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Expertenrat

Gibt es Fördermittel für die Kombination aus Photovoltaik und Gas-Brennwerttherme?

Frage von Matthias S. am 11.09.2023 

Ich habe eine Frage zur Förderung der Investition einer Photovoltaik-Anlage in Kombination mit einer Gastherme-Heizung für ein Einfamilienhaus. Konkret soll die Warmwasseraufbereitung nur mit der gewonnenen Energie der Photovoltaik-Anlage betrieben werden. Die Frage ist: Wird ein solches Konzept mittels Förderung unterstützt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die Photovoltaik über das KfW-Programm 270. Erhältlich sind dabei günstige Darlehen, um die Anlage zu finanzieren. Ergänzen stehen teilweise auch regionale Förderangebote bereit. Einen Überblick dazu geben wir im Beitrag "Förderung der Bundesländer für Photovoltaik, Solar und Speicher".

Entscheiden Sie sich für eine Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung, können Sie einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent für Kollektoren, Speicher und Peripherie beantragen. Möglich ist das vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die Webseite des BAFA. Die Solarthermie erreicht gegenüber der Photovoltaik einen höheren Wirkungsgrad, wodurch Sie auf der gleichen Fläche mehr Energie ernten. Niedrigere Anschaffungskosten und die mögliche Förderung sorgen zudem häufig für eine höhere Wirtschaftlichkeit, wenn es um die Warmwasserbereitung geht.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Solaranlagen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Alternativ ist es möglich, die Handwerkerkosten für den Einbau der Technik steuerlich geltend zu machen. Über den Steuerbonus für Handwerker (§ 35 a EStG) senken Sie Ihre Einkommensteuerlast dabei um bis zu 20 Prozent der anfallenden Lohnkosten (maximal 1.200 Euro Förderung pro Jahr).

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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