Der ist auch schwer nötig, damit das Haus nach der Sanierung nicht zur muffigen Stube wird. Denn ein frisch saniertes Haus ist vor allem eins: Möglichst luftdicht - dank fest schließenden Fenstern mit Zwei- oder sogar Dreifachverglasung und einer guten Dämmung, die Hausbesitzern eine Menge Heizkosten ersparen. Anders als auf dem Haushaltskonto sieht es auf dem Frischluftkonto dann schnell schlecht aus: Wer sein Lüftungsverhalten nicht anpasst und zu wenig lüftet, riskiert nicht nur dicke Luft und schlechte Stimmung, sondern auch Feuchtigkeitsschäden bis hin zu Schimmel.
Nach Sanierung Fenster häufiger zum Lüften öffnen
Wer das vermeiden will, sollte die Lüftung des Hauses ernst nehmen und regelmäßig Hand an die Fenster legen: Um ausreichend Frischluft ins Haus zu lassen, ist mehrmals am Tag kurzes Stoßlüften bei weit geöffnetem Fenster zu empfehlen. Komfortabler sind Fenster mit elektronischer Steuerung, die sich automatisch öffnen und schließen. Doch nicht jeder will derzeit ganz so viel Frühling ins Haus lassen. Denn mit der Frischluft strömen auch Pollen und Blütenstaub ins Innere des Hauses – ein Graus für alle Allergiker!
Lüftungsanlage und Luftreiniger sorgen für pollenfreie Luft
Akute Abhilfe in der Allergiezeit schaffen Luftreiniger, die Pollen, Staub und Schadstoffe aus der Luft filtern und so für ein konstant gesundes Raumklima sorgen. Sie lassen sich in flexibel und unauffällig in nahezu jedem Raum aufstellen. Auch eine Lüftungsanlage zur kontrollierten Wohnraumlüftung lässt sich im Altbau problemlos nachrüsten. Innovative, platzsparende Lüftungssysteme finden sogar auf kleinster (Wohn-)Fläche ihren Platz. Der Vorteil der kontrollierten Wohnraumlüftung: Die Fenster müssen nicht mehr zum Lüften geöffnet werden, so dass erst gar keine Pollen ins Haus gelangen. Auch unbeliebte Insekten wie Fliegen oder Stechmücken müssen draußen bleiben, dafür bleibt die Heizwärme im nächsten Winter garantiert drinnen.
KfW-Förderung für neue Fenster und Lüftungsanlage
Wer das Frühjahr für eine Sanierung nutzen möchte, sollte sich vorher unbedingt über die KfW-Förderung informieren. Sowohl für neue Fenster als auch eine Lüftungsanlage gibt es je nach Bedarf Zuschüsse oder einen zinsgünstigen Sanierungskredit, die vor Beginn der Arbeiten beantragt werde müssen.
Hier können Sie jeden Energieberater beauftragen. Wir empfehlen Experten mit einer Eintragung in der Energie-Effizienz-Experten-Liste, da ...
Antwort lesen »Als neutrale Online-Plattform führen wir selbst keine Handwerksarbeiten aus. Dazu empfehlen wir den Kontakt zu einem Fachhandwerker aus ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Aufstellung auf einem Carport-Dach möglich. Ob das im Einzelfall zulässig ist, hängt neben der Belastbarkeit des ...
Antwort lesen »Sie können das Haus Ihrem Sohn überschreiben. Wichtig ist, dass Sie diesen auf die Mindestnutzungspflicht der geförderten Anlage hinweisen. ...
Antwort lesen »Der Wärmemengenzähler gehört zu den übergeordneten technischen Fördervoraussetzungen. Er ist daher erforderlich, wenn Sie die Förderung der ...
Antwort lesen »Haben Sie die BEG-WG-Förderung (KfW 262) im Jahr 2024 oder 2025 beantragt und bewilligt bekommen, ist eine Kombination aus BEG-WG- (KfW ...
Antwort lesen »Grundsätzlich liegen die Daten beim bisherigen Berater. Sie sind allerdings in Teilen auch aus der Berechnung zum iSFP herauslesbar. Sie ...
Antwort lesen »Ja, Sie erhalten die Förderung auch dann, wenn Sie nicht alle beantragten Maßnahmen durchgeführt haben. Wichtig ist nur, dass die ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. In der aktuellen BEG EM Richtlinie heißt es dazu unter Punkt 8.6: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG sieht diese Vorgabe nicht vor. Relevant ist dabei Anlage 8 der ESanMV. Hier heißt es: ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein selbst genutztes Haus, können Sie nachträglich den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine stillschweigende Änderung. Denn den Ergänzungskredit Plus (358) erhalten ...
Antwort lesen »In der BEG EM Richtlinie vom 16. September 2021 heißt es dazu: "Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die [...] durch ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die BEG-EM Förderung sowie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Denn beide Angebote zur Förderung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie in der Regel keinen Energieberater. Sie müssen zur Antragstellung eine Bestätigung zur ...
Antwort lesen »Nach Nummer 6.2 der BEG EM Richtlinie sind Pächter nicht antragsberechtigt. Die BEG-EM-Förderung der neuen Heizung können Sie daher aller ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es keine Einkommensgrenze, wenn Sie die Förderung der Heizung nutzen möchten. Liegt Ihr Haushaltseinkommen bei maximal ...
Antwort lesen »Viele Anlagen erfüllen die 65-Prozent-EE-Anforderung pauschal. So etwa die Wärmepumpe, zu der auch Split-Wärmepumpen (Klimaanlagen) zählen. ...
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Antwort lesen »Aktuell können wir noch keine Aussagen zu den Förderangeboten im Jahr 2025 geben. Aktuell gibt es verschiedene Programme, die ...
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Antwort lesen »Das Kältemittel hat einen GWP-Wert von 1774 und ist damit vom Phase-Down-Szenario der F-Gase-Verordnung betroffen. Das hat zur Folge, dass ...
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