Um die Heizkosten weiterhin so niedrig wie möglich zu halten, sollten Hausbesitzer ihre Heizung jetzt auf Herz und Nieren prüfen lassen. Um bis zu 30 Prozent lässt sich die jährliche Heizkostenrechnung mit Solarthermie senken, in Niedrigenergiehäusern sogar bis zu 40 Prozent. Trotz der geringeren Sonneneinstrahlung kann die Solaranlage selbst im Winter einen Großteil des Warmwasserbedarfs bestreiten und das zentrale Heizsystem entlasten. Besonderes Plus: Für die Nachrüstung einer Solaranlage ist es vollkommen egal, welche andere Wärmequelle vorhanden ist. Solarthermie lässt sich mit allen anderen Technologien kombinieren, von der Ölheizung über Gasheizung oder Pelletheizung bis hin zur Wärmepumpe. Wer jetzt seine Solaranlage mit ausreichend Vorlauf plant, kann im Frühjahr vom vollen Energiesparpotenzial profitieren.
Großzügiger BAFA-Zuschuss unterstützt Anschaffung von Solarthermie
Heizen mit der Sonne macht ein gutes Stück unabhängig von zugekaufter Energie und damit von schwankenden Öl- und Gaspreisen. Ungeachtet des Baustandards kann man 60 Prozent des Warmwasserbedarfs solar decken, bis zu 30 Prozent der Heizkosten lassen sich im Jahresverlauf sparen. Doch nicht nur die Wirtschaftlichkeit im Betrieb macht die Anschaffung einer Solaranlage attraktiv: Zuschüsse sorgen dafür, dass sich die Anschaffung rechnet. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt die Installation einer Solarthermie-Anlage in Altbauten größenabhängig mit einem Zuschuss zwischen 2.000 und 5.600 Euro.
Damit die Solaranlage ihre Stärken voll ausspielen kann und die Heizung möglichst effizient betrieben wird, muss der zugehörige Pufferspeicher optimal zum Haus, dem Wärmebedarf und der Heizung passen. Dann sorgt er dafür, dass die Solarwärme zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung steht und andere Wärmequellen wie Heizöl oder Gas im Sommer und in den Übergangsjahreszeiten kaum noch benötigt werden. Das schont die Heizung und senkt die Heizkosten.
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Antwort lesen »Als neutrale Online-Plattform führen wir selbst keine Handwerksarbeiten aus. Dazu empfehlen wir den Kontakt zu einem Fachhandwerker aus ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Aufstellung auf einem Carport-Dach möglich. Ob das im Einzelfall zulässig ist, hängt neben der Belastbarkeit des ...
Antwort lesen »Sie können das Haus Ihrem Sohn überschreiben. Wichtig ist, dass Sie diesen auf die Mindestnutzungspflicht der geförderten Anlage hinweisen. ...
Antwort lesen »Der Wärmemengenzähler gehört zu den übergeordneten technischen Fördervoraussetzungen. Er ist daher erforderlich, wenn Sie die Förderung der ...
Antwort lesen »Haben Sie die BEG-WG-Förderung (KfW 262) im Jahr 2024 oder 2025 beantragt und bewilligt bekommen, ist eine Kombination aus BEG-WG- (KfW ...
Antwort lesen »Grundsätzlich liegen die Daten beim bisherigen Berater. Sie sind allerdings in Teilen auch aus der Berechnung zum iSFP herauslesbar. Sie ...
Antwort lesen »Ja, Sie erhalten die Förderung auch dann, wenn Sie nicht alle beantragten Maßnahmen durchgeführt haben. Wichtig ist nur, dass die ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. In der aktuellen BEG EM Richtlinie heißt es dazu unter Punkt 8.6: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG sieht diese Vorgabe nicht vor. Relevant ist dabei Anlage 8 der ESanMV. Hier heißt es: ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein selbst genutztes Haus, können Sie nachträglich den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine stillschweigende Änderung. Denn den Ergänzungskredit Plus (358) erhalten ...
Antwort lesen »In der BEG EM Richtlinie vom 16. September 2021 heißt es dazu: "Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die [...] durch ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die BEG-EM Förderung sowie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Denn beide Angebote zur Förderung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie in der Regel keinen Energieberater. Sie müssen zur Antragstellung eine Bestätigung zur ...
Antwort lesen »Nach Nummer 6.2 der BEG EM Richtlinie sind Pächter nicht antragsberechtigt. Die BEG-EM-Förderung der neuen Heizung können Sie daher aller ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es keine Einkommensgrenze, wenn Sie die Förderung der Heizung nutzen möchten. Liegt Ihr Haushaltseinkommen bei maximal ...
Antwort lesen »Viele Anlagen erfüllen die 65-Prozent-EE-Anforderung pauschal. So etwa die Wärmepumpe, zu der auch Split-Wärmepumpen (Klimaanlagen) zählen. ...
Antwort lesen »Erhalten Sie eine Förderung für die Heizung, können Sie diese auch für Umfeldmaßnahmen wie die Fußbodenheizung nutzen. Hier gibt es den ...
Antwort lesen »Aktuell können wir noch keine Aussagen zu den Förderangeboten im Jahr 2025 geben. Aktuell gibt es verschiedene Programme, die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gelten bei der BEG-Förderung immer die Bedingungen zum Antragszeitpunkt. Handelt es sich um den ersten Antrag in der ...
Antwort lesen »Das Kältemittel hat einen GWP-Wert von 1774 und ist damit vom Phase-Down-Szenario der F-Gase-Verordnung betroffen. Das hat zur Folge, dass ...
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