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14.06.2016

Rauchmelder jetzt auch in Berlin Pflicht

Übergangsfrist bis 2020 für bestehende Wohnungen

Als letztes Bundesland hat nun auch Berlin eine Änderung der Landesbauordnung auf den Weg gebracht und eine Pflicht für Rauchmelder eingeführt. Diese tritt voraussichtlich ab 2017 für alle Neubauten und Umbauten in Kraft. Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist: In ihnen müssen bis spätestens 2020 Rauchmelder nachgerüstet werden.

Rauchmelder an Zimmerdecke
Rettet im Ernstfall Leben sowie Hab und Gut: Rauchmelder an der ZimmerdeckeFoto: Energie-Fachberater.de / PhotoDisc

Vorgeschrieben sind die Rauchmelder in Berlin für alle Räume (ein Rauchmelder pro Aufenthaltsraum und Flure, die als Rettungsweg dienen), außer Küche, Bad und Toilette. Damit geht Berlin (wie auch Brandenburg) bei der Sicherheit einen Schritt weiter als die anderen Bundesländer, die Rauchwarnmelder meistens nur in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren (Rettungsweg) vorschreiben.

Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist: Sie müssen bis zum 31. Dezember 2020 mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt laut Landesbauordnung den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Alle Fristen und Regelungen der Bundesländer sowie Tipps zu Auswahl und Installation der Rauchmelder können Sie hier nachlesen. 

 
 
 
Quelle: Forum Brandrauchprävention e.V.
 
 

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