Laut einer aktuellen TÜV-Umfrage* nutzen in Deutschland aktuell 32 Prozent der Verbraucher mit Internetzugang Smart Home Geräte. Dazu zählen vernetzte Haustechnik, zu der unter anderem Lampen, Steckdosen, Heizungsanlagen oder Bewegungsmelder gehören sowie andere Haushaltsgeräte wie beispielsweise smarte Spielzeuge, Rasenmäher oder Waschmaschinen. Das Problem: Immer wieder kommen Smart Home Geräte mit eklatanten Sicherheitslücken auf den Markt. Eine wichtige Ursache dafür ist, dass die digitale Sicherheit vernetzter Geräte bisher keine Voraussetzung dafür ist, ein smartes Produkt in der EU auf den Markt bringen zu dürfen.
Auch Nutzer selbst vernachlässigen digitale Sicherheit im Smart Home
Zwar aktualisieren zwei von drei Smart Home Nutzern (65 Prozent) regelmäßig die Software der Geräte und 53 Prozent ändern bei Inbetriebnahme die voreingestellten Passwörter. Das heißt aber auch, dass fast jeder zweite Smart Home Nutzer (47 Prozent) die leicht zu knackenden Standardpasswörter der Geräte-Software unverändert lässt und jeder Dritte (35 Prozent) nicht auf notwendige Sicherheits-Updates achtet. Die digitale Sicherheit im Smart Home kommt in vielen Haushalten also noch zu kurz. Laut Umfrage achten nur 41 Prozent der Befragten bei der Anschaffung von Smart Home Produkten auf IT-Sicherheitsfunktionen wie automatische Sicherheitsupdates oder eine verschlüsselte Datenübertragung, 59 Prozent tun dies nicht. Und nur 36 Prozent verzichten darauf, ausgewählte Smart Home Geräte mit dem offenen Internet zu verbinden. Dabei müssen smarte Hausgeräte nicht immer von unterwegs bedient werden. Oft reicht es aus, wenn die Geräte innerhalb des besser abzusichernden Heimnetzwerkes erreicht werden können.
Die 5 wichtigsten Tipps für Kauf und Inbetriebnahme von Smart Home Produkten:
1. Passwortschutz
Viele Smart Home Geräte werden immer noch mit voreingestellten Passwörtern ausgeliefert, die bei allen Geräten gleich sind. Diese Kennwörter sollten bei der Inbetriebnahme sofort geändert werden.
2. Updates
Mit Software-Aktualisierungen (Updates) verteilen die Hersteller nicht nur neue Funktionen, sondern schließen auch bekannt gewordene Sicherheitslücken. Vor allem die so genannte Firmware sollte immer auf dem neuesten Stand sein, da sie die zentralen Funktionen des Geräts steuert. Bereits beim Kauf sollten sich Verbraucher informieren, wie sie selbst Software-Updates durchführen können und wie lange die Hersteller Sicherheits-Updates für das jeweilige Produkt garantieren.
3. Internetzugang
Nutzer sollten entscheiden, welche smarten Geräte in ihrem Haushalt mit dem offenen Internet verbunden werden sollen und welche nicht. Ist eine Steuerung aus der Ferne nicht unbedingt notwendig, reicht das heimische Netzwerk aus. Zusätzliche Sicherheit bietet ein separates WLAN für die vorhandenen Smart Home Geräte, das keine Verbindung mit den heimischen Computern und Tablets hat, auf denen persönliche Daten gespeichert sind. Besonders sicherheitskritische Geräte wie vernetzte Alarmanlagen oder Video-Kameras sollten, wenn möglich, per Kabel verbunden werden.
4. Verschlüsselung
Die Datenübertragung zwischen den einzelnen Komponenten im Smart Home sollte verschlüsselt erfolgen. Nur so kann eine sichere Kommunikation zwischen dem eigentlichen Smart Home Gerät, dem Router im heimischen Netzwerk und der Steuerung per Smartphone-App oder im Browser gewährleistet werden.
5. Privatsphäre
Verbraucher sollten sich darüber informieren, welche Daten im Smart Home verarbeitet und wo diese gespeichert werden. Vorsicht ist geboten, wenn personenbezogene Daten unverhältnismäßig lange gespeichert oder für Zwecke genutzt werden, die für die Nutzung des jeweiligen Geräts oder Dienstes nicht unbedingt erforderlich sind.
*Durchgeführt wurde eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.002 Personen ab 16 Jahren.
Abhängig von Ihrem Wohnort bzw. vom Standort des Gebäudes gilt die Solarpflicht bei wesentlichen Dachsanierungen. So zum Beispiel in ...
Antwort lesen »Die aktuell gültige BEG-EM-Richtlinie fordert, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind die Anschlusskosten für den Anschluss an ein Wärmenetz förderbar. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Netzbetreiber ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) müssen die Anforderungen an die Dämmung nicht eingehalten werden, wenn die Bauteilfläche ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches ist möglich. Sowohl GEG als auch BEG lassen das zu. So ist beispielsweise in § 47 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ...
Antwort lesen »Entsteht neuer Wohnraum ausschließlich im ausgebauten Dachgeschoss, kommt nur die Neubauförderung infrage. Hier gibt es leider keine ...
Antwort lesen »Für eine barrierefreie Badsanierung steht Ihnen das KfW-Programm 455-B zur Verfügung. Über dieses erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Spitzbodens ist in aller Regel vergleichsweise einfach und günstig möglich, sodass diese Maßnahme häufig wirtschaftlich ...
Antwort lesen »Rückwirkend nach der Auszahlung ist es in aller Regel nicht möglich, den BAFA-Antrag ändern zu lassen. Für individuelle Auskünfte empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den alten Antrag behalten und die Heizung ändern. In diesem Fall lassen sich Kosten ...
Antwort lesen »Nein. Im Falle einer Sanierung bezieht sich das Gebäudeenergiegesetz immer nur auf die tatsächlich geänderten, erweiterten oder ersetzten ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung für die Solarthermieanlage im letzten Jahr beantragt haben, können Sie die förderbaren Kosten nun nicht mehr erhöhen. ...
Antwort lesen »Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie ...
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Antwort lesen »Durch den Einbau einer anderen Heizung ändert sich auch der Primärenergiebedarf, der zum Erreichen der Effizienzhaus-Stufe erforderlich ...
Antwort lesen »Ob es möglich ist, die vorhandene Zweischeiben-Verglasung durch eine Dreischeiben-Verglasung zu ersetzen, hängt von der Tiefe der Flügel ...
Antwort lesen »Eine Förderung für Balkonkraftwerke ist möglich. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsmaßnahmen gibt es hier jedoch kein deutschlandweit ...
Antwort lesen »Im Allgemeinen lässt sich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen, wenn alle förderrelevanten Arbeiten abgeschlossen sind. Nur ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung zum Effizienzhaus, ist immer ein sogenanntes Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei prüfen Energieberater, ob ...
Antwort lesen »Geht es um die Energieberechnung bzw. Energieberatung, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie allein die Wirtschaftlichkeit ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen zur Fassadendämmung infrage. So können Sie zum Beispiel EPS-Dämmplatten an der Fassade ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Kerndämmung an der Fassade beantragen zu können, benötigen Sie im nächsten Schritt die Bestätigung eines ...
Antwort lesen »Art und Effizienz der Heizung wirken sich grundsätzlich auf den Energieausweis aus. Vermutlich verbessert sich das Ergebnis leicht, wenn ...
Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn die KfW bezieht sich bei der Bearbeitung von Anträgen immer auf das Datum der ...
Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort