Die Devise lautet: Schluss mit düsteren, klammen Kellern! Mit Feuchtigkeit und Schimmel im Keller ist ohnehin nicht zu spaßen – eine gründliche Kellersanierung ist hier ein Muss. Die Mühe lohnt sich doppelt. Gerade im Altbau, wo der Wohnraum begrenzt ist, bietet der Keller jede Menge Platz, der sich zum Beispiel für ein Hobby- oder Gästezimmer, ein Homeoffice oder den eigenen Wellness-Bereich nutzen lässt. Mit einer Kellersanierung holen Hausbesitzer das Beste aus ihrem Untergeschoss heraus.
Rechtzeitige Kellersanierung beugt Bauschäden vor
Feuchtigkeit im Keller kann neben kosmetischen Makeln auch Bauschäden verursachen. Das Raumklima und der Wärmeschutz des Hauses leiden ebenfalls unter nassen Bauteilen. Deshalb sollte die Feuchtigkeitsquelle schnell behoben werden. Ursachen für nasse Keller gibt es viele: Oft begünstigt falsches Lüften die Ansammlung von Feuchtigkeit im Keller. Hausbesitzer sollten deshalb ihr Lüftungsverhalten hinterfragen. Auch schadhafte Rohrleitungen sind eine Feuchtigkeitsquelle, die sich gut ausräumen lässt. Äußere Ursachen wie eindringende Feuchtigkeit durch Schlagregen oder Spritzwasser lassen sich hingegen nicht abstellen - dafür aber das Problem dahinter: Ein Großteil der Altbau-Keller ist nicht ausreichend oder gar nicht abgedichtet.
So bleiben Feuchtigkeit und Schimmel draußen
Für die Kellersanierung kommen je nach Schadensfall oder Nutzungswunsch unterschiedliche Maßnahmen und Produkte in Frage. Zuerst müssen Ursache und Herkunft der Feuchtigkeit ermittelt werden. Danach steht die Abdichtung der Kellerwände und bei Bedarf des Kellerbodens an. Mit speziellen Sanierputzen lässt sich feuchtes Mauerwerk trocknen.
Und für das perfekte Finish sorgt eine Kellerdämmung. Auf sie sollten Hausbesitzer bei der Kellersanierung auf keinen Fall verzichten. Denn die Kellerdämmung schützt das Haus vor der Kälte des Erdreichs, spart Energiekosten und verbessert zudem das Wohnklima.
Kellersanierung sorgfältig planen
Wichtig für ein zufrieden stellendes Ergebnis ist eine detaillierte Planung der Kellersanierung. Der erste Schritt ist eine Analyse des Ist-Zustands des Hauses. Mit einer umfassenden Bauwerksdiagnostik wird das Haus genau unter die Lupe genommen. In einem zweiten Zustand muss der Soll-Zustand geklärt werden. Schon bevor die eigentliche Sanierung beginnt, sollte sich der Hausbesitzer darüber im Klaren sein, wie er den Keller in Zukunft nutzen will. Auf der Basis dieser Analysen kann dann das Sanierungskonzept erstellt werden. Oberstes Gebot: Bei der Kellersanierung muss der Fachmann ran, sonst drohen weitere Schäden durch unsachgemäße Sanierungsarbeiten.
In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA müssen die Rechnungen alle einzeln aufgeführt und mit den jeweiligen Rechnungsnummern hinterlegt werden. ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
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