Um die Heizkosten weiterhin so niedrig wie möglich zu halten, sollten Hausbesitzer ihre Heizung jetzt auf Herz und Nieren prüfen lassen. Um bis zu 30 Prozent lässt sich die jährliche Heizkostenrechnung mit Solarthermie senken, in Niedrigenergiehäusern sogar bis zu 40 Prozent. Trotz der geringeren Sonneneinstrahlung kann die Solaranlage selbst im Winter einen Großteil des Warmwasserbedarfs bestreiten und das zentrale Heizsystem entlasten. Besonderes Plus: Für die Nachrüstung einer Solaranlage ist es vollkommen egal, welche andere Wärmequelle vorhanden ist. Solarthermie lässt sich mit allen anderen Technologien kombinieren, von der Ölheizung über Gasheizung oder Pelletheizung bis hin zur Wärmepumpe. Wer jetzt seine Solaranlage mit ausreichend Vorlauf plant, kann im Frühjahr vom vollen Energiesparpotenzial profitieren.
Großzügiger BAFA-Zuschuss unterstützt Anschaffung von Solarthermie
Heizen mit der Sonne macht ein gutes Stück unabhängig von zugekaufter Energie und damit von schwankenden Öl- und Gaspreisen. Ungeachtet des Baustandards kann man 60 Prozent des Warmwasserbedarfs solar decken, bis zu 30 Prozent der Heizkosten lassen sich im Jahresverlauf sparen. Doch nicht nur die Wirtschaftlichkeit im Betrieb macht die Anschaffung einer Solaranlage attraktiv: Zuschüsse sorgen dafür, dass sich die Anschaffung rechnet. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt die Installation einer Solarthermie-Anlage in Altbauten größenabhängig mit einem Zuschuss zwischen 2.000 und 5.600 Euro.
Damit die Solaranlage ihre Stärken voll ausspielen kann und die Heizung möglichst effizient betrieben wird, muss der zugehörige Pufferspeicher optimal zum Haus, dem Wärmebedarf und der Heizung passen. Dann sorgt er dafür, dass die Solarwärme zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung steht und andere Wärmequellen wie Heizöl oder Gas im Sommer und in den Übergangsjahreszeiten kaum noch benötigt werden. Das schont die Heizung und senkt die Heizkosten.
Da die Heizung vor 2024 eingebaut wurde, ist in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz (aktueller Stand) nichts weiter zu beachten. Es gelten ...
Antwort lesen »Sie können hier Fördermittel für Maßnahmen im eigenen Haus beantragen. Das betrifft den Anschluss an das Wärmenetz (auch wenn dieser ...
Antwort lesen »In der BEG-EM-Richtlinie sind folgende Nachweise zur Förderung der Lüftung aufgeführt:Bestätigung eines Experten der ...
Antwort lesen »Geben Sie den Keller als beheizt an, ändern sich die Rahmenbedingungen und der spezifische Energiebedarf ist durch die höhere Fläche unter ...
Antwort lesen »Nein. Ein Sanierungsfahrplan ist keine Pflicht. Das Dokument zeigt allerdings auf, welche Sanierungsarbeiten an Ihrem Haus zu empfehlen ...
Antwort lesen »Die Dämmpflichten des GEG beziehen sich immer nur auf die tatsächlich behandelten Bauteile. Das heißt: Möchten Sie die Kellerwände dämmen, ...
Antwort lesen »Nach § 4 der 1. BImSchV dürfen Sie Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen, die ab ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist nur, dass die Heizung die technischen Vorgaben der Fördergeber erfüllt und Ihr Budget zur Förderung der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist hier beides möglich. Aus energetischer Sicht ist es günstiger, die Scheiben zu tauschen. Auf diese Weise verbessern Sie ...
Antwort lesen »Ob es sich bei einem Gebäude um besonders erhaltenswerte Bausubstanz handelt, entscheidet Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Diese stellt ...
Antwort lesen »Hier herrscht Uneinigkeit unter den Beratern. Generell sollten Sie aber bei der tatsächlichen Kubatur bleiben und den detailliert geplanten ...
Antwort lesen »Generell ist pro Haus ein Antrag auf Heizungsförderung zu stellen. Hier gibt es mehrere Sachverhalte. Zum einen erneuern Sie zweimal den ...
Antwort lesen »Befindet sich keine funktionstüchtige Heizung im Haus, bekommen Sie bei der Heizungsförderung maximal die Basis-Förderung und den ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, in diesem Jahr die bestehende Förderung zu stornieren und gleich danach eine neue Förderung bei der KfW zu ...
Antwort lesen »Die einfachste Lösung ist hier eine Warmwasserwärmepumpe. Diese nimmt warme Luft auf, entzieht ihr Energie und bläst sie dann abgekühlt in ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller, der die Garantie auf die Anlage gibt. Wichtig ist, dass Sie dessen Vorgaben ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Heizung mehrmals beantragen. Die förderbaren Kosten stehen bei der Heizungsförderung seit 2024 allerdings nur ...
Antwort lesen »Das ist unabhängig voneinander. Relevant ist hier immer der Antragszeitpunkt. Sie können 2024 Fördergelder für Maßnahmen in Höhe von 60.000 ...
Antwort lesen »Das Fördervorhaben in ist in aller Regel nicht übertragbar, sodass der Zuschussempfänger sich nicht ändern kann. Wir gehen daher davon aus, ...
Antwort lesen »Zur Antragstellung der Förderung für die Energieberatung zum Erstellen des Sanierungsfahrplans sind nur die Eigentümer von Gebäuden selbst ...
Antwort lesen »Sanieren Sie ein Haus zum Effizienzhaus 85, müssen Sie Grenzwerte für den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust einfüllen. ...
Antwort lesen »Als Teil der Wärmepumpe bekommen Sie die Förderung auch für den Heizstab. Sie erhalten die finanzielle Unterstützung in diesem Fall für ...
Antwort lesen »In diesem Fall benötigen Sie keinen Energieausweis. Das GEG gilt nur für Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt ...
Antwort lesen »Auf diese Frage können wir Ihnen im Moment leider keine verbindliche Antwort geben. Welche Fördermittel aktuell zur Verfügung stehen, ...
Antwort lesen »Geht es um eine Innendämmung der Außenwände, lohnt sich das in vielen Situationen. Eine Außendämmung sorgt hier in der Regel allerdings für ...
Antwort lesen »Die Förderung aus dem Programm "Wohneigentum für Familien" (KfW 300) gibt es für energieeffiziente Gebäude, die folgende Vorgaben ...
Antwort lesen »Da es sich bei der Versicherungsleistung nicht um eine öffentliche Förderung handelt, spricht erst einmal nichts dagegen, dass Sie die ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie mehrere Wohneinheiten im Mehrfamilienhaus selbst bewohnen, können Sie den Geschwindigkeitsbonus zur Heizungsförderung nur für ...
Antwort lesen »Da es sich um eine neue Heizung handelt, wäre in diesem Fall nach aktuellem Stand nichts zu ändern. Die Vorgaben des neuen GEG gelten erst ...
Antwort lesen »Nach DIN EN 1264 sollten Sie bei Fußböden über dem Erdreich auf einen Wärmeleitwiderstand von 1,25 m²K/W kommen. Mit dem vorgeschlagenen ...
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