüftung: Die Fenster müssen nicht mehr zum Lüften geöffnet werden, so dass erst gar keine Pollen ins Haus gelangen. Auch unbeliebte Insekten wie Fliegen oder Stechmücken müssen draußen bleiben, dafür bleibt die Heizwärme im nächsten Winter garantiert drinnen.
KfW-Förderung für neue Fenster und Lüftungsanlage
Wer das Frühjahr für eine Sanierung nutzen möchte, sollte sich vorher unbedingt über die KfW-Förderung informieren. Sowohl für neue Fenster als auch eine Lüftungsanlage gibt es je nach Bedarf Zuschüsse oder einen zinsgünstigen Sanierungskredit, die vor Beginn der Arbeiten beantragt werde müssen.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort