Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen sinkt wieder ab Februar 2024
Die Degression der Vergütungssätze war im Zuge der Energiekrise Mitte 2022 gestoppt worden, ab dem 1. Februar 2024 ist damit Schluss und die Einspeisevergütung sinkt wieder. Die jeweils 20 Jahre lang gültige Vergütung verringert sich bei neu installierten, kleineren Hausdachanlagen bis einschließlich 10 kW von 8,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde um ein Prozent auf 8,11 Cent. Ab 1. August 2024 beträgt die Vergütung 8,03 Cent, ab 1. Februar 2025 gibt es noch 7,94 Cent pro Kilowattstunde (fester Vergütungssatz, Teileinspeisung).
Eigenverbrauch macht den Gewinn
Die Einspeisevergütung trägt zu einem lukrativen Betrieb der Photovoltaik-Anlage bei, da sie die Anschaffungskosten mit refinanziert. Aber: Die Kosten pro erzeugter Kilowattstunde bei kleineren Hausdachanlagen liegt bei rund 11 bis 14 Cent je Kilowattstunde - daher ist die Einspeisevergütung selbst nicht kostendeckend.
Den Gewinn aus der Photovoltaik-Anlage erwirtschaftet vielmehr der Eigenverbrauch des Solarstroms für die elektrischen Geräte im Haushalt und der ist äußerst lukrativ: Aktuell kostet eine Kilowattstunde Strom aus dem Netz bei bestehenden Verträgen im Schnitt zwischen 35 und 40 Cent. Die Kilowattstunde Solarstrom vom Dach ist bei kleineren Anlagen dagegen mit den rund 11 bis 14 Cent deutlich günstiger. Wer seinen Solarstrom selbst verbraucht, spart in dieser Rechnung also 21 bis 29 Cent pro Kilowattstunde. Rund ein Drittel des Solarstroms kann im Regelfall auch ohne Batteriespeicher selbst genutzt werden. Mit Speicher und Elektroauto kommen Haushalte im Durchschnitt sogar auf deutlich über die Hälfte Eigenverbrauch.
Kosten für Photovoltaik-Anlagen sinken auf breiter Front
Die genauen Kosten für den Solarstrom vom Dach ergeben sich aus den Anschaffungskosten der Photovoltaik-Anlage. Im vergangenen Jahr sind diese Kosten aufgrund der Energiekrise, hoher Nachfrage und Lieferproblemen stark gestiegen. Die Preisrallye nach oben ist nun vorbei, die Angebote werden wieder günstiger. Für Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von zehn Kilowatt sind die Kosten inzwischen von durchschnittlich rund 1.800 Euro auf nur noch 1.300 bis 1.600 Euro pro Kilowatt Leistung gesunken. Entsprechend wird auch die Kilowattstunde Solarstrom wieder günstiger.
Nullsteuersatz bleibt dauerhaft
Eine weitere positive Entwicklung bei der Refinanzierung der Photovoltaik-Anlage: Zu Beginn des vergangenen Jahres ist die Umsatzsteuer für neue Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung von 19 auf null Prozent gesunken. Dieser Nullsteuersatz gilt nun dauerhaft. Auch die schon länger entfallene Einkommenssteuer für die solaren Erträge macht den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage günstiger.
Gewinne von rund sechs Prozent möglich
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen (gesunkene Anlagenpreise, Nullsteuersatz, hohe Strompreise und daher lukrativer Eigenverbrauch) ist eine Rendite von bis zu sechs Prozent pro Jahr möglich. Mit der eigenen Photovoltaik-Anlage auf dem Dach werden Haushalte zudem unabhängiger vom öffentlichen Stromversorger und leisten einen relevanten Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
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Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
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Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
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Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
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Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
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Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
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