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02.02.2024
mehr zu Förderung
 

Heizungsförderung: Registrierung von Heizungsbetrieben nötig

So begleiten Fachunternehmen Zuschuss-Anträge bei KfW und BAFA

Heizungsbauern und Fachhandwerkern kommt bei der neuen Heizungsförderung eine größere Rolle zu als bisher: Neben der Beratung im Vorfeld und der praktischen Umsetzung des Heizungstauschs müssen sie jetzt zusätzlich auch den Antragsprozess aktiv begleiten. Das gilt für die Heizungsförderung der KfW und den Zuschuss für die Heizungsoptimierung beim BAFA. Das müssen Fachbetriebe wissen und so registrieren Sie sich.

Registrierung Fachbetriebe dena
Die dena hat einen Zugang für Fachunternehmer eingerichtet, wo Heizungsbetriebe sich für den Förderprozess registrieren könnenFoto: dena

Um Eigentümer durch den Antragsprozess bei der Heizungsförderung begleiten zu können, müssen sich Heizungsbetriebe und -installateure zunächst bei der dena registrieren und ein Benutzerkonto erstellen. Die Fachunternehmer-Registrierung ist hier möglich. Für die Registrierung werden nur wenige Daten benötigt: Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer, Name der Firma sowie Betriebsnummer der Handwerkskarte. Mit den festgelegten Zugangsdaten erhalten Heizungsbetriebe dann Zugriff auf die Online-Tools von KfW und BAFA.

Gefordert sind die Heizungsbetriebe sowohl am Anfang als auch am Ende des Antragsprozesses, denn mit der neuen Förderrichtlinie zum 1.1.2024 wurde die Fachunternehmererklärung digitalisiert. Eigentümer müssen bei Antragstellung jetzt keine technischen Daten mehr angeben, das übernehmen die Heizungsbetriebe.

1. KfW-Heizungsförderung: Das müssen Fachunternehmer tun
Bei der KfW unterstützen Heizungsbetriebe den Antragsprozess für den Zuschuss Heizungstausch. Im Prüftool der KfW erstellen Fachhandwerker vor dem Heizungstausch die "Bestätigung zum Antrag" (BzA) und nach dem Heizungstausch eine "Bestätigung nach Durchführung" (BnD). Beide Dokumente sind für die Heizungsförderung verpflichtend.

  • Vor dem Heizungstausch und vor Antragstellung muss der Heizungsbetrieb im KfW-Prüftool genaue Angaben zum Gebäude und zum geplanten Heizungstausch machen. Diese Informationen werden abgefragt: Art der alten Heizungsanlage, Details zur neuen Heizungsanlage, Angaben zu geplanten Kosten. Mit dieser "Bestätigung zum Antrag" (BzA) und der dazugehörigen BzA-ID sowie einem Liefer- und Leistungsvertrag mit aufhebender / auflösender Bedingung stellen Eigentümer dann selbst den Förderantrag im KfW-Zuschussportal (Antragstellung in Vollmacht ist nicht möglich). --> Wichtiger Hinweis: Die BzA für die Heizungsförderung kann ab dem 22. Februar 2024 erstellt werden. Förderfähige Heizungen finden Sie hier beim BAFA (unten auf der Seite unter Publikationen)
  • Nach dem Heizungstausch muss der Heizungsbetrieb eine Erklärung zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der neuen Heizungstechnik und fachgerechten Durchführung des Vorhabens abgeben = "Bestätigung nach Durchführung" (BnD). Nur mit einer gültigen BnD-ID kann der Eigentümer dann die Auszahlung des Zuschusses veranlassen.

Zur Info: Alternativ können die KfW-Dokumente BzA und BnD auch von einem Energieeffizienz-Experten erstellt werden.

Weiterlesen:
--> Mustervertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung zum Download
--> Förderung für Heizung und Sanierung 2024
--> KfW-Heizungsförderung richtig beantragen
--> FAQ KfW-Heizungsförderung


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2. BAFA-Zuschuss für die Heizungsoptimierung: Das müssen Fachunternehmer tun

  • Vor Optimierung der Heizung und vor Antragstellung muss der Heizungsbetrieb eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen. Das BAFA-Formular für die TPB finden Sie hier. Die TPB erfasst alle relevanten Projektangaben und technischen Daten: Angaben zu Standort und Gebäude, Informationen zur Heizungsanlage, Informationen zur Heizungsoptimierung, geplante Ausgaben/Kosten, Liefer- und Leistungsvertrag mit aufhebender / auflösender Bedingung (muss bestätigt, aber an dieser Stelle nicht hochgeladen werden), individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) (muss hochgeladen werden, wenn der iSFP-Bonus beantragt werden soll). Nach Erstellung der TPB erhalten Fachunternehmer eine Eingangsbestätigung und eine TPB-ID. Diese ID ist zwei Monate gültig und muss dem Eigentümer übergeben werden. Der Eigentümer stellt mit der TPB-ID den Zuschussantrag.
  • Nach der Optimierung der Heizung muss der Heizungsbetrieb einen Technischen Projektnachweis (TPN) erstellen. Darin werden alle Projektangaben nach der Umsetzung erfasst: TPB-ID, Vorgangsnummer des Antrages, PLZ des Investitionsobjektes, Angaben zu den Ausgaben/Kosten (u. a. Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und förderfähiger Betrag), Bestätigung zur Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie und der Technischen Mindestanforderungen. Das BAFA-Formular für den TPN finden Sie hier. Nach Erstellung des TPN erhält der Fachbetrieb eine Eingangsbestätigung und eine TPN-ID. Auch diese ID ist zwei Monate gültig und muss dem Eigentümer übergeben werden. Mit der TPN-ID kann der Eigentümer im BAFA-Portal das Onlineformular für den Verwendungsnachweis (VN) aufrufen und diesen erstellen.

Zur Info: Alternativ können die BAFA-Dokumente TPB und TPN auch von einem Energieeffizienz-Experten erstellt werden.

Weiterlesen:
--> Mustervertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung zum Download
--> Förderung für Heizung und Sanierung 2024 
--> BAFA-Förderung richtig beantragen


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Quelle: energie-fachberater.de / KfW / BAFA / dena
 
 

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