Ich habe die Hausdachdämmung meines Einfamilienhauses (Bj.68) bereits in Auftrag gegeben. Kann ich trotzdem einen Zuschuss beantragen und wo bekomme ich den Antrag her?
Für Ihre Dachdämmung kommt eine KfW-Förderung noch in Betracht. Der Antrag auf den Zuschuss der KfW muss zwar vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW gestellt werden. Als Beginn eines Vorhabens gilt jedoch der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn. So lange der von Ihnen beauftragte Fachbetrieb mit der Dachdämmung noch nicht begonnen hat, können Sie den Zuschuss noch beantragen.
Die nächsten Schritte wären dann: Sie wählen einen Sachverständigen aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de. Vom Sachverständigen erfahren Sie, ob die Dachdämmung, so wie Sie sie geplant haben, förderfähig ist, bzw. welche technischen Mindestanforderungen für den KfW-Zuschuss eingehalten werden müssen. Wenn die Dachdämmung förderfähig ist, erstellt der Sachverständige die "Online-Bestätigung zum Antrag", die Sie für die Beantragung der KfW-Fördermittel benötigen.
Übrigens: Wenn Ihre Dachdämmung gefördert wird, haben Sie automatisch auch einen Anspruch auf einen Zuschuss zu den Sachverständigenkosten.
Ich hab mich mit einem Energieberater in Verbindung gesetzt. Wo finde ich nun den online Antrag für einen Einmalzuschuss?
Den Antrag füllt der Energieberater Online bei der KfW aus. Sie senden dann die Unterlagen mit einer Kopie des Personalausweises an die KfW. Nach der Sanierung reichen Sie dann den Verwendungsnachweis und die Rechnungen bei der KfW ein, die Ihnen dann den Zuschuss überweist.