Physikalische Schadensprozesse sind auf das Quellverhalten vieler Materialien beziehungsweise irreversible Verformungen zurück zu führen. Sie setzen bei Hochwasser in der Regel sofort ein. Die Folge sind Zugspannungen, die zu Rissen, Abplatzungen und Ablösungserscheinungen führen. Bei Holz (Parkett, Schwingböden, Paneele, Türen, Möbel etc.) sind solche Schäden besonders gravierend. Schon in den ersten Tagen nach dem Hochwasser können irreparable Schäden auftreten.
Chemische Schadensprozesse im Haus nach Hochwasser
Chemische Schadensprozesse sind stark abhängig von der Art des betroffenen Materials. Die Stahlkorrosion nimmt bei Anwesenheit von Schadstoffen ab einer relativen Luftfeuchtigkeit von 65 Prozent exponentiell zu. Die Zersetzung von Teppich- und Papierklebern setzt bereits nach wenigen Stunden ein und verursacht irreparable Schäden. Anhydrid, Gips und gipshaltige Baustoffe dekristallisieren nach wenigen Tagen und verlieren so ihre Festigkeit. Da diese Baustoffe ohnehin keine Wasserfestigkeit aufweisen, müssen sie im Rahmen der Hochwasser-Sanierung ohnehin ausgebaut werden. Ausblühungen hingegen treten oft erst Wochen oder Monate nach der Trocknung auf. Bei Holzwerkstoffen kann die Durchfeuchtung unter Umständen auch zur verstärkten Freisetzung von Formaldehyd führen. Aus durchfeuchteten Klebern oder Dämmstoffen können VOC (flüchtige organische Verbindungen) freigesetzt werden, auf die sensible Menschen mit gesundheitlichen Problemen reagieren.
Problemfall Parkettboden
Ein besonderes Problem sind Parkettböden. Da ist zu klären, ob sie mit dem Untergrund verklebt sind. Schwimmend verlegte Mehrschichtplatten sind gesondert zu bewerten. Bei geklebten Parkettböden ist konstruktionsbedingt durch die technische Bautrocknung (mit Kondenstrockner oder (Ad-)Sorptionstrockner) mit Abrissfugen zu rechnen, so dass die Funktionstauglichkeit der Böden nicht mehr gegeben ist. Bei einem schwimmend verlegten Bodenaufbau sind feuchtigkeitsbedingte irreversible Verformungen (Schüsselungen) deutlich stärker ausgeprägt als bei einem vollflächig verklebten Parkettboden. Eine Sanierung des Bodens ist auch bei intakter Nut- und Feder-Verbindung in der Regel nicht mehr möglich. In dem Fall kommt nur ein kompletter Rückbau in Frage. Bei stehendem Wasser wölben sich Parkettböden auf und zeigen erhebliche Quellerscheinungen. Weist der Estrich Risse oder eine weiche Oberfläche auf, muss auch der komplette Estrichaufbau entfernt werden.
Problematische Bereiche nach Hochwasserschäden
Das Hauptproblem bei Hochwasserschäden besteht darin, dass nicht nur die Oberfläche durchfeuchtet ist, sondern beispielsweise auch die Dämmschicht unter dem Estrich. Wasser, das unter die Dämmschicht eingedrungen ist und sich dort verteilt hat, kann auf normalem Wege nicht austrocknen, so dass eine spezielle Dämmschichttrocknung erforderlich ist. Besonders problematisch sind Hohlräume und schwimmende Estriche, weil eine Durchfeuchtung in diesem Bereich zur Ansammlung von stehendem Wasser führt, das sich unter der Dämmschicht ausbreiten kann. Die folgende Ansiedlung und das Auskeimen von Mikroorganismen bleibt hier meist unbemerkt und kann oft erst sehr viel später erkannt werden. Gleiches gilt, wenn ein Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) hinterfeuchtet wurde. Je nachdem, welcher Dämmstoff und ob eine mineralische Verklebung oder ein Dispersions- oder PU-Harzkleber verwendet wurde, muss das WDVS komplett rückgebaut werden.
--> Weiterlesen: Verhalten von Dämmstoffen bei Hochwasser
Technische Bautrocknung bei Hochwasserschäden
Grundsätzlich muss bei der technischen Bautrocknung beachtet werden, dass es sich in den seltensten Fällen um kompakte, homogene Baustoffe handelt, die zu trocknen sind, sondern um miteinander verbaute Verbundbaustoffe, deren Komponenten in der Regel ein unterschiedliches Wasseraufnahme- und Austrocknungsverhalten haben. Aufgrund der unterschiedlichen Materialeigenschaften können im Verbundbaustoff durch behinderte Schrumpf- und Schwindvorgänge Spannungen induziert werden, die zu Rissen, Abplatzungen oder Ablösungen führen können. Selbst wenn eine Trocknung also sichergestellt werden kann, ist es nicht auszuschließen, dass als Folgeerscheinung der Trocknung nachgelagerte Bauschäden auftreten können.
Biologische Schadensprozesse bei Hochwasserschäden: Schimmelbefall
Schimmelpilze und Bakterien werden oft sowohl in ihrer Ausbreitungsgeschwindigkeit als auch in ihren Konsequenzen unterschätzt. Die Folgen der durch Mikroorganismen verursachten biologischen Schadensprozesse reichen einerseits von optischen Beeinträchtigungen bis hin zur vollständigen Materialzerstörung und andererseits von Geruchsbelästigungen bis zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen. Die Entwicklung von Schimmelpilzbefall beginnt anfangs unsichtbar schon nach circa 36 bis 48 Stunden. Wärme und erhöhte Luftfeuchtigkeit können diesen Prozess erheblich beschleunigen. Nicht entdeckte oder nicht beseitigte Materialfeuchtigkeit bereitet zusätzlich den Nährboden für einen späteren Schädlingsbefall. Biologische Schadensprozesse können in Abhängigkeit von zahlreichen Faktoren wie zum Beispiel Feuchtigkeit, Temperatur, pH-Wert, Nährstoffangebote etc. auch auf der Oberfläche von anorganischen Stoffen einsetzen. Die oft geäußerte Aussage, dass nur organische Stoffe von Schimmelpilz- und Bakterienbefall betroffen sein können, ist dem zu Folge unzutreffend.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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