Baden-Württemberg
Baden-Württemberg erleichtert die Installation von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Wer eine Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal errichten will, braucht dafür zwar grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Nach den neuen Leitlinien ist die Genehmigung aber "regelmäßig zu erteilen". Laut den Leitlinien erhalten Eigentümer die Genehmigung, wenn sich die Solaranlagen der eingedeckten Dachfläche unterordnen und möglichst flächenhaft sowie farblich abgestimmt angebracht werden. Eine Ablehnung kommt der Photovoltaik-Anlage kommt künftig nur noch bei einer erheblichen Beeinträchtigung des denkmalgeschützten Gebäudes in Betracht.
Die Leitlinien in Baden-Württemberg - Grundlagen für die Einzelfallentscheidung:
Bayern
Seit Juli 2023 erleichtert in Bayern das überarbeitete Bayerische Denkmalschutzgesetz (BayDSchG)die Nutzung von erneuerbaren Energien in Baudenkmalen. In Art. 6 "Maßnahmen an Baudenkmälern" heißt es: "Dient die Maßnahme der Gewinnung erneuerbarer Energien überwiegend für den Energiebedarf im Baudenkmal oder zu seiner energetischen Verbesserung, kann die Erlaubnis in den Fällen des Satzes 1 oder 2 nur versagt werden, soweit überwiegende Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen und diesen nicht durch Nebenbestimmungen zur Art der Umsetzung Rechnung getragen werden kann."
Berlin
Für die Genehmigung von Solaranlagen auf Baudenkmalen hat Berlin einen Solarleitfaden herausgegeben. Der Solarleitfaden wendet sich an die Eigentümer:innen von Baudenkmalen und informiert über die gesetzlichen Grundlagen, zeigt Beispiele, nennt Beratungsmöglichkeiten und bietet eine Checkliste für die praktische Umsetzung.
Brandenburg
Vor dem Hintergrund des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) hat das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege eine Handreichung zu "Solaranlagen in der Baudenkmalpflege" erarbeitet. Das Heft gibt eine Einführung in das Thema und ist eine erste Handreichung für die Antragstellung.
Bremen
Ob eine Solaranlage auf einem Baudenkmal in Bremen möglich ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Eigentümer:innen sollten sich frühzeitig an das Landesamt für Denkmalpflege wenden.
Hamburg
Das Denkmalschutzamt Hamburg ermöglicht den Einsatz von erneuerbaren Energien im Denkmalbestand. Damit nötige bauliche Maßnahmen rücksichtsvoll umgesetzt werden, hat das Denkmalschutzamt den Leitfaden "Praxishilfe Denkmalpflege zum Umgang mit erneuerbaren Energien" erstellt. Er gibt einen Überblick zu verschiedenen baulichen Möglichkeiten, Antragstellung und Realisierung.
Hessen
In Hessen regelt die "Richtlinie für Denkmalbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Solaranlagen an bzw. auf Kulturdenkmälern" was möglich ist, und was nicht. Demnach benötigt jede Solaranlage wie Photovoltaik oder Solarthermie eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 18 HDSchG, die Entscheidung erfolgt im Einzelfall. Aber: Eine Genehmigung für Solaranlagen ist regelmäßig zu erteilen. Ausnahmen gelten nur bei erheblicher Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals. Die Richtlinie gilt alllerdings nicht für Bodendenkmäler und UNESCO-Welterbestätten (auch potenzielle!) Grundsätzlich sollte die Solaranlage möglichst zurückhaltend angebracht und der Dachfläche gestalterisch untergeordnet werden:
Mecklenburg-Vorpommern
Denkmalschutz und der Ausbau erneuerbarer Energien sind auch in Mecklenburg-Vorpommern kein Widerspruch. Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (LAKD) hat dafür die Handreichung "Denkmäler und Energiegewinnung durch Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern" veröffentlicht. Sie enthält Handlungsempfehlungen für Eigentümer:innen, damit Planungs- und Bauprozesse vereinfacht und beschleunigt ablaufen können.Solaranlagen sind demnach vor allem dann genehmigungsfähig, wenn sie eine geschlossene Fläche, matte, angepasste Farben, keine Rahmung und einen ruhigen Gesamteindruck haben.
Nordrhein-Westfalen
Das Landesdenkmalschutzgesetz NRW berücksichtigt nach einer Novelle seit dem 1.6.2022 auch Photovoltaik, Solarthermie und energetische Sanierungen bei Baudenkmälern. So müssen die Denkmalbehörden in NRW nun erstmals auch die Belange des Klimas und des Einsatzes erneuerbarer Energien angemessen berücksichtigen. Am 9.12.2022 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung darüber hinaus einen Erlass mit "Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern" veröffentlicht.
Grundsätzlich besteht nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis. Diese liegt nicht im Ermessen der Erlaubnisbehörde. Das bedeutet, dass Solaranlagen grundsätzlich zu erlauben sind, wenn sie keine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals darstellen.
Diese "Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern" gelten in NRW:
Niedersachsen
Seit der Änderung von § 7 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes im Juli 2022 wird die Nutzung erneuerbarer Energien in und auf denkmalgeschützten Gebäuden erleichtert. Jetzt ist ein Eingriff in das Kulturdenkmal zu genehmigen, "wenn das öffentliche Interesse an der Errichtung von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien das Interesse an der unveränderten Erhaltung des Kulturdenkmals überwiegt." Wann das genau der Fall ist, stellt das Denkmalschutzgesetz auch gleich klar: "Das öffentliche Interesse an der Errichtung von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien nach Satz 1 Nr. 3 überwiegt in der Regel, wenn der Eingriff in das äußere Erscheinungsbild reversibel ist und in die denkmalwerte Substanz nur geringfügig eingegriffen wird."
Da Solaranlagen (Photovoltaik und Solarthermie) immer reversibel sind, dürften sie in fast allen Fällen genehmigungsfähig sein - davon geht zumindest die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen aus. Trotzdem wichtig: Jeder Einzelfall muss mit der unteren Denkmalschutzbehörde besprochen werden, damit eine gute Lösung gefunden wird.
Rheinland-Pfalz
Solaranlagen auf Gebäuden unter Denkmalschutz werden in Rheinland-Pfalz in der Regel genehmigt. Grundlage für die Entscheidung ist die Verwaltungsvorschrift "Richtlinie für Denkmalbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmälern nach § 13 des Denkmalschutzgesetzes", die seit dem 15.03.2023 gilt.
Saarland
Nach dem Saarländischen Denkmalschutzgesetz (§ 6) gilt für Solaranlagen auf Baudenkmalen ein Genehmigungsvorbehalt. Mit einer Verwaltungsvorschrift will das zuständige Ministerium für Bildung und Kultur eine Klarstellung in der Genehmigungspraxis vornehmen. Solaranlagen auf, an oder im Umfeld von Denkmälern sollen von den saarländischen Denkmalbehörden in der Regel zu genehmigen sein.
Sachsen
Mit dem Argument des Klimaschutzes sind in Sachsen Solaranlagen auf denkmalgeschützen Gebäuden genehmigungsfähig. Um die Planung und Genehmigung zu vereinfachen, hat das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen eine Handreichnung "Denkmalschutz und Solarenergie in Sachsen" erarbeitet, die als Leifaden für die Antragstellung dient.
Sachsen-Anhalt
Am 22. Dezember 2023 hat die Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt einen Runderlass zu denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf bzw. an einem Kulturdenkmal veröffentlicht. Demnach ist die denkmalschutzrechtliche Genehmigung bei Errichtung von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmalen regelmäßig zu erteilen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Solaranlage dazu dient, den Energiebedarf des Baudenkmals selbst zu decken. Eine Ablehnung kommt nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals in Betracht, ausgenommen vom Erlass sind UNESCO-Weltkulturerbestätten.
Diese Nachweise dürfen Genehmigungsbehörden in Sachsen-Anhalt fordern:
Schleswig-Holstein
Das Landesamt für Denkmalpflege in Schleswig-Holstein stellt eine Checkliste sowie eine Handreichung für "Solaranlagen und Denkmalschutz" zur Verfügung. Darin erfahren Eigentümer, wann eine Solaranlage genehmigt werden kann. Das ist vor allen dann der Fall, wenn die Anlage sich in den Denkmalbestand einfügt:
Thüringen
Mit dem EEG 2023 können auch in Thüringen Solaranlagen auf Baudenkmalen mit dem Argument des Klimaschutzes genehmigt werden. Das gilt allerdings nicht für anerkannte und beantragte UNESCO-Welterbestätten und Kulturdenkmale mit einem nachgewiesen herausragenden Geschichts- oder Kunstwert!
Hier gibt es elektrische sowie wasserführende Systeme. Beide bringen Wärme in den Boden ein, um diesen frost- bzw. eisfrei zu halten. ...
Antwort lesen »Die Dämmung unter der Fußbodenheizung ist nicht förderrelevant. Für ein technisch funktionierendes System sollten Sie aber den Vorgaben der ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht korrekt. Eine Förderung der Fenster ist möglich, wenn diese die technischen Mindestvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen ...
Antwort lesen »Das funktioniert in aller Regel nicht, da der Strom auch nicht eindeutig zuordenbar ist. Sie können bei Ihrem Anbieter um einen Rabatt oder ...
Antwort lesen »Allein auf Grundlage der Bauteile sollte das funktionieren. Hier kommt es darauf an, dass die Fenster das energetisch schlechteste Bauteil ...
Antwort lesen »Grundsätzlich besteht bei der Förderung einer Heizung eine mindestens 10-jährige Nutzungspflicht. Setzen Sie die Anlage früher außer ...
Antwort lesen »Nachträglich erfolgt hier in der Regel keine Prüfung der JAZ. Die "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ ƞs ist im Zuge der ...
Antwort lesen »Die Dampfsperre gehört immer auf die warme Seite der Konstruktion – in diesem Fall also unter die Dämmung aus Mineralwolle. Diese sollten ...
Antwort lesen »Wie Sie die Förderung für eine Klimaanlage richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so ...
Antwort lesen »Sofern es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt, ist eine Kombination problemlos möglich. Wichtig ist, dass Sie Kosten strikt teilen ...
Antwort lesen »Hier haben Sie leider keine Möglichkeit. Die Heizungsförderung darf nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer beantragen. Den ...
Antwort lesen »Ja, das sollte kein Problem darstellen. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie bzw. Ihr Kunde zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Förderung problemlos und ohne Folgekosten stornieren. Zu beachten ist allerdings Folgendes: Möchten ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen aus der Ferne leider keine fundierte Antwort geben. Denn diese hängt vom aktuellen Zustand ab. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist eine freie Verschiebung der Kosten zwischen BAFA- und KfW-Maßnahmen nicht möglich. Maßgeblich sind ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein Kaltdach über einem unbeheizten Dachboden, sollte die Dämmung in oder auf der obersten Geschossdecke erfolgen. Sie ...
Antwort lesen »Eine Entscheidung ist hier immer individuell zu treffen. Entscheidend sind dabei unter anderem folgende Punkte: die selbständige ...
Antwort lesen »In diesem Fall eignet sich zum Beispiel hydrophobierte Mineralwolle (Einblaswolle/-granulat). Denn diese ist wasserabweisend, ...
Antwort lesen »Bei Nahwärme ist das in aller Regel nicht erforderlich. Möglich ist es, einen Trinkwasserspeicher zu installieren, um immer warmes Wasser ...
Antwort lesen »Bei AEG gelten Geräte ab 1977 als asbestfrei. Wir haben die aufgeführten Öfen in gängigen Asbest-Listen leider nicht gefunden und können ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel so möglich. Sie können hier Fördermittel für die Einblasdämmung von zweischaligem Mauerwerk und Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass Sie die Kosten eindeutig der geförderten Maßnahme zuordnen und keine anderen Kosten mit anrechnen. Nach Aussagen des BAFA ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
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