Feinstaub, Abgase von Autos - die Luft in Städten und Ballungsräumen ist ohnehin belastet. Kommt dazu noch Sommerhitze, geht vielen Bewohner:innen im wahrsten Sinne des Wortes die Luft aus und die gesundheitlichen Gefahren steigen. Dafür, dass sich das Mikroklima rund um ihr Haus verbessert, können Eigentümer aber etwas tun! So kann eine Begrünung - egal ob als Dachbegrünung, Fassadenbegrünung oder auf dem Grundstück - die Feinstaubbelastung senken und während der sommerlichen Hitze wie eine natürliche Klimaanlage für Kühlung sorgen.
Dachbegrünung und Fassadenbegrünung können sogar Stadtklima verbessern
Es sieht erst einmal unspektakulär aus: Auf einem Gründach mit extensiver Begrünung wachsen vor allem Moose, Gräser und Kräuter. Doch die haben es in sich! Denn die Dachbegrünung kann pro Quadratmeter und Jahr bis zu 8,8 Gramm Feinstaub binden und 300 Gramm Kohlendioxid in Sauerstoff umwandeln. So können Dachbegrünungen einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung leisten. Auch grüne Fassaden machen sich bezahlt: Sie mindern an verkehrsreichen Straßen den Lärm und kühlen durch die Verdunstung von Wasser an heißen Sommertagen die Luft. Um bis zu fünf Grad Celsius kann eine gut funktionierende Fassadenbegrünung die umgebende Temperatur senken. Eine echte Wohltat an Hitzetagen.
Bei Flachdachsanierung an Dachbegrünung denken
Steht also für das Flachdach eine Sanierung an, sollten Eigentümer:innen auch unbedingt über eine Dachbegrünung nachdenken. Denn gut gedämmt und richtig aufgebaut, lässt sich mit den Gründach nicht nur das Klima in der Umgebung positiv beeinflussen, sondern auch der Hitzeschutz des eigenen Hauses erheblich verbessern und die Lebensdauer der Dachabdichtung verlängern. Außerdem spielt die Dachbegrünung nicht nur im Sommer während Hitzeperioden ihre Stärken aus, sondern kann auch in regenreichen Zeiten Wassermassen auf dem Grundstück eindämmen. Alternativ kommt das Gründach natürlich auch für Carport und Garage in Frage.
Fassadenbegrünung günstig realisieren
Für eine Fassadenbegrünung müssen es nicht immer teure vertikale Gärten mit aufwendiger und teurer Bewässerung sein. Günstiger lässt sich die grüne Wand mit Kletterhilfen realisieren, die an der Wand verankert werden. An ihnen können dann direkt im Erdreich verwurzelte Pflanzen in die Höhe ranken. Da diese pflanzen Wasser und Nährstoffe direkt aus dem Boden ziehen, ist der Pflegeaufwand minimal. Und denkbar sind zahlreiche Pflanzen von den Klassikern wie Efeu und wilder Wein über Blumenschmuck wie Blauregen, Kletterrosen und Clematis bis hin zu einem Nutzgarten aus Spalierobst und rankenden Erbsen.
Auch Begrünung von Terrasse und Balkon trägt zu Hitzeschutz bei
Wer nicht die Möglichkeit hat, Dach oder Fassade zu begrünen, kann auch im kleinen für eine grüne Oase sorgen: Eine üppige Begrünung von Terrasse und Balkon ist nicht nur ein Blickfang, sondern kann auch ein natürlicher Hitzeschutz in heißen Sommern sein.
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Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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