Drinnen dreht der Staubsauger-Roboter seine Runden, draußen trimmt der smarte Rasenmäher eigenständig das Gras, die Heizkörper regeln sich selbst über ein intelligentes Thermostat: Fast jeder zweite Haushalt ist derzeit smart. 46 Prozent der Menschen in Deutschland geben an, mindestens eine Smart-Home-Technologie im Einsatz zu haben. Das ergab eine repräsentative Befragung unter 1.193 Personen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Die Sprachsteuerung wird im Smart Home dabei immer bedeutender.
Die Gründe für den vermehrten Einsatz der intelligenten Technik liegen auf der Hand: Interesse an technischen Neuentwicklungen, mehr Komfort, mehr Energieeffizienz und auch eine längere Selbstständigkeit im Alter.
Das Problem: Immer noch sind Smart-Home-Geräte mit eklatanten Sicherheitslücken auf dem Markt. Erst seit Ende 2024 legt der sogenannte Cyber Resilience Act (CRA) als erste europäische Verordnung ein Mindestmaß an Cybersicherheit für alle vernetzten Produkte fest. Aber erst Ende 2027 müssen neu in Verkehr gebrachte Produkte alle Anforderungen aus dem CRA erfüllen.
Passwörter, Updates, Heimnetzwerk: Auch Nutzer selbst vernachlässigen digitale Sicherheit im Smart Home
Regelmäßig die Software der Geräte aktualisieren und bei Inbetriebnahme die voreingestellten Passwörter ändern? Das machen längst nicht alle Haushalte! Viele Nutzer:innen lassen die leicht zu knackenden Standardpasswörter der Geräte-Software unverändert und achten nicht auf notwendige Sicherheits-Updates. Die digitale Sicherheit im Smart Home kommt in vielen Haushalten also deutlich zu kurz! Auch bei der Anschaffung der Geräte achten längst nicht alle auf IT-Sicherheitsfunktionen wie automatische Sicherheitsupdates oder eine verschlüsselte Datenübertragung und nur ein Bruchteil der Haushalte verzichtet darauf, Smart-Home-Geräte mit dem offenen Internet zu verbinden. Dabei müssen smarte Hausgeräte nicht immer von unterwegs bedient werden! Oft reicht es aus, wenn die Geräte innerhalb des besser abzusichernden Heimnetzwerkes erreicht werden können.
Die 5 wichtigsten Tipps für Kauf und Inbetriebnahme von Smart-Home-Produkten:
1. Passwortschutz
Viele Smart-Home-Geräte werden immer noch mit voreingestellten Passwörtern ausgeliefert, die bei allen Geräten gleich sind. Diese Kennwörter sollten bei der Inbetriebnahme sofort geändert werden - jedes Gerät sollte ein eigenes, individuelles Passwort erhalten.
2. Updates
Mit Software-Aktualisierungen (Updates) verteilen die Hersteller nicht nur neue Funktionen, sondern schließen auch bekannt gewordene Sicherheitslücken. Vor allem die so genannte Firmware sollte immer auf dem neuesten Stand sein, da sie die zentralen Funktionen des Geräts steuert. Bereits beim Kauf sollten sich Verbraucher informieren, wie sie selbst Software-Updates durchführen können und wie lange die Hersteller Sicherheits-Updates für das jeweilige Produkt garantieren. Nach Möglichkeit sollten automatische Updates bei den Geräten aktiviert sein.
--> Wichtig: Geräte, für die keine Updates zur Verfügung gestellt werden, sind ein Sicherheitsrisiko. Bei ihnen bleiben Schwachstellen offen und können ausgenutzt werden, Angreifer können sich auf diese Weise Zugang zu den Geräten verschaffen und sie möglicherweise fremdsteuern. Wird ein Gerät nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt, sollte es ausgetauscht werden.
3. Internetzugang
Jeder Haushalt sollte individuell entscheiden, welche smarten Geräte mit dem offenen Internet verbunden werden und welche nicht. Ist eine Steuerung aus der Ferne nicht unbedingt notwendig, reicht das heimische Netzwerk aus. Zusätzliche Sicherheit bietet ein separates WLAN für die vorhandenen Smart-Home-Geräte, das keine Verbindung mit den heimischen Computern und Tablets hat, auf denen persönliche Daten gespeichert sind. Besonders sicherheitskritische Geräte wie vernetzte Alarmanlagen oder Video-Kameras sollten, wenn möglich, per Kabel verbunden werden.
--> Wichtig: Die Firewall im Router schützt das Heimnetzwerk vor Angriffen über das Internet. Die Firewall des Routers sollte aktiviert, das voreingestellte Passwort geändert und Updates aktualisiert sein. Die Einstellung UPnP (Universal Plug and Play) am Router sollte deaktiviert werden, damit smarte Geräte nicht unkontrolliert ins Internet kommunizieren können.
4. Verschlüsselung
Die Datenübertragung zwischen den einzelnen Komponenten im Smart Home sollte verschlüsselt erfolgen. Nur so kann eine sichere Kommunikation zwischen dem eigentlichen Smart-Home-Gerät, dem Router im heimischen Netzwerk und der Steuerung per Smartphone-App oder im Browser gewährleistet werden.
5. Privatsphäre
Verbraucher:innen sollten sich darüber informieren, welche Daten im Smart Home verarbeitet und wo diese gespeichert werden. Vorsicht ist geboten, wenn personenbezogene Daten unverhältnismäßig lange gespeichert oder für Zwecke genutzt werden, die für die Nutzung des jeweiligen Geräts oder Dienstes nicht unbedingt erforderlich sind. Darüber hinaus sollten Fremde von außen keinen physischen Zugriff auf die Geräte erhalten können. USB- oder LAN-Ports sollten nicht frei zugänglich sein - diese könnten Dritten als Einfallstor in das Netzwerk und auf die privaten Daten dienen.
--> Wichtig zu wissen: Smarte Geräte sollten immer bewusst eingesetzt werden! Diese Fragen helfen dabei, das Gerät und mögliche Risiken einschätzen zu können:
Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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