Drinnen dreht der Staubsauger-Roboter seine Runden, draußen trimmt der smarte Rasenmäher eigenständig das Gras, die Heizkörper regeln sich selbst über ein intelligentes Thermostat: Fast jeder zweite Haushalt ist derzeit smart. 46 Prozent der Menschen in Deutschland geben an, mindestens eine Smart-Home-Technologie im Einsatz zu haben. Das ergab eine repräsentative Befragung unter 1.193 Personen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Die Sprachsteuerung wird im Smart Home dabei immer bedeutender.
Die Gründe für den vermehrten Einsatz der intelligenten Technik liegen auf der Hand: Interesse an technischen Neuentwicklungen, mehr Komfort, mehr Energieeffizienz und auch eine längere Selbstständigkeit im Alter.
Das Problem: Immer noch sind Smart-Home-Geräte mit eklatanten Sicherheitslücken auf dem Markt. Erst seit Ende 2024 legt der sogenannte Cyber Resilience Act (CRA) als erste europäische Verordnung ein Mindestmaß an Cybersicherheit für alle vernetzten Produkte fest. Aber erst Ende 2027 müssen neu in Verkehr gebrachte Produkte alle Anforderungen aus dem CRA erfüllen.
Passwörter, Updates, Heimnetzwerk: Auch Nutzer selbst vernachlässigen digitale Sicherheit im Smart Home
Regelmäßig die Software der Geräte aktualisieren und bei Inbetriebnahme die voreingestellten Passwörter ändern? Das machen längst nicht alle Haushalte! Viele Nutzer:innen lassen die leicht zu knackenden Standardpasswörter der Geräte-Software unverändert und achten nicht auf notwendige Sicherheits-Updates. Die digitale Sicherheit im Smart Home kommt in vielen Haushalten also deutlich zu kurz! Auch bei der Anschaffung der Geräte achten längst nicht alle auf IT-Sicherheitsfunktionen wie automatische Sicherheitsupdates oder eine verschlüsselte Datenübertragung und nur ein Bruchteil der Haushalte verzichtet darauf, Smart-Home-Geräte mit dem offenen Internet zu verbinden. Dabei müssen smarte Hausgeräte nicht immer von unterwegs bedient werden! Oft reicht es aus, wenn die Geräte innerhalb des besser abzusichernden Heimnetzwerkes erreicht werden können.
Die 5 wichtigsten Tipps für Kauf und Inbetriebnahme von Smart-Home-Produkten:
1. Passwortschutz
Viele Smart-Home-Geräte werden immer noch mit voreingestellten Passwörtern ausgeliefert, die bei allen Geräten gleich sind. Diese Kennwörter sollten bei der Inbetriebnahme sofort geändert werden - jedes Gerät sollte ein eigenes, individuelles Passwort erhalten.
2. Updates
Mit Software-Aktualisierungen (Updates) verteilen die Hersteller nicht nur neue Funktionen, sondern schließen auch bekannt gewordene Sicherheitslücken. Vor allem die so genannte Firmware sollte immer auf dem neuesten Stand sein, da sie die zentralen Funktionen des Geräts steuert. Bereits beim Kauf sollten sich Verbraucher informieren, wie sie selbst Software-Updates durchführen können und wie lange die Hersteller Sicherheits-Updates für das jeweilige Produkt garantieren. Nach Möglichkeit sollten automatische Updates bei den Geräten aktiviert sein.
--> Wichtig: Geräte, für die keine Updates zur Verfügung gestellt werden, sind ein Sicherheitsrisiko. Bei ihnen bleiben Schwachstellen offen und können ausgenutzt werden, Angreifer können sich auf diese Weise Zugang zu den Geräten verschaffen und sie möglicherweise fremdsteuern. Wird ein Gerät nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt, sollte es ausgetauscht werden.
3. Internetzugang
Jeder Haushalt sollte individuell entscheiden, welche smarten Geräte mit dem offenen Internet verbunden werden und welche nicht. Ist eine Steuerung aus der Ferne nicht unbedingt notwendig, reicht das heimische Netzwerk aus. Zusätzliche Sicherheit bietet ein separates WLAN für die vorhandenen Smart-Home-Geräte, das keine Verbindung mit den heimischen Computern und Tablets hat, auf denen persönliche Daten gespeichert sind. Besonders sicherheitskritische Geräte wie vernetzte Alarmanlagen oder Video-Kameras sollten, wenn möglich, per Kabel verbunden werden.
--> Wichtig: Die Firewall im Router schützt das Heimnetzwerk vor Angriffen über das Internet. Die Firewall des Routers sollte aktiviert, das voreingestellte Passwort geändert und Updates aktualisiert sein. Die Einstellung UPnP (Universal Plug and Play) am Router sollte deaktiviert werden, damit smarte Geräte nicht unkontrolliert ins Internet kommunizieren können.
4. Verschlüsselung
Die Datenübertragung zwischen den einzelnen Komponenten im Smart Home sollte verschlüsselt erfolgen. Nur so kann eine sichere Kommunikation zwischen dem eigentlichen Smart-Home-Gerät, dem Router im heimischen Netzwerk und der Steuerung per Smartphone-App oder im Browser gewährleistet werden.
5. Privatsphäre
Verbraucher:innen sollten sich darüber informieren, welche Daten im Smart Home verarbeitet und wo diese gespeichert werden. Vorsicht ist geboten, wenn personenbezogene Daten unverhältnismäßig lange gespeichert oder für Zwecke genutzt werden, die für die Nutzung des jeweiligen Geräts oder Dienstes nicht unbedingt erforderlich sind. Darüber hinaus sollten Fremde von außen keinen physischen Zugriff auf die Geräte erhalten können. USB- oder LAN-Ports sollten nicht frei zugänglich sein - diese könnten Dritten als Einfallstor in das Netzwerk und auf die privaten Daten dienen.
--> Wichtig zu wissen: Smarte Geräte sollten immer bewusst eingesetzt werden! Diese Fragen helfen dabei, das Gerät und mögliche Risiken einschätzen zu können:
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
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