Um Hitze aus Wohnräumen fernzuhalten, sind drei verschiedene Varianten bei den Sonnenschutz-Verglasungen erhältlich: Sonnenschutzgläser mit Beschichtung, schaltbare Verglasungen und Systeme im Scheibenzwischenraum. Sie helfen, die Aufheizung zu reduzieren und tragen zu angenehmen Temperaturen im Innenraum bei. Das spart auch Energie, denn es muss weniger gekühlt werden.
Sonnenschutz mit beschichteter Verglasung
Eine beschichtete Sonnenschutzverglasungen ist farbneutral und besitzt nahezu keine spiegelnden Eigenschaften. So sieht sie aus wie eine ganz normale Fensterverglasung. Zudem lässt sie viel gesundes Tageslicht, aber bis zu 80 Prozent weniger den Raum aufheizende, infrarote Wärmestrahlung hinein – eine Kombination, die für einen besonders hohen Wohnkomfort im Sommer sorgt.
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Sonnenschutz mit schaltbarer Verglasung
Eine zweite Variante der Sonnenschutzverglasung sind schaltbare oder dimmbare Verglasungen. Der Vorteil: Bei solchen Fenstern lässt sich in mehreren Schritten die Farbe von glasklar hin zu einem angenehmen Blau verändern, und zwar durch Zugabe von elektrischem Strom. So wird der Energieeintrag der Sonne reduziert und gleichzeitig bleibt die Durchsicht erhalten. Solche sogenannten elektrochromen Verglasungen sind zum Beispiel als Dachfenster erhältlich.
Weniger dem Schutz vor der Sonne als dem Schutz vor neugierigen Blicken dienen Verglasungen, die sich mit Strom von durchsichtig auf undurchsichtig umschalten lassen. Hierbei wird der Energieeintrag kaum reduziert und auch die Durchsicht nach draußen entfällt vollständig.
Sonnenschutzsysteme im Scheibenzwischenraum
Bei Sonnenschutzsystemen im Scheibenzwischenraum werden unter anderem Jalousien, Rollos oder Plissees ohne Verschmutzungsgefahr in die Verglasung integriert, die manuell bedient oder über eine Fernbedienung gesteuert werden können. So lässt sich genau einstellen, wie viel Sonne in den Raum hineindarf und in welchem Umfang der Blick nach draußen erhalten bleibt. Auch für mehr Privatsphäre können diese Systeme sorgen – neugierige Blicke bleiben draußen.
Vorteile einer Sonnenschutzverglasung
Gerade bei großflächigen Verglasungen nach Süden lohnt es sich, über eine Sonnenschutzverglasung nachzudenken. Die Räume sind so leichter kühl zu halten. Außerdem muss kein außenliegender Sonnenschutz an der Fassade eingeplant werden. Damit sind Eigentümer:innen unabhängiger bei der Planung, zum Beispiel bei einer Sanierung oder im Denkmalschutz.
Nachteile einer Sonnenschutzverglasung
Nachteile kann eine Sonnenschutzverglasung zum Beispiel im Winter haben. Um Heizkosten zu sparen, sind Wärmegewinne durch die Sonne dann durchaus erwünscht. Durch die konstante Reflexion des Sonnenlichts ist das bei einer Sonnenschtzverglasung aber kaum möglich. Auch Tageslicht geht für den Innenraum verloren.
Wer das verhindern möchte, sollte auf eine schaltbare Sonnenschutzverglasung setzen, denn diese ist flexibler als eine beschichtete Verglasung. Einziger Wermutstropfen: Solche elektrochromen Verglasungen sind noch nicht lange auf dem Markt, so dass Langzeiterfahrungen fehlen.
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Das ist soweit korrekt. Wichtig ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Wichtig ist, dass der Förder- und Einreichungszeitraum (in der ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Klimaanlage als Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie keinen Energieberater. ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist die Betonkernaktivierung selbst mit förderbar. Das gilt allerdings nicht für die Sanierung der ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort