Laut einer aktuellen TÜV-Umfrage* nutzen in Deutschland aktuell 32 Prozent der Verbraucher mit Internetzugang Smart Home Geräte. Dazu zählen vernetzte Haustechnik, zu der unter anderem Lampen, Steckdosen, Heizungsanlagen oder Bewegungsmelder gehören sowie andere Haushaltsgeräte wie beispielsweise smarte Spielzeuge, Rasenmäher oder Waschmaschinen. Das Problem: Immer wieder kommen Smart Home Geräte mit eklatanten Sicherheitslücken auf den Markt. Eine wichtige Ursache dafür ist, dass die digitale Sicherheit vernetzter Geräte bisher keine Voraussetzung dafür ist, ein smartes Produkt in der EU auf den Markt bringen zu dürfen.
Auch Nutzer selbst vernachlässigen digitale Sicherheit im Smart Home
Zwar aktualisieren zwei von drei Smart Home Nutzern (65 Prozent) regelmäßig die Software der Geräte und 53 Prozent ändern bei Inbetriebnahme die voreingestellten Passwörter. Das heißt aber auch, dass fast jeder zweite Smart Home Nutzer (47 Prozent) die leicht zu knackenden Standardpasswörter der Geräte-Software unverändert lässt und jeder Dritte (35 Prozent) nicht auf notwendige Sicherheits-Updates achtet. Die digitale Sicherheit im Smart Home kommt in vielen Haushalten also noch zu kurz. Laut Umfrage achten nur 41 Prozent der Befragten bei der Anschaffung von Smart Home Produkten auf IT-Sicherheitsfunktionen wie automatische Sicherheitsupdates oder eine verschlüsselte Datenübertragung, 59 Prozent tun dies nicht. Und nur 36 Prozent verzichten darauf, ausgewählte Smart Home Geräte mit dem offenen Internet zu verbinden. Dabei müssen smarte Hausgeräte nicht immer von unterwegs bedient werden. Oft reicht es aus, wenn die Geräte innerhalb des besser abzusichernden Heimnetzwerkes erreicht werden können.
Die 5 wichtigsten Tipps für Kauf und Inbetriebnahme von Smart Home Produkten:
1. Passwortschutz
Viele Smart Home Geräte werden immer noch mit voreingestellten Passwörtern ausgeliefert, die bei allen Geräten gleich sind. Diese Kennwörter sollten bei der Inbetriebnahme sofort geändert werden.
2. Updates
Mit Software-Aktualisierungen (Updates) verteilen die Hersteller nicht nur neue Funktionen, sondern schließen auch bekannt gewordene Sicherheitslücken. Vor allem die so genannte Firmware sollte immer auf dem neuesten Stand sein, da sie die zentralen Funktionen des Geräts steuert. Bereits beim Kauf sollten sich Verbraucher informieren, wie sie selbst Software-Updates durchführen können und wie lange die Hersteller Sicherheits-Updates für das jeweilige Produkt garantieren.
3. Internetzugang
Nutzer sollten entscheiden, welche smarten Geräte in ihrem Haushalt mit dem offenen Internet verbunden werden sollen und welche nicht. Ist eine Steuerung aus der Ferne nicht unbedingt notwendig, reicht das heimische Netzwerk aus. Zusätzliche Sicherheit bietet ein separates WLAN für die vorhandenen Smart Home Geräte, das keine Verbindung mit den heimischen Computern und Tablets hat, auf denen persönliche Daten gespeichert sind. Besonders sicherheitskritische Geräte wie vernetzte Alarmanlagen oder Video-Kameras sollten, wenn möglich, per Kabel verbunden werden.
4. Verschlüsselung
Die Datenübertragung zwischen den einzelnen Komponenten im Smart Home sollte verschlüsselt erfolgen. Nur so kann eine sichere Kommunikation zwischen dem eigentlichen Smart Home Gerät, dem Router im heimischen Netzwerk und der Steuerung per Smartphone-App oder im Browser gewährleistet werden.
5. Privatsphäre
Verbraucher sollten sich darüber informieren, welche Daten im Smart Home verarbeitet und wo diese gespeichert werden. Vorsicht ist geboten, wenn personenbezogene Daten unverhältnismäßig lange gespeichert oder für Zwecke genutzt werden, die für die Nutzung des jeweiligen Geräts oder Dienstes nicht unbedingt erforderlich sind.
*Durchgeführt wurde eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.002 Personen ab 16 Jahren.
Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Sind die Fenster schon eingebaut, können Sie nachträglich leider keine Förderung für den Fenstertausch beantragen. Geht es um Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Neben dem Baujahr des Gebäudes ist im Energieausweis auch das Baujahr des aktuellen Wärmeerzeugers einzutragen. In der Spalte Baujahr sind ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
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