Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen sinkt wieder ab Februar 2024
Die Degression der Vergütungssätze war im Zuge der Energiekrise Mitte 2022 gestoppt worden, ab dem 1. Februar 2024 ist damit Schluss und die Einspeisevergütung sinkt wieder. Die jeweils 20 Jahre lang gültige Vergütung verringert sich bei neu installierten, kleineren Hausdachanlagen bis einschließlich 10 kW von 8,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde um ein Prozent auf 8,11 Cent. Ab 1. August 2024 beträgt die Vergütung 8,03 Cent, ab 1. Februar 2025 gibt es noch 7,94 Cent pro Kilowattstunde (fester Vergütungssatz, Teileinspeisung).
Eigenverbrauch macht den Gewinn
Die Einspeisevergütung trägt zu einem lukrativen Betrieb der Photovoltaik-Anlage bei, da sie die Anschaffungskosten mit refinanziert. Aber: Die Kosten pro erzeugter Kilowattstunde bei kleineren Hausdachanlagen liegt bei rund 11 bis 14 Cent je Kilowattstunde - daher ist die Einspeisevergütung selbst nicht kostendeckend.
Den Gewinn aus der Photovoltaik-Anlage erwirtschaftet vielmehr der Eigenverbrauch des Solarstroms für die elektrischen Geräte im Haushalt und der ist äußerst lukrativ: Aktuell kostet eine Kilowattstunde Strom aus dem Netz bei bestehenden Verträgen im Schnitt zwischen 35 und 40 Cent. Die Kilowattstunde Solarstrom vom Dach ist bei kleineren Anlagen dagegen mit den rund 11 bis 14 Cent deutlich günstiger. Wer seinen Solarstrom selbst verbraucht, spart in dieser Rechnung also 21 bis 29 Cent pro Kilowattstunde. Rund ein Drittel des Solarstroms kann im Regelfall auch ohne Batteriespeicher selbst genutzt werden. Mit Speicher und Elektroauto kommen Haushalte im Durchschnitt sogar auf deutlich über die Hälfte Eigenverbrauch.
Kosten für Photovoltaik-Anlagen sinken auf breiter Front
Die genauen Kosten für den Solarstrom vom Dach ergeben sich aus den Anschaffungskosten der Photovoltaik-Anlage. Im vergangenen Jahr sind diese Kosten aufgrund der Energiekrise, hoher Nachfrage und Lieferproblemen stark gestiegen. Die Preisrallye nach oben ist nun vorbei, die Angebote werden wieder günstiger. Für Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von zehn Kilowatt sind die Kosten inzwischen von durchschnittlich rund 1.800 Euro auf nur noch 1.300 bis 1.600 Euro pro Kilowatt Leistung gesunken. Entsprechend wird auch die Kilowattstunde Solarstrom wieder günstiger.
Nullsteuersatz bleibt dauerhaft
Eine weitere positive Entwicklung bei der Refinanzierung der Photovoltaik-Anlage: Zu Beginn des vergangenen Jahres ist die Umsatzsteuer für neue Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung von 19 auf null Prozent gesunken. Dieser Nullsteuersatz gilt nun dauerhaft. Auch die schon länger entfallene Einkommenssteuer für die solaren Erträge macht den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage günstiger.
Gewinne von rund sechs Prozent möglich
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen (gesunkene Anlagenpreise, Nullsteuersatz, hohe Strompreise und daher lukrativer Eigenverbrauch) ist eine Rendite von bis zu sechs Prozent pro Jahr möglich. Mit der eigenen Photovoltaik-Anlage auf dem Dach werden Haushalte zudem unabhängiger vom öffentlichen Stromversorger und leisten einen relevanten Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien.
Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen, die ebenfalls von der KfW gefördert werden. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent (35 ...
Antwort lesen »In Absatz 3 § 35 c EStG steht dazu "[...] Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist [...] nicht zu gewähren, wenn für die energetischen ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus nach § 35 c kommt hier leider nicht infrage. Denn damit können Sie die Umfeldmaßnahmen nur fördern lassen, wenn Sie auch ...
Antwort lesen »Das BMWK schreibt dazu: "Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeits-Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer ...
Antwort lesen »Das hängt grundsätzlich von der Konstellation bei Ihnen vor Ort ab. In der Regel benötigen Sie aber einen Antrag zum Umbau des ...
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Antwort lesen »Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
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Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
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Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
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Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
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Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
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