Asbest ist eine Mineralfaser, die sich aufgrund ihrer Langlebigkeit und Hitzebeständigkeit großer Beliebtheit beim Hausbau erfreute – bis sich herausstellte, dass die Faser krebserregend ist. Verbaut wird Asbest schon lange nicht mehr, seit 1993 ist Asbest in Deutschland verboten. Doch in vielen Altbauten steckt immer noch jede Menge Asbest, verborgen zum Beispiel in Dach- oder Fassadenplatten aus Asbestzement, auf dem Dach von Garagen oder Carports, in Cushion-Vinyl-Fußbodenbelägen, in alten Dämmstoffen, hinter Tapeten oder Heizkörper-Verkleidungen. Auch in Ummantelungen von Stahlträgern und Heizungsrohren, als Hitzeschutz hinter Öfen und Heizkörpern, in Fensterbänken und Fliesenklebern, Kitt, Anstrichen, Putzen und Spachtelmassen können die Fasern stecken.
Sanierung von Asbest: Fall für den Profi
Sind die betroffenen Bauteile intakt, besteht keine Gefahr für die Gesundheit der Bewohner. Kritisch wird die Lage bei einer Beschädigung oder einer Bearbeitung der Bauteile: Durch Bohren, Schleifen oder Herausreißen werden die Fasern freigesetzt und können eingeatmet werden. Das kann zu Lungenkrebs führen. Deshalb dürfen beispielsweise Asbestzementprodukte nicht bearbeitet werden! Asbestbelastete Bauteile müssen bei einer Sanierung staubdicht verpackt und fachgerecht entsorgt werden. Das ist spätestens nötig, wenn Dach- oder Fassadenplatten aus Asbestzement Witterungserscheinungen aufweisen. Dann lösen sich einzelne Fasern und verteilen sich in der Luft. Durch eine frühzeitige Sanierung wird diese Gefahr eingedämmt. Sie darf nur behördlich zugelassenen Unternehmen überlassen werden. Für Heimwerker gilt: Finger weg!
Bei Verdacht auf Asbest Sachverständigen hinzuziehen
Ein großes Problem ist, dass viele Altbau-Besitzer noch nicht einmal wissen, dass ihr Haus vielleicht voller Asbest steckt. Denn Asbest ist für den Laien kaum zu erkennen. Die Folge: Bei einer Modernisierung oder einer Sanierung des belasteten Bauteiles wird das Haus mit der krebserregenden Faser kontaminiert. Altbau-Besitzer sollten sich der schlummernden Gefahr bewusst sein, wenn sie zum Beispiel eine Modernisierung oder eine energetische Sanierung planen. Beim geringsten Verdacht auf Asbest ist es ratsam, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.
Wie kann man Asbest denn erkennen?
Nach einer groben Ersteinschätzung sorgt nur ein professioneller Asbest-Test für Klarheit. Dieser erfolgt entweder als Raumlufttest oder als Analyse einer Materialprobe. Da gerade im letzten Fall gesundheitsschädliche Asbest-Fasern freigesetzt werden können, sollten Eigentümer:innen die Analyse einem Sachverständigen oder Fachbetrieb überlassen.
Was tun bei Asbestverdacht bei einer Sanierung oder Renovierung?
Orientieren können sich Eigentümer:innen an der "Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden". Diese Leitlinie wurde 2020 das erste Mal veröffentlich, sie ist kein Gesetz, sondern dient als Orientierungs- und Entscheidungshilfe. Demnach stehen alle Materialien, die vor dem 31.10.1993 verbaut wurden, zunächst einmal unter Asbestverdacht. Für eine Sanierung / Renovierung bedeutet das:
Kosten für Asbestsanierung von der Steuer absetzen
Durch die aufwändige Entfernung und Entsorgung des Materials ist eine Asbestsanierung oft teurer als eine klassische Sanierung. Je nach Höhe des Einkommens können Eigentümer:innen die Kosten für eine Asbestsanierung deshalb von der Steuer absetzen. Ist die zumutbare finanzielle Belastung überschritten, eine Asbestsanierung aber dringend erforderlich, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ist die finanzielle Belastung für den Haushalt nicht zu hoch, bleibt die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen als Option.
Anders als für die Sanierung sind für den Neubau nur wenige Fördermittel verfügbar. Ein Blick darauf lohnt sich aber trotzdem: Anfang März ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK sind die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten bei der Förderung von Eigenleistungen ...
Antwort lesen »Führen Sie die Konstruktion wie geplant aus, sollte es keine Probleme geben. Durch die Dämmung auf der Außenseite ist die Wand ausreichend ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Heizung im Haus auf Fernwärme umstellen zu lassen, sind die zu versorgenden Wohnungen umzurüsten. Handelt es sich um eine ...
Antwort lesen »Fördermittel für ein Dachfenster bekommen Sie über mehrere Stellen. Beliebt ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Aktuellen Informationen zur Folge sollte das möglich sein. Unter Umständen bestehen höhere Anforderungen an den zu verwendenden Brennstoff. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Die Förderung von Eigenleistungen gibt es zum Beispiel bei energetischen Sanierungsmaßnahmen am Haus. Voraussetzung ist, dass ein ...
Antwort lesen »Die Nettogrundfläche eines Gebäudes ist die Summe aller Grundflächen, die Ihnen tatsächlich zur Verfügung stehen. Dazu gehören auch Flächen ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach erreichen Sie mit der geplanten Fassadendämmung (Annahme: WLG 035) die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes. Mit ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie nicht nutzen, da in diesem Fall die Fördergrundlage (Einbau der Wärmepumpe) fehlen würde. Geht ...
Antwort lesen »Sofern es sich um ein und dieselbe Maßnahme handelt, dürfen Sie beide Förderangebote nicht gemeinsam in Anspruch nehmen. Erlaubt ist es ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach funktioniert das nicht mit der Förderung der Wärmepumpe. Sie können für das zweite Haus jedoch einen Zuschuss zum ...
Antwort lesen »Um die Wirkung der Dämmung zu garantieren und Bauschäden auszuschließen, ist es ratsam, Dampfbremse und Rigipsdecke abzunehmen. Andernfalls ...
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