Vorteil der Einblasdämmung: Die Dachbodendämmung ist relativ schnell und kostengünstig erledigt. Die Kosten liegen im Durchschnitt zwischen 15 und 25 Euro je Quadratmeter – abhängig sind die Kosten von der Schichtdicke, der Deckengröße und dem gewählten Dämmstoff für die Einblasdämmung.
Möglichkeiten der Dachbodendämmung mit Einblasdämmung
Eine typische Holzbalkendecke im Altbau hat zwischen den Balken meistens einen so genannten Einschub oder Blindboden - das sind Bretter zwischen den Balken, auf denen eine Schüttung aus Bauschutt, Lehm oder Schlacke liegt. Unter diesem Einschub befindet sich eine vier bis zwölf Zentimeter dicke Hohlschicht, die nach unten durch die Zimmerdecke abgeschlossen ist. Diese Luftschichten in der Holzbalkendecke können mit wenig Aufwand mit einer Einblasdämmung vollständig gedämmt werden. Die komplette Verfüllung aller Hohlräume verbessert nicht nur günstig den Wärmeschutz (einschließlich des sommerlichen Wärmeschutzes), sondern auch den Schallschutz deutlich und ist ausreichend, um die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) an die Dachbodendämmung zu erfüllen. Diese Dämmung aller Hohlräume ist übrigens auch dann sinnvoll, wenn oben auf dem Boden Dämmplatten verlegt werden sollen. Denn wenn die Luft in den Hohlräumen unter der Dämmung zirkulieren kann, bleibt die Dämmung darüber oft wirkungslos.
Alternativ zu dieser Zwischendeckendämmung ist bei massiven Decken auch eine Aufdeckendämmung mittels Einblasdämmung möglich. Dazu wird der Dämmstoff offen in der nötigen Schichtdicke auf die oberste Geschossdecke aufgeblasen und eventuell noch gegen Verwehungen mit einem Klebstoff oder (bei Zellulose) mit Wasser abgesprüht.
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Einblasdämmung ist nichts für Heimwerker
Der Nachteil: Wer bei der Dachbodendämmung selbst Hand anlegen möchte, hat mit einer Einblasdämmung schlechte Karten. Die Maschinentechnik anzuschaffen lohnt sich nur für den Fachbetrieb. Dieser kennt auch die vielen scheinbar unbedeutenden Details, die den nachhaltigem Erfolg der Dämmung ausmachen.
Am unkompliziertesten funktioniert die Einblasdämmung, wenn der Dachboden als Holzbalkendecke ausgebildet ist (dann gibt es fast immer einen verfüllbaren Hohlraum) oder im Falle einer Massivdecke, wenn der Dachboden nicht genutzt und betreten werden soll. Wer den Massivdecken-Dachboden nach der Dämmung noch betreten will und auf die Einblasdämmung nicht verzichten möchte, der sollte Laufstege zum Beispiel aus Stützen und OSB-Platten montieren oder vom Einblasbetrieb montieren lassen.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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