Die Devise lautet: Schluss mit düsteren, klammen Kellern! Mit Feuchtigkeit und Schimmel im Keller ist ohnehin nicht zu spaßen – eine gründliche Kellersanierung ist hier ein Muss. Die Mühe lohnt sich doppelt. Gerade im Altbau, wo der Wohnraum begrenzt ist, bietet der Keller jede Menge Platz, der sich zum Beispiel für ein Hobby- oder Gästezimmer, ein Homeoffice oder den eigenen Wellness-Bereich nutzen lässt. Mit einer Kellersanierung holen Hausbesitzer das Beste aus ihrem Untergeschoss heraus.
Rechtzeitige Kellersanierung beugt Bauschäden vor
Feuchtigkeit im Keller kann neben kosmetischen Makeln auch Bauschäden verursachen. Das Raumklima und der Wärmeschutz des Hauses leiden ebenfalls unter nassen Bauteilen. Deshalb sollte die Feuchtigkeitsquelle schnell behoben werden. Ursachen für nasse Keller gibt es viele: Oft begünstigt falsches Lüften die Ansammlung von Feuchtigkeit im Keller. Hausbesitzer sollten deshalb ihr Lüftungsverhalten hinterfragen. Auch schadhafte Rohrleitungen sind eine Feuchtigkeitsquelle, die sich gut ausräumen lässt. Äußere Ursachen wie eindringende Feuchtigkeit durch Schlagregen oder Spritzwasser lassen sich hingegen nicht abstellen - dafür aber das Problem dahinter: Ein Großteil der Altbau-Keller ist nicht ausreichend oder gar nicht abgedichtet.
So bleiben Feuchtigkeit und Schimmel draußen
Für die Kellersanierung kommen je nach Schadensfall oder Nutzungswunsch unterschiedliche Maßnahmen und Produkte in Frage. Zuerst müssen Ursache und Herkunft der Feuchtigkeit ermittelt werden. Danach steht die Abdichtung der Kellerwände und bei Bedarf des Kellerbodens an. Mit speziellen Sanierputzen lässt sich feuchtes Mauerwerk trocknen.
Und für das perfekte Finish sorgt eine Kellerdämmung. Auf sie sollten Hausbesitzer bei der Kellersanierung auf keinen Fall verzichten. Denn die Kellerdämmung schützt das Haus vor der Kälte des Erdreichs, spart Energiekosten und verbessert zudem das Wohnklima.
Kellersanierung sorgfältig planen
Wichtig für ein zufrieden stellendes Ergebnis ist eine detaillierte Planung der Kellersanierung. Der erste Schritt ist eine Analyse des Ist-Zustands des Hauses. Mit einer umfassenden Bauwerksdiagnostik wird das Haus genau unter die Lupe genommen. In einem zweiten Zustand muss der Soll-Zustand geklärt werden. Schon bevor die eigentliche Sanierung beginnt, sollte sich der Hausbesitzer darüber im Klaren sein, wie er den Keller in Zukunft nutzen will. Auf der Basis dieser Analysen kann dann das Sanierungskonzept erstellt werden. Oberstes Gebot: Bei der Kellersanierung muss der Fachmann ran, sonst drohen weitere Schäden durch unsachgemäße Sanierungsarbeiten.
Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich bekommen Sie auch in diesem Fall eine Förderung für die Wärmepumpe. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist ...
Antwort lesen »In Paragraf 80 GEG heißt es: "Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 48 ausgeführt, ist ein Energiebedarfsausweis ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau des Daches und die Größen bzw. Abstände der Sparren zu kennen, lässt sich das nicht sicher beurteilen. Betrachten wir nur ...
Antwort lesen »Sie können den Antrag allein stellen und müssen nicht beide im Haus gemeldet sein. Achten Sie aber darauf, die Einkommensgrenzen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn Anträge zur Heizungsförderung sind immer vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Da die Wärmepumpe bereits ...
Antwort lesen »Ohne die 10 Positionen zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Die Kosten sind allerdings recht hoch, ...
Antwort lesen »Wenn er über eine gleichwertige Eignung verfügt, ist das möglich und auch bei Förderprogrammen zulässig. Voraussetzung ist in der Regel, ...
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