Wir haben eine neue Gasheizung einbauen lassen. Unser Schornsteinfeger sagte nun, wir müssten die Röhre Dämmen und uns dies von einem Isolierer bescheinigen lassen. Ist das richtig? Man kann doch die Röhre auch selbst isolieren. Allerdings bekommt man dann doch auch keine Bescheinung.
Zu Ihrer Frage haben wir noch eine Rückfrage: Soll die Abgasleitung/Röhre im Schornstein/Kamin gedämmt werden oder geht es um die Verteilleitungen/Rohrleitungen der Heizung?
Es handelt sich hierbei um Verteilleitungen/Rohrleitungen/Warmwasserleitungen.
In unbeheizten Räumen (zum Beispiel im Keller) müssen die Rohrleitungen/Warmwasserleitungen und Armaturen der Heizung gedämmt werden. Das schreibt die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vor. Diese Dämmung können Sie von einem Fachbetrieb ausführen lassen und erhalten dann eine Bescheinigung, dass die Dämmung den Vorgaben der EnEV entspricht. Alternativ können Sie die Rohrleitungen auch selbst dämmen. Dann müssen Sie beachten, dass Sie die richtige Dämmdicke wählen. Diese ist abhängig vom Rohrdurchmesser und von der Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs (auf der Verpackung angegeben). Für welche Rohrleitung welche Dämmdicke mindestens verwendet werden muss, finden Sie in unserem Expertentipp Pflicht laut EnEV: Dämmung der Rohrleitungen. Den Kaufbeleg/Lieferschein für die Dämmstoffe heben Sie dann auf, damit Sie Dämmdicke gegenüber dem Schornsteinfeger belegen können. Ein paar Tipps zur Auswahl des richtigen Dämmstoffs finden Sie im Praxis-Tipp Rohrleitungen im Keller mit wenig Aufwand dämmen. Darüber hinaus können Sie sich bei Ihrem örtlichen Baustoff-Fachhändler zu geeigneten Dämmstoffen beraten lassen.