Baden-Württemberg
Baden-Württemberg erleichtert die Installation von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Wer eine Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal errichten will, braucht dafür zwar grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Nach den neuen Leitlinien ist die Genehmigung aber "regelmäßig zu erteilen". Laut den Leitlinien erhalten Eigentümer die Genehmigung, wenn sich die Solaranlagen der eingedeckten Dachfläche unterordnen und möglichst flächenhaft sowie farblich abgestimmt angebracht werden. Eine Ablehnung kommt der Photovoltaik-Anlage kommt künftig nur noch bei einer erheblichen Beeinträchtigung des denkmalgeschützten Gebäudes in Betracht.
Die Leitlinien in Baden-Württemberg - Grundlagen für die Einzelfallentscheidung:
Bayern
Seit Juli 2023 erleichtert in Bayern das überarbeitete Bayerische Denkmalschutzgesetz (BayDSchG)die Nutzung von erneuerbaren Energien in Baudenkmalen. In Art. 6 "Maßnahmen an Baudenkmälern" heißt es: "Dient die Maßnahme der Gewinnung erneuerbarer Energien überwiegend für den Energiebedarf im Baudenkmal oder zu seiner energetischen Verbesserung, kann die Erlaubnis in den Fällen des Satzes 1 oder 2 nur versagt werden, soweit überwiegende Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen und diesen nicht durch Nebenbestimmungen zur Art der Umsetzung Rechnung getragen werden kann."
Berlin
Für die Genehmigung von Solaranlagen auf Baudenkmalen hat Berlin einen Solarleitfaden herausgegeben. Der Solarleitfaden wendet sich an die Eigentümer:innen von Baudenkmalen und informiert über die gesetzlichen Grundlagen, zeigt Beispiele, nennt Beratungsmöglichkeiten und bietet eine Checkliste für die praktische Umsetzung.
Brandenburg
Vor dem Hintergrund des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) hat das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege eine Handreichung zu "Solaranlagen in der Baudenkmalpflege" erarbeitet. Das Heft gibt eine Einführung in das Thema und ist eine erste Handreichung für die Antragstellung.
Bremen
Ob eine Solaranlage auf einem Baudenkmal in Bremen möglich ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Eigentümer:innen sollten sich frühzeitig an das Landesamt für Denkmalpflege wenden.
Hamburg
Das Denkmalschutzamt Hamburg ermöglicht den Einsatz von erneuerbaren Energien im Denkmalbestand. Damit nötige bauliche Maßnahmen rücksichtsvoll umgesetzt werden, hat das Denkmalschutzamt den Leitfaden "Praxishilfe Denkmalpflege zum Umgang mit erneuerbaren Energien" erstellt. Er gibt einen Überblick zu verschiedenen baulichen Möglichkeiten, Antragstellung und Realisierung.
Hessen
In Hessen regelt die "Richtlinie für Denkmalbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Solaranlagen an bzw. auf Kulturdenkmälern" was möglich ist, und was nicht. Demnach benötigt jede Solaranlage wie Photovoltaik oder Solarthermie eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 18 HDSchG, die Entscheidung erfolgt im Einzelfall. Aber: Eine Genehmigung für Solaranlagen ist regelmäßig zu erteilen. Ausnahmen gelten nur bei erheblicher Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals. Die Richtlinie gilt alllerdings nicht für Bodendenkmäler und UNESCO-Welterbestätten (auch potenzielle!) Grundsätzlich sollte die Solaranlage möglichst zurückhaltend angebracht und der Dachfläche gestalterisch untergeordnet werden:
Mecklenburg-Vorpommern
Denkmalschutz und der Ausbau erneuerbarer Energien sind auch in Mecklenburg-Vorpommern kein Widerspruch. Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (LAKD) hat dafür die Handreichung "Denkmäler und Energiegewinnung durch Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern" veröffentlicht. Sie enthält Handlungsempfehlungen für Eigentümer:innen, damit Planungs- und Bauprozesse vereinfacht und beschleunigt ablaufen können.Solaranlagen sind demnach vor allem dann genehmigungsfähig, wenn sie eine geschlossene Fläche, matte, angepasste Farben, keine Rahmung und einen ruhigen Gesamteindruck haben.
Nordrhein-Westfalen
Das Landesdenkmalschutzgesetz NRW berücksichtigt nach einer Novelle seit dem 1.6.2022 auch Photovoltaik, Solarthermie und energetische Sanierungen bei Baudenkmälern. So müssen die Denkmalbehörden in NRW nun erstmals auch die Belange des Klimas und des Einsatzes erneuerbarer Energien angemessen berücksichtigen. Am 9.12.2022 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung darüber hinaus einen Erlass mit "Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern" veröffentlicht.
Grundsätzlich besteht nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis. Diese liegt nicht im Ermessen der Erlaubnisbehörde. Das bedeutet, dass Solaranlagen grundsätzlich zu erlauben sind, wenn sie keine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals darstellen.
Diese "Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern" gelten in NRW:
Niedersachsen
Seit der Änderung von § 7 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes im Juli 2022 wird die Nutzung erneuerbarer Energien in und auf denkmalgeschützten Gebäuden erleichtert. Jetzt ist ein Eingriff in das Kulturdenkmal zu genehmigen, "wenn das öffentliche Interesse an der Errichtung von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien das Interesse an der unveränderten Erhaltung des Kulturdenkmals überwiegt." Wann das genau der Fall ist, stellt das Denkmalschutzgesetz auch gleich klar: "Das öffentliche Interesse an der Errichtung von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien nach Satz 1 Nr. 3 überwiegt in der Regel, wenn der Eingriff in das äußere Erscheinungsbild reversibel ist und in die denkmalwerte Substanz nur geringfügig eingegriffen wird."
Da Solaranlagen (Photovoltaik und Solarthermie) immer reversibel sind, dürften sie in fast allen Fällen genehmigungsfähig sein - davon geht zumindest die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen aus. Trotzdem wichtig: Jeder Einzelfall muss mit der unteren Denkmalschutzbehörde besprochen werden, damit eine gute Lösung gefunden wird.
Rheinland-Pfalz
Solaranlagen auf Gebäuden unter Denkmalschutz werden in Rheinland-Pfalz in der Regel genehmigt. Grundlage für die Entscheidung ist die Verwaltungsvorschrift "Richtlinie für Denkmalbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmälern nach § 13 des Denkmalschutzgesetzes", die seit dem 15.03.2023 gilt.
Saarland
Nach dem Saarländischen Denkmalschutzgesetz (§ 6) gilt für Solaranlagen auf Baudenkmalen ein Genehmigungsvorbehalt. Mit einer Verwaltungsvorschrift will das zuständige Ministerium für Bildung und Kultur eine Klarstellung in der Genehmigungspraxis vornehmen. Solaranlagen auf, an oder im Umfeld von Denkmälern sollen von den saarländischen Denkmalbehörden in der Regel zu genehmigen sein.
Sachsen
Mit dem Argument des Klimaschutzes sind in Sachsen Solaranlagen auf denkmalgeschützen Gebäuden genehmigungsfähig. Um die Planung und Genehmigung zu vereinfachen, hat das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen eine Handreichnung "Denkmalschutz und Solarenergie in Sachsen" erarbeitet, die als Leifaden für die Antragstellung dient.
Sachsen-Anhalt
Am 22. Dezember 2023 hat die Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt einen Runderlass zu denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf bzw. an einem Kulturdenkmal veröffentlicht. Demnach ist die denkmalschutzrechtliche Genehmigung bei Errichtung von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmalen regelmäßig zu erteilen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Solaranlage dazu dient, den Energiebedarf des Baudenkmals selbst zu decken. Eine Ablehnung kommt nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals in Betracht, ausgenommen vom Erlass sind UNESCO-Weltkulturerbestätten.
Diese Nachweise dürfen Genehmigungsbehörden in Sachsen-Anhalt fordern:
Schleswig-Holstein
Das Landesamt für Denkmalpflege in Schleswig-Holstein stellt eine Checkliste sowie eine Handreichung für "Solaranlagen und Denkmalschutz" zur Verfügung. Darin erfahren Eigentümer, wann eine Solaranlage genehmigt werden kann. Das ist vor allen dann der Fall, wenn die Anlage sich in den Denkmalbestand einfügt:
Thüringen
Mit dem EEG 2023 können auch in Thüringen Solaranlagen auf Baudenkmalen mit dem Argument des Klimaschutzes genehmigt werden. Das gilt allerdings nicht für anerkannte und beantragte UNESCO-Welterbestätten und Kulturdenkmale mit einem nachgewiesen herausragenden Geschichts- oder Kunstwert!
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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