Für ein barrierefreies Grundstück stehen aktuell zwei Förderprogramme der KfW zur Verfügung:
455-B: Zuschuss für ein barrierefreies Grundstück
Der Zuschuss für Barrierefreiheit beträgt 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (max. 25.000 Euro bei Einzelmaßnahmen) - insgesamt sind so maximal 2.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit möglich. (Die Investitionskosten müssen mindestens 2.000 Euro betragen, Zuschüsse unter 200 Euro werden nicht ausgezahlt.)
Alternativ können für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" Zuschüsse in Höhe von 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei der KfW-Bank beantragt werden (max. 6.250 Euro Zuschuss pro Wohnung bei förderfähigen Kosten von maximal 50.000 Euro).
--> Wichtig zu wissen: Der KfW-Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens online im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Zu diesem Zeitpunkt darf noch kein Liefer- oder Leistungsvertrag unterzeichnet sein. Um Kostensteigerungen aufzufangen, empfiehlt die KfW, mögliche Kostensteigerungen gleich bei der Antragstellung großzügig mit einzuplanen (ca. 20 Prozent der Kosten laut den eingeholten Angeboten als Richtwert).
159: Förderkredit für ein barrierefreies Grundstück
Beantragt werden kann ein zinsgünstiger Kredit in Höhe von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Den Kredit beantragen Eigentümer:innen über die Hausbank. Zu diesem Zeitpunkt darf noch kein Liefer- oder Leistungsvertrag unterzeichnet sein. Um Kostensteigerungen aufzufangen, empfiehlt die KfW, mögliche Kostensteigerungen gleich bei der Antragstellung großzügig mit einzuplanen (ca. 20 Prozent der Kosten laut den eingeholten Angeboten als Richtwert).
--> Wichtig zu wissen: Förderanträge im Programm 159 können nur gestellt werden, bis der Höchstbetrag von 50.000 Euro erreicht ist. Dabei zählen auch in der Vergangenheit erhaltene Fördermittel in den KfW-Programmen 455-B, 455-E und 159!
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Barrierefreies Grundstück: Für diese Maßnahmen gibt es eine KfW-Förderung
Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit an Wegen und im Wohnumfeld werden von der KfW unterstützt. Diese Maßnahmen auf dem Grundstück sind im Einzelnen förderfähig:
Förderbereich 1: Wege und Wohnumfeld
Förderbereich 2: Eingangsbereich
Voraussetzungen für die Förderung
Damit die Maßnahmen auf dem Grundstück gefördert werden, müssen technische Mindestanforderungen eingehalten werden. Wichtig sind ausreichend breite Wege (mind. 1,50 m), schwellen- und stufenlose Anlagen sowie feste und rutschhemmende Beläge. Die Haustür wird dann gefördert, wenn die Durchgangsbreite mindestens 0,90 m beträgt, die Bedienelemente in einer Höhe zwischen 0,85 m und 1,05 m angebracht sind und mit geringem Kraftaufwand bedient werden können. Außerdem muss eine ausreichende Bewegungsfläche auf der Innenseite vorhanden sein (Alternativ sind außen aufschlagende Haustüren mit einer Bewegungsfläche von mindestens 1,50 x 1,50 m oder 1,40 m x 1,70 m möglich). Bei einer Sanierung muss die neue Haustür einen U-Wert von maximal 1,3 W/(m²·K) aufweisen.
--> Wichtig zu wissen: Wer bereits einen Zuschuss von der Pflegekasse für den Umbau erhält, kann die KfW-Förderung für die gleiche Maßnahme nicht mehr beantragen. Die Kombination bei verschiedenen Maßnahmen ist allerdings möglich, dann sind getrennte Rechnungen erforderlich. --> KfW-Förderung richtig beantragen
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Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist die Betonkernaktivierung selbst mit förderbar. Das gilt allerdings nicht für die Sanierung der ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist es tatsächlich so, dass der Fördergeber die anteilig förderbaren Kosten automatisch aus den förderfähigen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
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