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09.09.2024
 

Sanierung von asbestbelasteten Bauteilen ist Fall für Profis

In vielen Altbauten steckt noch krebserregendes Asbest

Zahlreiche Altbauten sind mit Asbest belastet. Die krebserregende Faser kam bis in die 90er Jahre beim Hausbau zum Einsatz, auf dem Dach, an der Fassade, in der Dämmung oder sogar als Bodenbelag. Solange die belasteten Bauteile keine Schäden aufweisen, besteht keine Gefahr. Wird eine Sanierung notwendig, muss ein Fachbetrieb ran. Tipps für den richtigen Umgang mit asbestbelasteten Bauteilen.

Dachumlauf aus alten Faserzementplatten mit Asbest
Asbest versteckt sich im Altbau zum Beispiel auf dem Dach. Alte Faserzementplatten wie hier am Dachumlauf können asbestbelastet seinFoto: energie-fachberater.de

Asbest ist eine Mineralfaser, die sich aufgrund ihrer Langlebigkeit und Hitzebeständigkeit großer Beliebtheit beim Hausbau erfreute – bis sich herausstellte, dass die Faser krebserregend ist. Verbaut wird Asbest schon lange nicht mehr, seit 1993 ist Asbest in Deutschland verboten. Doch in vielen Altbauten steckt immer noch jede Menge Asbest, verborgen zum Beispiel in Dach- oder Fassadenplatten aus Asbestzement, auf dem Dach von Garagen oder Carports, in Cushion-Vinyl-Fußbodenbelägen, in alten Dämmstoffen, hinter Tapeten oder Heizkörper-Verkleidungen. Auch in Ummantelungen von Stahlträgern und Heizungsrohren, als Hitzeschutz hinter Öfen und Heizkörpern, in Fensterbänken und Fliesenklebern, Kitt, Anstrichen, Putzen und Spachtelmassen können die Fasern stecken.

Sanierung von Asbest: Fall für Profis
Sind die betroffenen Bauteile intakt, besteht keine Gefahr für die Gesundheit der Bewohner. Kritisch wird die Lage bei einer Beschädigung oder einer Bearbeitung der Bauteile: Durch Bohren, Schleifen oder Herausreißen werden die Fasern freigesetzt und können eingeatmet werden. Das kann zu Lungenkrebs führen. Deshalb dürfen beispielsweise Asbestzementprodukte nicht bearbeitet werden! Asbestbelastete Bauteile müssen bei einer Sanierung staubdicht verpackt und fachgerecht entsorgt werden. Das ist spätestens nötig, wenn Dach- oder Fassadenplatten aus Asbestzement Witterungserscheinungen aufweisen. Dann lösen sich einzelne Fasern und verteilen sich in der Luft. Durch eine frühzeitige Sanierung wird diese Gefahr eingedämmt. Sie darf nur behördlich zugelassenen Unternehmen überlassen werden. Für Heimwerker gilt: Finger weg!

Bei Verdacht auf Asbest Sachverständigen hinzuziehen
Ein großes Problem ist, dass viele Altbau-Besitzer noch nicht einmal wissen, dass ihr Haus vielleicht voller Asbest steckt. Denn Asbest ist für den Laien kaum zu erkennen. Die Folge: Bei einer Modernisierung oder einer Sanierung des belasteten Bauteiles wird das Haus mit der krebserregenden Faser kontaminiert. Altbau-Besitzer sollten sich der schlummernden Gefahr bewusst sein, wenn sie zum Beispiel eine Modernisierung oder eine energetische Sanierung planen. Beim geringsten Verdacht auf Asbest ist es ratsam, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Wie kann man Asbest denn erkennen?
Nach einer groben Ersteinschätzung sorgt nur ein professioneller Asbest-Test für Klarheit. Dieser erfolgt entweder als Raumlufttest oder als Analyse einer Materialprobe. Da gerade im letzten Fall gesundheitsschädliche Asbest-Fasern freigesetzt werden können, sollten Eigentümer:innen die Analyse einem Sachverständigen oder Fachbetrieb überlassen.

Was tun bei Asbestverdacht bei einer Sanierung oder Renovierung?
Orientieren können sich Eigentümer:innen an der "Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden". Diese Leitlinie wurde 2020 das erste Mal veröffentlich, sie ist kein Gesetz, sondern dient als Orientierungs- und Entscheidungshilfe. Demnach stehen alle Materialien, die vor dem 31.10.1993 verbaut wurden, zunächst einmal unter Asbestverdacht. Für eine Sanierung / Renovierung bedeutet das:

  • Sanierung ohne Beprobung: Wer bei geplanten Arbeiten die betroffenen, vor dem Stichtag eingebauten Baumaterialien nicht beproben lässt, sollte so verfahren, als handle es sich um Asbest: Bei den Arbeiten müssen die technischen Regeln für Gefahrstoffe eingehalten, emissionsarme Verfahren angewendet und die Gefahrstoffverordnung beachtet werden. Da Laien dazu je nach Art der Arbeiten die technische Ausrüstung und das Fachwissen fehlt, bedeutet das, dass eine Fachfirma beauftragt werden muss. Der anfallende Abfall muss als asbesthaltiger Abfall entsorgt werden.
  • Sanierung mit Beprobung: Wenn das Material vorher beprobt wird und die Untersuchung ergibt, dass das Material frei von Asbest ist, sind keine spezifischen Schutzmaßnahmen erforderlich. Dann können die Arbeiten auch in Eigenregie durchgeführt werden und der entstehende Abfall muss nicht als asbesthaltiger Abfall entsorgt werden. Wenn sich bei der Analyse allerdings herausstellt, dass das Material Asbest enthält, sollte ein qualifizierter Fachbetrieb mit Sachkunde nach TRGS 519 mit den Arbeiten beauftragt werden. Auf diese Weise wird verhindert, dass das Gebäude und die Umgebung mit Asbestfasern kontaminiert und Menschen gefährdet werden. Hohe Kosten, die bei der Reinigung asbestkontaminierter Gebäude anfallen, lassen sich so vermeiden. 
  • Sonderfall Loch bohren: Auch ohne vorherige Beprobung ist es noch möglich, ein Loch in ältere Wände zu bohren, wenn der dabei entstehende Staub abgesaugt wird, da es für diese Tätigkeit ein sogenanntes "emissionsarmes Arbeitsverfahren" (DGUV Information 201-012) gibt. Die Leitlinie empfiehlt dazu einen Staubsauger mindestens der Klasse M auszuleihen und den Staub als asbesthaltigen Abfall zu entsorgen.
  • Bestimmte Arbeiten sind erlaubt: Arbeiten, bei denen keine Gefahr besteht, dass asbesthaltige Stäube entstehen sind auch ohne spezielle Schutzmaßnahmen erlaubt, so kann ein asbesthaltiger Putz überstrichen werden, aber er darf vorher nicht abgeschliffen werden. Alte Fliesen, die mit asbesthaltigem Fliesenkleber befestigt wurden, dürfen überfliest werden. Bodenbeläge dürfen jedoch nur lose, ohne diese zu verkleben und nur auf intakten asbesthaltigen Bodenbelägen verlegt werden.
  • Solaranlage auf Asbestdach nicht erlaubt: Ist das Dach mit Asbestzement gedeckt, darf keine Solaranlage darauf montiert werden. Das gilt sowohl für fest mit dem Dach verbundene als auch für aufgeständerte Module. Wer eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage installieren möchte, muss zuerst das Dach sanieren.

Kosten für Asbestsanierung von der Steuer absetzen
Durch die aufwändige Entfernung und Entsorgung des Materials ist eine Asbestsanierung oft teurer als eine klassische Sanierung. Je nach Höhe des Einkommens können Eigentümer:innen die Kosten für eine Asbestsanierung deshalb von der Steuer absetzen. Ist die zumutbare finanzielle Belastung überschritten, eine Asbestsanierung aber dringend erforderlich, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ist die finanzielle Belastung für den Haushalt nicht zu hoch, bleibt die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen als Option.


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Quelle: energie-fachberater.de / Verbraucherzentrale NRW
 
 

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