Nicht nur für Fachleute, auch für Verbraucher ist die Schimmelpilzrichtlinie eine praxistaugliche Hilfestellung rund um das Thema Schimmel im Haus. Die Neuauflage trägt dabei aktuellen Kenntnissen Rechnung und basiert auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand. Anlass für die Weiterentwicklung der Richtlinie war der unterschiedliche Wissensstand zur Problematik von Schimmel im Haus.
Schimmel im Haus ist vermeidbar
Wie entsteht Schimmelpilz? Besteht eine gesundheitliche Gefahr durch Schimmelpilze? Wie sind Schimmelpilze zu vermeiden bzw. wie sieht eine fachgerechte Sanierung aus? All diese Fragen werden in der neuen Schimmelpilzrichtlinie beantwortet. Die Richtlinie beschreibt die systematische Vorgehensweise zur Ermittlung der Ursache des Schimmelpilzbefalls, empfiehlt Feststellungsverfahren inklusive der Schadensklassifizierung und ein darauf aufbauendes Instandsetzungskonzept. Außerdem beinhaltet sie einen detaillierten Maßnahmenkatalog, der alle Abschnitte - von der Erstbegehung über Sofortmaßnahmen bis zum Sanierungsplan - erläutert. Hausbesitzer, die von Schimmel betroffen sind, können sich ein umfassendes Bild der Problematik machen. Eine wichtige Botschaft ist zudem: Verbraucher müssen selbst gegen Schimmel aktiv werden und/oder rechtzeitig den richtigen Fachmann hinzuziehen - auch hier gibt die Schimmelpilzrichtlinie wichtige Tipps.
Sachverständigen soll die Schimmelpilzrichtlinie helfen, in der täglichen Arbeit nachvollziehbare Entscheidungen zu treffen: Denn im Gegensatz zu anderen Problemfällen gibt es bei Schimmelpilzbefall in Innenräumen keine gesetzlich bindenden Grenz- oder Richtwerte. Und die Schadensfälle sind komplex und sehr verschieden - mitunter auch, weil Schimmel sich nicht nach Zuständigkeiten richtet, sondern ein interdisziplinäres Problem ist. So ist Schimmel beispielsweise sowohl für die Bereiche Bau als auch Innenraumhygiene relevant. Demzufolge bezieht die neue Richtlinie die neusten Erkenntnisse und Erfahrungswerte verschiedener Fachrichtungen mit ein. Auch der Fachmann muss also erkennen, wann er andere Fachbereiche einbeziehen muss, um ein Schimmel-Problem nachhaltig zu lösen.
Die neue Schimmelpilzrichtlinie kann beim Netzwerk Schimmel als kostenlose PDF oder als Print-Dokument gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 7,50 € zzgl. Versand beim BVS abgerufen werden.
Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort