Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen sinkt wieder ab Februar 2024
Die Degression der Vergütungssätze war im Zuge der Energiekrise Mitte 2022 gestoppt worden, ab dem 1. Februar 2024 ist damit Schluss und die Einspeisevergütung sinkt wieder. Die jeweils 20 Jahre lang gültige Vergütung verringert sich bei neu installierten, kleineren Hausdachanlagen bis einschließlich 10 kW von 8,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde um ein Prozent auf 8,11 Cent. Ab 1. August 2024 beträgt die Vergütung 8,03 Cent, ab 1. Februar 2025 gibt es noch 7,94 Cent pro Kilowattstunde (fester Vergütungssatz, Teileinspeisung).
Eigenverbrauch macht den Gewinn
Die Einspeisevergütung trägt zu einem lukrativen Betrieb der Photovoltaik-Anlage bei, da sie die Anschaffungskosten mit refinanziert. Aber: Die Kosten pro erzeugter Kilowattstunde bei kleineren Hausdachanlagen liegt bei rund 11 bis 14 Cent je Kilowattstunde - daher ist die Einspeisevergütung selbst nicht kostendeckend.
Den Gewinn aus der Photovoltaik-Anlage erwirtschaftet vielmehr der Eigenverbrauch des Solarstroms für die elektrischen Geräte im Haushalt und der ist äußerst lukrativ: Aktuell kostet eine Kilowattstunde Strom aus dem Netz bei bestehenden Verträgen im Schnitt zwischen 35 und 40 Cent. Die Kilowattstunde Solarstrom vom Dach ist bei kleineren Anlagen dagegen mit den rund 11 bis 14 Cent deutlich günstiger. Wer seinen Solarstrom selbst verbraucht, spart in dieser Rechnung also 21 bis 29 Cent pro Kilowattstunde. Rund ein Drittel des Solarstroms kann im Regelfall auch ohne Batteriespeicher selbst genutzt werden. Mit Speicher und Elektroauto kommen Haushalte im Durchschnitt sogar auf deutlich über die Hälfte Eigenverbrauch.
Kosten für Photovoltaik-Anlagen sinken auf breiter Front
Die genauen Kosten für den Solarstrom vom Dach ergeben sich aus den Anschaffungskosten der Photovoltaik-Anlage. Im vergangenen Jahr sind diese Kosten aufgrund der Energiekrise, hoher Nachfrage und Lieferproblemen stark gestiegen. Die Preisrallye nach oben ist nun vorbei, die Angebote werden wieder günstiger. Für Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von zehn Kilowatt sind die Kosten inzwischen von durchschnittlich rund 1.800 Euro auf nur noch 1.300 bis 1.600 Euro pro Kilowatt Leistung gesunken. Entsprechend wird auch die Kilowattstunde Solarstrom wieder günstiger.
Nullsteuersatz bleibt dauerhaft
Eine weitere positive Entwicklung bei der Refinanzierung der Photovoltaik-Anlage: Zu Beginn des vergangenen Jahres ist die Umsatzsteuer für neue Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung von 19 auf null Prozent gesunken. Dieser Nullsteuersatz gilt nun dauerhaft. Auch die schon länger entfallene Einkommenssteuer für die solaren Erträge macht den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage günstiger.
Gewinne von rund sechs Prozent möglich
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen (gesunkene Anlagenpreise, Nullsteuersatz, hohe Strompreise und daher lukrativer Eigenverbrauch) ist eine Rendite von bis zu sechs Prozent pro Jahr möglich. Mit der eigenen Photovoltaik-Anlage auf dem Dach werden Haushalte zudem unabhängiger vom öffentlichen Stromversorger und leisten einen relevanten Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien.
Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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