Asbest ist eine Mineralfaser, die sich aufgrund ihrer Langlebigkeit und Hitzebeständigkeit großer Beliebtheit beim Hausbau erfreute – bis sich herausstellte, dass die Faser krebserregend ist. Verbaut wird Asbest schon lange nicht mehr, seit 1993 ist Asbest in Deutschland verboten. Doch in vielen Altbauten steckt immer noch jede Menge Asbest, verborgen zum Beispiel in Dach- oder Fassadenplatten aus Asbestzement, auf dem Dach von Garagen oder Carports, in Cushion-Vinyl-Fußbodenbelägen, in alten Dämmstoffen, hinter Tapeten oder Heizkörper-Verkleidungen. Auch in Ummantelungen von Stahlträgern und Heizungsrohren, als Hitzeschutz hinter Öfen und Heizkörpern, in Fensterbänken und Fliesenklebern, Kitt, Anstrichen, Putzen und Spachtelmassen können die Fasern stecken.
Sanierung von Asbest: Fall für Profis
Sind die betroffenen Bauteile intakt, besteht keine Gefahr für die Gesundheit der Bewohner. Kritisch wird die Lage bei einer Beschädigung oder einer Bearbeitung der Bauteile: Durch Bohren, Schleifen oder Herausreißen werden die Fasern freigesetzt und können eingeatmet werden. Das kann zu Lungenkrebs führen. Deshalb dürfen beispielsweise Asbestzementprodukte nicht bearbeitet werden! Asbestbelastete Bauteile müssen bei einer Sanierung staubdicht verpackt und fachgerecht entsorgt werden. Das ist spätestens nötig, wenn Dach- oder Fassadenplatten aus Asbestzement Witterungserscheinungen aufweisen. Dann lösen sich einzelne Fasern und verteilen sich in der Luft. Durch eine frühzeitige Sanierung wird diese Gefahr eingedämmt. Sie darf nur behördlich zugelassenen Unternehmen überlassen werden. Für Heimwerker gilt: Finger weg!
Bei Verdacht auf Asbest Sachverständigen hinzuziehen
Ein großes Problem ist, dass viele Altbau-Besitzer noch nicht einmal wissen, dass ihr Haus vielleicht voller Asbest steckt. Denn Asbest ist für den Laien kaum zu erkennen. Die Folge: Bei einer Modernisierung oder einer Sanierung des belasteten Bauteiles wird das Haus mit der krebserregenden Faser kontaminiert. Altbau-Besitzer sollten sich der schlummernden Gefahr bewusst sein, wenn sie zum Beispiel eine Modernisierung oder eine energetische Sanierung planen. Beim geringsten Verdacht auf Asbest ist es ratsam, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.
Wie kann man Asbest denn erkennen?
Nach einer groben Ersteinschätzung sorgt nur ein professioneller Asbest-Test für Klarheit. Dieser erfolgt entweder als Raumlufttest oder als Analyse einer Materialprobe. Da gerade im letzten Fall gesundheitsschädliche Asbest-Fasern freigesetzt werden können, sollten Eigentümer:innen die Analyse einem Sachverständigen oder Fachbetrieb überlassen.
Was tun bei Asbestverdacht bei einer Sanierung oder Renovierung?
Orientieren können sich Eigentümer:innen an der "Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden". Diese Leitlinie wurde 2020 das erste Mal veröffentlich, sie ist kein Gesetz, sondern dient als Orientierungs- und Entscheidungshilfe. Demnach stehen alle Materialien, die vor dem 31.10.1993 verbaut wurden, zunächst einmal unter Asbestverdacht. Für eine Sanierung / Renovierung bedeutet das:
Kosten für Asbestsanierung von der Steuer absetzen
Durch die aufwändige Entfernung und Entsorgung des Materials ist eine Asbestsanierung oft teurer als eine klassische Sanierung. Je nach Höhe des Einkommens können Eigentümer:innen die Kosten für eine Asbestsanierung deshalb von der Steuer absetzen. Ist die zumutbare finanzielle Belastung überschritten, eine Asbestsanierung aber dringend erforderlich, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ist die finanzielle Belastung für den Haushalt nicht zu hoch, bleibt die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen als Option.
Sie können problemlos einen anderen Kessel einbauen. Wichtig ist, dass das neue Modell die Anforderungen des Fördergebers erfüllt. Das ist ...
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Antwort lesen »Bei der Antragstellung im Jahr 2023 gab es die Förderung für die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlage zur thermischen ...
Antwort lesen »Das Einfräsen in den Betonboden ist eine Möglichkeit, die ohne zusätzliche Aufbauhöhe funktioniert. Nachteilig ist aber, dass hier ...
Antwort lesen »Für den Trittschallschutz kommt es auf eine schwimmende Verlegung des Oberbodens an. Dazu bringen Sie zunächst geeignete Dämmplatten auf ...
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Antwort lesen »Den SerSan-Bonus bekommen Sie für die gesamte Fördersumme der KfW-261-Förderung. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen ...
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Antwort lesen »Die Heizungsförderung der KfW (458) können Sie nur beantragen, wenn Sie Eigentümer des Gebäudes sind. Nachzuweisen ist das mit einem ...
Antwort lesen »Befindet sich die Dämmung zwischen zwei beheizten Räumen, ist eine Dampfbremse nicht erforderlich. Da die Temperaturen ähnlich hoch sind, ...
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Antwort lesen »Das hängt von der geplanten Maßnahme ab. Geht es um Arbeiten an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (Smart Home, Lüftung, Wärmeschutz ...
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Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie auch bei Glastausch im Bestand in Anspruch nehmen. Geregelt ist das in der Energetische ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es für die Sanierung beheizter Gebäude und Gebäudeteile. Förderbar sind dabei die in der BEG EM Richtlinie aufgeführten ...
Antwort lesen »Nein. Die Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen. Das Dach darf allerdings 10 Jahre lang nicht verschlechtert oder abgerissen werden. ...
Antwort lesen »Lassen sich die Fenster nicht öffnen, handelt es sich nicht um Gebäudeöffnungen. In diesem Fall ist unserer Auffassung nach genauso zu ...
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