Für ein barrierefreies Grundstück steht aktuell ein Förderprogramm der KfW zur Verfügung:
Um den Förderkredit nutzen zu können, muss die Förderung unbedingt vor Beginn der Arbeiten beantragt werden. Darüber hinaus sind technische Mindestanforderungen einzuhalten. Beantragt werden kann ein zinsgünstiger Kredit in Höhe von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.
--> Wichtig zu wissen: Förderanträge können nur gestellt werden, bis der Höchstbetrag von 50.000 Euro erreicht ist. Dabei zählen auch in der Vergangenheit erhaltene Fördermittel in den KfW-Programmen 455-B, 455-E und 159!
Barrierefreies Grundstück: Für diese Maßnahmen gibt es eine KfW-Förderung
Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit an Wegen und im Wohnumfeld werden von der KfW unterstützt. Diese Maßnahmen auf dem Grundstück sind im Einzelnen förderfähig:
Förderbereich 1: Wege und Wohnumfeld
Förderbereich 2: Eingangsbereich
Voraussetzungen für die Förderung
Damit die Maßnahmen auf dem Grundstück gefördert werden, müssen technische Mindestanforderungen eingehalten werden. Wichtig sind ausreichend breite Wege (mind. 1,50 m), schwellen- und stufenlose Anlagen sowie feste und rutschhemmende Beläge. Die Haustür wird dann gefördert, wenn die Durchgangsbreite mindestens 0,90 m beträgt, die Bedienelemente in einer Höhe zwischen 0,85 m und 1,05 m angebracht sind und mit geringem Kraftaufwand bedient werden können. Außerdem muss eine ausreichende Bewegungsfläche auf der Innenseite vorhanden sein (Alternativ sind außen aufschlagende Haustüren mit einer Bewegungsfläche von mindestens 1,50 x 1,50 m oder 1,40 m x 1,70 m möglich). Bei einer Sanierung muss die neue Haustür einen U-Wert von maximal 1,3 W/(m²·K) aufweisen.
Den Kredit beantragen Eigentümer:innen über die Hausbank. Zu diesem Zeitpunkt darf noch kein Liefer- oder Leistungsvertrag unterzeichnet sein. Um Kostensteigerungen aufzufangen, empfiehlt die KfW, mögliche Kostensteigerungen gleich bei der Antragstellung großzügig mit einzuplanen (ca. 20 Prozent der Kosten laut den eingeholten Angeboten als Richtwert).
Wichtig zu wissen: Wer bereits einen Zuschuss von der Pflegekasse für den Umbau erhält, kann die KfW-Förderung für die gleiche Maßnahme nicht mehr beantragen. Die Kombination bei verschiedenen Maßnahmen ist allerdings möglich, dann sind getrennte Rechnungen erforderlich. --> KfW-Förderung richtig beantragen
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Hier gelten die Übergangsregelungen nach § 26 der 1. BImSchV. Diese fordern den Austausch oder die Nachrüstung des Ofens, wenn Vorgaben in ...
Antwort lesen »Sofern die beantragten Kosten bisher nicht vollständig ausgeschöpft sind, können Sie die Energieberaterkosten in der Maßnahme einfach mit ...
Antwort lesen »Das ist korrekt, hier sollte eigentlich zunächst die PV-Anlage den Akku mit Strom versorgen. Erst dann folgt der Speicher und zuletzt das ...
Antwort lesen »Sofern keine Hohlräume im Aufbau sind, ist es grundsätzlich möglich, die Untersparrendämmung raumseitig unter der Dampfbremse zu montieren. ...
Antwort lesen »Wir empfehlen den Kontakt zu einem freien Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Diese dürfen privatrechtliche Arbeiten (keine hoheitlichen ...
Antwort lesen »Die Vorgangsnummer sollte aus dem Zuwendungsbescheid vom BAFA hervorgehen. Dort ist sie in der Regel prominent abgedruckt. Wir empfehlen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Entscheidend ist, wann Sie die erste Förderung der Heizung beantragt haben. War das bereits vor dem 29. ...
Antwort lesen »Da sich die Außenwand von außen nach innen stark abkühlt, kommt es sehr wahrscheinlich zur Kondensation zwischen Dämmung und Ziegelwand, ...
Antwort lesen »Für den altersgerechten Umbau können Sie Fördermittel der KfW beantragen. Hier gibt es einen kostengünstigen Kredit über das Programm 159. ...
Antwort lesen »Einen Antrag auf Heizungsförderung darf aktuell nur der Eigentümer des Gebäudes stellen. Dieser muss allerdings nicht darin wohnen. ...
Antwort lesen »Hier besteht grundsätzlich keine Pflicht. Es kann aber sein, dass ein Austausch der Tanks aus technischen Gründen erforderlich ist. Das ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus ist das zu versteuernde Einkommen. Kindesunterhalt gilt hier als steuerlich neutral und wird daher nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, förderfähige Kosten zwischen den beantragten Maßnahmen zu verschieben. Eine Änderung nach oben ist ...
Antwort lesen »Das ist unseren Informationen zur Folge korrekt und nötig, um eine entsprechende gBnD für die Förderung von Nichtwohngebäuden einreichen zu ...
Antwort lesen »Hier kommt es immer auf die individuellen Gegebenheiten an. Handelt es sich um Mehrfamilienhäuser mit mehreren Eingängen, lassen sich diese ...
Antwort lesen »In fensterlosen Bädern sollte aus baurechtlicher Sicht immer eine mechanische Lüftung vorhanden sein. Typisch sind dabei Abluftanlagen, die ...
Antwort lesen »Die Wandkonstruktion weist einen relativ hohen sd-Wert auf, gilt selbst aber nicht als zuverlässig luftdichtende Ebene. So besteht die ...
Antwort lesen »Da es sich hier nicht um eine wesentliche Änderung (Kosten, Wohneinheiten etc.) handelt, sollte eine Änderung möglich sein. Eine ...
Antwort lesen »PE-Rohre halten im Durchschnitt 15 bis 30 Jahre. Handelt es sich bereits um PE-X- oder PE-RT-Rohre, geben Hersteller hingegen ...
Antwort lesen »Zur Förderung der Photovoltaik steht die KfW-Förderung im Programm 270 zur Verfügung. Über diese bekommen Sie einen günstigen Kredit für ...
Antwort lesen »Ohne Kenntnis vom Gebäude und vom Zustand der Rollläden lässt sich das pauschal leider nicht beurteilen. Abhängig von der Qualität der ...
Antwort lesen »Ob Maßnahmen erforderlich sind, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Entscheidend dafür ist der Zustand des Systems, den ein ...
Antwort lesen »Wenn Sie Eigentümerin sind und das Haus nachweislich selbst bewohnen, gibt es keine Einschränkungen. Sie können die Förderung der ...
Antwort lesen »Richtig ist, dass die OSB-Platte als relativ stark wirkende Dampfbremse zu betrachten ist. Der Dampfdiffusionswiderstand µ einer solchen ...
Antwort lesen »Ob Sie die Förderung für die Rollläden im kommenden Jahr nutzen können, hängt von der Art der Antragstellung ab. In diesem Jahr ist es ...
Antwort lesen »Die Buderus Logatherm WLW-7 ist in verschiedenen Ausführungen in der "Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis" ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die BAFA- bzw. BEG-Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle setzt immer auch einen Energieberater voraus. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist immer ein Antrag pro Gebäude zu stellen. Hat ein Gebäude mehrere Hausnummern, können Sie die Maßnahme auch ...
Antwort lesen »Eine pauschale Antwort ist an dieser Stelle leider nicht möglich, da die Vorgaben der Länder diesbezüglich unterschiedlich sein können. Die ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung beantragen Sie über die KfW. Zunächst benötigen Sie dazu eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von Ihrem ...
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