Drinnen dreht der Staubsauger-Roboter seine Runden, draußen trimmt der smarte Rasenmäher eigenständig das Gras, die Heizkörper regeln sich selbst über ein intelligentes Thermostat: Fast jeder zweite Haushalt ist derzeit smart. 46 Prozent der Menschen in Deutschland geben an, mindestens eine Smart-Home-Technologie im Einsatz zu haben. Das ergab eine repräsentative Befragung unter 1.193 Personen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Die Sprachsteuerung wird im Smart Home dabei immer bedeutender.
Die Gründe für den vermehrten Einsatz der intelligenten Technik liegen auf der Hand: Interesse an technischen Neuentwicklungen, mehr Komfort, mehr Energieeffizienz und auch eine längere Selbstständigkeit im Alter.
Das Problem: Immer noch sind Smart-Home-Geräte mit eklatanten Sicherheitslücken auf dem Markt. Erst seit Ende 2024 legt der sogenannte Cyber Resilience Act (CRA) als erste europäische Verordnung ein Mindestmaß an Cybersicherheit für alle vernetzten Produkte fest. Aber erst Ende 2027 müssen neu in Verkehr gebrachte Produkte alle Anforderungen aus dem CRA erfüllen.
Passwörter, Updates, Heimnetzwerk: Auch Nutzer selbst vernachlässigen digitale Sicherheit im Smart Home
Regelmäßig die Software der Geräte aktualisieren und bei Inbetriebnahme die voreingestellten Passwörter ändern? Das machen längst nicht alle Haushalte! Viele Nutzer:innen lassen die leicht zu knackenden Standardpasswörter der Geräte-Software unverändert und achten nicht auf notwendige Sicherheits-Updates. Die digitale Sicherheit im Smart Home kommt in vielen Haushalten also deutlich zu kurz! Auch bei der Anschaffung der Geräte achten längst nicht alle auf IT-Sicherheitsfunktionen wie automatische Sicherheitsupdates oder eine verschlüsselte Datenübertragung und nur ein Bruchteil der Haushalte verzichtet darauf, Smart-Home-Geräte mit dem offenen Internet zu verbinden. Dabei müssen smarte Hausgeräte nicht immer von unterwegs bedient werden! Oft reicht es aus, wenn die Geräte innerhalb des besser abzusichernden Heimnetzwerkes erreicht werden können.
Die 5 wichtigsten Tipps für Kauf und Inbetriebnahme von Smart-Home-Produkten:
1. Passwortschutz
Viele Smart-Home-Geräte werden immer noch mit voreingestellten Passwörtern ausgeliefert, die bei allen Geräten gleich sind. Diese Kennwörter sollten bei der Inbetriebnahme sofort geändert werden - jedes Gerät sollte ein eigenes, individuelles Passwort erhalten.
2. Updates
Mit Software-Aktualisierungen (Updates) verteilen die Hersteller nicht nur neue Funktionen, sondern schließen auch bekannt gewordene Sicherheitslücken. Vor allem die so genannte Firmware sollte immer auf dem neuesten Stand sein, da sie die zentralen Funktionen des Geräts steuert. Bereits beim Kauf sollten sich Verbraucher informieren, wie sie selbst Software-Updates durchführen können und wie lange die Hersteller Sicherheits-Updates für das jeweilige Produkt garantieren. Nach Möglichkeit sollten automatische Updates bei den Geräten aktiviert sein.
--> Wichtig: Geräte, für die keine Updates zur Verfügung gestellt werden, sind ein Sicherheitsrisiko. Bei ihnen bleiben Schwachstellen offen und können ausgenutzt werden, Angreifer können sich auf diese Weise Zugang zu den Geräten verschaffen und sie möglicherweise fremdsteuern. Wird ein Gerät nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt, sollte es ausgetauscht werden.
3. Internetzugang
Jeder Haushalt sollte individuell entscheiden, welche smarten Geräte mit dem offenen Internet verbunden werden und welche nicht. Ist eine Steuerung aus der Ferne nicht unbedingt notwendig, reicht das heimische Netzwerk aus. Zusätzliche Sicherheit bietet ein separates WLAN für die vorhandenen Smart-Home-Geräte, das keine Verbindung mit den heimischen Computern und Tablets hat, auf denen persönliche Daten gespeichert sind. Besonders sicherheitskritische Geräte wie vernetzte Alarmanlagen oder Video-Kameras sollten, wenn möglich, per Kabel verbunden werden.
--> Wichtig: Die Firewall im Router schützt das Heimnetzwerk vor Angriffen über das Internet. Die Firewall des Routers sollte aktiviert, das voreingestellte Passwort geändert und Updates aktualisiert sein. Die Einstellung UPnP (Universal Plug and Play) am Router sollte deaktiviert werden, damit smarte Geräte nicht unkontrolliert ins Internet kommunizieren können.
4. Verschlüsselung
Die Datenübertragung zwischen den einzelnen Komponenten im Smart Home sollte verschlüsselt erfolgen. Nur so kann eine sichere Kommunikation zwischen dem eigentlichen Smart-Home-Gerät, dem Router im heimischen Netzwerk und der Steuerung per Smartphone-App oder im Browser gewährleistet werden.
5. Privatsphäre
Verbraucher:innen sollten sich darüber informieren, welche Daten im Smart Home verarbeitet und wo diese gespeichert werden. Vorsicht ist geboten, wenn personenbezogene Daten unverhältnismäßig lange gespeichert oder für Zwecke genutzt werden, die für die Nutzung des jeweiligen Geräts oder Dienstes nicht unbedingt erforderlich sind. Darüber hinaus sollten Fremde von außen keinen physischen Zugriff auf die Geräte erhalten können. USB- oder LAN-Ports sollten nicht frei zugänglich sein - diese könnten Dritten als Einfallstor in das Netzwerk und auf die privaten Daten dienen.
--> Wichtig zu wissen: Smarte Geräte sollten immer bewusst eingesetzt werden! Diese Fragen helfen dabei, das Gerät und mögliche Risiken einschätzen zu können:
Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
Antwort lesen »Hier sollten Sie keine Probleme bekommen. Wichtig ist, dass Sie die geförderte Klimaanlage weiter betreiben, denn hier gibt es einen ...
Antwort lesen »Antragsberechtigt sind alle Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, ...
Antwort lesen »Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, den Sie auf den Tag genau nachweisen müssen. Möglich ist das zum Beispiel mit einem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte der Energieberater das Objekt kennen, um die entsprechenden Nachweise erstellen zu können. In Einzelfällen kann unter ...
Antwort lesen »Den iSFP können Sie aller Voraussicht nach für Einzelmaßnahmen ausstellen, da es im Falle der BEG-WG-Förderung keinen Bonus gibt. Eine ...
Antwort lesen »Sie können Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen. Den Klima-Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie aber nicht. Denn den gibt es nur ...
Antwort lesen »Ob Sie die Leitungen austauschen sollten, hängt vom aktuellen Zustand ab. Sind die Rohre dicht, ausreichend groß dimensioniert und bestehen ...
Antwort lesen »Wir empfehlen den Einbau, denn auch bei geschlossenen Systemen kann es vorkommen, dass Luft eintritt oder durch Temperatur- und ...
Antwort lesen »Wichtig für die Förderung ist, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Wärmeerzeugers ...
Antwort lesen »Bei engen Bebauungen, insbesondere bei Reihenhäusern, kann der Lärmschutz bei Wärmepumpen eine Herausforderung darstellen. Möglich ist es, ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie alle technischen Voraussetzungen, bekommen den Klimageschwindigkeitsbonus alle, die ihre Wohnung im Haus selbst nutzen. Die ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass die Anlage sich nicht negativ auf das Umfeld auswirkt. Das setzt voraus, dass der Schornstein eine gewisse Höhe aufweisen ...
Antwort lesen »Sie bekommen die Förderung auch, wenn der Dachraum aktuell nicht ausgebaut ist. Allerdings bringt es kaum Vorteile, Dachboden und Dach zu ...
Antwort lesen »Nein, es genügt je ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung pro Antrag. Der Liefer- oder Leistungsvertrag sollte dabei vom ...
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