Spätestens wenn das Wasser an einem Sonnentag kalt aus dem Wasserhahn kommt, ist eine Überprüfung der Solarthermie-Anlage fällig. Sinnvoll ist jedoch eine regelmäßige Kontrolle durch den Fachbetrieb, beispielsweise während der jährlichen Wartung der Heizung, damit Eigentümer:innen gut vorbereitet in die Heizsaison starten.
Auf diese 7 Punkte muss bei der Wartung geachtet werden:
1. Für die Überprüfung der Solarthermie-Anlage sind mindestens zwei Thermometer nötig, eins in der Vor- und eins in der Rücklaufleitung. Bei der Wartung gilt diesen Thermometern immer der erste Blick: Scheint die Sonne und läuft die Solarpumpe, dann kommt die Solarflüssigkeit mindestens 5 Grad Celsius heißer vom Kollektor, als sie wieder zurückgepumpt wird. Dies ist ein sicherer Hinweis darauf, dass Flüssigkeit umgewälzt wird und auch tatsächlich Wärme von der Solarthermie-Anlage im Pufferspeicher ankommt.
2. Praktisch ist ein Durchflussmesser (Taco-Setter) im Kreislauf der Solarthermie-Anlage, der anzeigt, wie viel Flüssigkeit umgewälzt wird. Wichtig ist auch ein Anzeige-Display, an dem Kollektor- und Speichertemperaturen sowie Informationen zur Anlagenfunktion abgelesen werden können. Nur so kann der Eigentümer kontrollieren, ob plausible Temperaturen gemessen werden, und die Solarpumpe zum richtigen Zeitpunkt eingeschaltet wird.
3. Falsch angebrachte Temperaturfühler sind eine weitere Fehlerquelle, dann werden an der Solarthermie-Anlage zu niedrige Temperaturen gemessen. Die Folge: Nicht der Kollektor heizt den Pufferspeicher, sondern die vom Kessel teuer erwärmte Speicherwärme wird zum Kollektor gepumpt.
4. Eine genaue Kontrolle der Erträge ist durch den Einbau eines Wärmemengenzählers möglich. Ein Display zeigt an, wie viel Energie von der Solarthermie-Anlage kommt. Der Eigentümer sieht seinen Ertrag und Störungen werden schnell erkannt.
5. Auch Luft in den Leitungen, die verhindert, dass die Solarflüssigkeit ungestört zirkulieren kann, ist eine häufige Ursache für ineffiziente Solarthermie-Anlagen. Hochtemperaturbeständige Entlüfter am höchsten Punkt der Leitungen - meist in unmittelbarer Nähe der Kollektoren - schaffen Abhilfe.
6. Viele Solarthermie-Anlagen verlieren die Hälfte ihres Ertrags im Leitungssystem. Eine lückenlose Dämmung der Solarkreisleitungen gewährleistet, dass auf dem Weg zum Pufferspeicher keine Wärme verloren geht. Wichtig: Das Dämmmaterial muss den hohen Temperaturen der Solarleitungen gewachsen sein. Auch der Pufferspeicher mit seinen Rohrleitungsanschlüssen sollte gut gedämmt werden.
7. An den meisten Heizungsregelungen können Nachheizzeiten eingestellt werden. Schließlich deckt die Solarthermie-Anlage nur einen Teil des Wärmebedarfs ab. Wird warmes Wasser hauptsächlich morgens und abends gebraucht, reicht es meist aus, wenn der Heizkessel nur abends einmal nachheizt. Die Solaranlage hat dann tagsüber genügend Zeit, um den Pufferspeicher wieder vollständig aufzuladen. Das spart zusätzlich Energie und Heizkosten. Außerdem sollte die Nachheiztemperatur des Warmwassers an der Regelung nicht zu hoch eingestellt werden. Eine Temperatur von 45 bis 55 Grad Celsius ist in der Regel ausreichend. Wird die Temperatur höher eingestellt, sinkt der Ertrag der Solarthermie-Anlage im Winter, da die Kollektoren dieses Temperaturniveau kaum mehr erreichen.
Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort