Physikalische Schadensprozesse sind auf das Quellverhalten vieler Materialien beziehungsweise irreversible Verformungen zurück zu führen. Sie setzen bei Hochwasser in der Regel sofort ein. Die Folge sind Zugspannungen, die zu Rissen, Abplatzungen und Ablösungserscheinungen führen. Bei Holz (Parkett, Schwingböden, Paneele, Türen, Möbel etc.) sind solche Schäden besonders gravierend. Schon in den ersten Tagen nach dem Hochwasser können irreparable Schäden auftreten.
Chemische Schadensprozesse im Haus nach Hochwasser
Chemische Schadensprozesse sind stark abhängig von der Art des betroffenen Materials. Die Stahlkorrosion nimmt bei Anwesenheit von Schadstoffen ab einer relativen Luftfeuchtigkeit von 65 Prozent exponentiell zu. Die Zersetzung von Teppich- und Papierklebern setzt bereits nach wenigen Stunden ein und verursacht irreparable Schäden. Anhydrid, Gips und gipshaltige Baustoffe dekristallisieren nach wenigen Tagen und verlieren so ihre Festigkeit. Da diese Baustoffe ohnehin keine Wasserfestigkeit aufweisen, müssen sie im Rahmen der Hochwasser-Sanierung ohnehin ausgebaut werden. Ausblühungen hingegen treten oft erst Wochen oder Monate nach der Trocknung auf. Bei Holzwerkstoffen kann die Durchfeuchtung unter Umständen auch zur verstärkten Freisetzung von Formaldehyd führen. Aus durchfeuchteten Klebern oder Dämmstoffen können VOC (flüchtige organische Verbindungen) freigesetzt werden, auf die sensible Menschen mit gesundheitlichen Problemen reagieren.
Problemfall Parkettboden
Ein besonderes Problem sind Parkettböden. Da ist zu klären, ob sie mit dem Untergrund verklebt sind. Schwimmend verlegte Mehrschichtplatten sind gesondert zu bewerten. Bei geklebten Parkettböden ist konstruktionsbedingt durch die technische Bautrocknung (mit Kondenstrockner oder (Ad-)Sorptionstrockner) mit Abrissfugen zu rechnen, so dass die Funktionstauglichkeit der Böden nicht mehr gegeben ist. Bei einem schwimmend verlegten Bodenaufbau sind feuchtigkeitsbedingte irreversible Verformungen (Schüsselungen) deutlich stärker ausgeprägt als bei einem vollflächig verklebten Parkettboden. Eine Sanierung des Bodens ist auch bei intakter Nut- und Feder-Verbindung in der Regel nicht mehr möglich. In dem Fall kommt nur ein kompletter Rückbau in Frage. Bei stehendem Wasser wölben sich Parkettböden auf und zeigen erhebliche Quellerscheinungen. Weist der Estrich Risse oder eine weiche Oberfläche auf, muss auch der komplette Estrichaufbau entfernt werden.
Problematische Bereiche nach Hochwasserschäden
Das Hauptproblem bei Hochwasserschäden besteht darin, dass nicht nur die Oberfläche durchfeuchtet ist, sondern beispielsweise auch die Dämmschicht unter dem Estrich. Wasser, das unter die Dämmschicht eingedrungen ist und sich dort verteilt hat, kann auf normalem Wege nicht austrocknen, so dass eine spezielle Dämmschichttrocknung erforderlich ist. Besonders problematisch sind Hohlräume und schwimmende Estriche, weil eine Durchfeuchtung in diesem Bereich zur Ansammlung von stehendem Wasser führt, das sich unter der Dämmschicht ausbreiten kann. Die folgende Ansiedlung und das Auskeimen von Mikroorganismen bleibt hier meist unbemerkt und kann oft erst sehr viel später erkannt werden. Gleiches gilt, wenn ein Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) hinterfeuchtet wurde. Je nachdem, welcher Dämmstoff und ob eine mineralische Verklebung oder ein Dispersions- oder PU-Harzkleber verwendet wurde, muss das WDVS komplett rückgebaut werden.
--> Weiterlesen: Verhalten von Dämmstoffen bei Hochwasser
Technische Bautrocknung bei Hochwasserschäden
Grundsätzlich muss bei der technischen Bautrocknung beachtet werden, dass es sich in den seltensten Fällen um kompakte, homogene Baustoffe handelt, die zu trocknen sind, sondern um miteinander verbaute Verbundbaustoffe, deren Komponenten in der Regel ein unterschiedliches Wasseraufnahme- und Austrocknungsverhalten haben. Aufgrund der unterschiedlichen Materialeigenschaften können im Verbundbaustoff durch behinderte Schrumpf- und Schwindvorgänge Spannungen induziert werden, die zu Rissen, Abplatzungen oder Ablösungen führen können. Selbst wenn eine Trocknung also sichergestellt werden kann, ist es nicht auszuschließen, dass als Folgeerscheinung der Trocknung nachgelagerte Bauschäden auftreten können.
Biologische Schadensprozesse bei Hochwasserschäden: Schimmelbefall
Schimmelpilze und Bakterien werden oft sowohl in ihrer Ausbreitungsgeschwindigkeit als auch in ihren Konsequenzen unterschätzt. Die Folgen der durch Mikroorganismen verursachten biologischen Schadensprozesse reichen einerseits von optischen Beeinträchtigungen bis hin zur vollständigen Materialzerstörung und andererseits von Geruchsbelästigungen bis zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen. Die Entwicklung von Schimmelpilzbefall beginnt anfangs unsichtbar schon nach circa 36 bis 48 Stunden. Wärme und erhöhte Luftfeuchtigkeit können diesen Prozess erheblich beschleunigen. Nicht entdeckte oder nicht beseitigte Materialfeuchtigkeit bereitet zusätzlich den Nährboden für einen späteren Schädlingsbefall. Biologische Schadensprozesse können in Abhängigkeit von zahlreichen Faktoren wie zum Beispiel Feuchtigkeit, Temperatur, pH-Wert, Nährstoffangebote etc. auch auf der Oberfläche von anorganischen Stoffen einsetzen. Die oft geäußerte Aussage, dass nur organische Stoffe von Schimmelpilz- und Bakterienbefall betroffen sein können, ist dem zu Folge unzutreffend.
WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
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