Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen sinkt wieder ab Februar 2024
Die Degression der Vergütungssätze war im Zuge der Energiekrise Mitte 2022 gestoppt worden, ab dem 1. Februar 2024 ist damit Schluss und die Einspeisevergütung sinkt wieder. Die jeweils 20 Jahre lang gültige Vergütung verringert sich bei neu installierten, kleineren Hausdachanlagen bis einschließlich 10 kW von 8,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde um ein Prozent auf 8,11 Cent. Ab 1. August 2024 beträgt die Vergütung 8,03 Cent, ab 1. Februar 2025 gibt es noch 7,94 Cent pro Kilowattstunde (fester Vergütungssatz, Teileinspeisung).
Eigenverbrauch macht den Gewinn
Die Einspeisevergütung trägt zu einem lukrativen Betrieb der Photovoltaik-Anlage bei, da sie die Anschaffungskosten mit refinanziert. Aber: Die Kosten pro erzeugter Kilowattstunde bei kleineren Hausdachanlagen liegt bei rund 11 bis 14 Cent je Kilowattstunde - daher ist die Einspeisevergütung selbst nicht kostendeckend.
Den Gewinn aus der Photovoltaik-Anlage erwirtschaftet vielmehr der Eigenverbrauch des Solarstroms für die elektrischen Geräte im Haushalt und der ist äußerst lukrativ: Aktuell kostet eine Kilowattstunde Strom aus dem Netz bei bestehenden Verträgen im Schnitt zwischen 35 und 40 Cent. Die Kilowattstunde Solarstrom vom Dach ist bei kleineren Anlagen dagegen mit den rund 11 bis 14 Cent deutlich günstiger. Wer seinen Solarstrom selbst verbraucht, spart in dieser Rechnung also 21 bis 29 Cent pro Kilowattstunde. Rund ein Drittel des Solarstroms kann im Regelfall auch ohne Batteriespeicher selbst genutzt werden. Mit Speicher und Elektroauto kommen Haushalte im Durchschnitt sogar auf deutlich über die Hälfte Eigenverbrauch.
Kosten für Photovoltaik-Anlagen sinken auf breiter Front
Die genauen Kosten für den Solarstrom vom Dach ergeben sich aus den Anschaffungskosten der Photovoltaik-Anlage. Im vergangenen Jahr sind diese Kosten aufgrund der Energiekrise, hoher Nachfrage und Lieferproblemen stark gestiegen. Die Preisrallye nach oben ist nun vorbei, die Angebote werden wieder günstiger. Für Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von zehn Kilowatt sind die Kosten inzwischen von durchschnittlich rund 1.800 Euro auf nur noch 1.300 bis 1.600 Euro pro Kilowatt Leistung gesunken. Entsprechend wird auch die Kilowattstunde Solarstrom wieder günstiger.
Nullsteuersatz bleibt dauerhaft
Eine weitere positive Entwicklung bei der Refinanzierung der Photovoltaik-Anlage: Zu Beginn des vergangenen Jahres ist die Umsatzsteuer für neue Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung von 19 auf null Prozent gesunken. Dieser Nullsteuersatz gilt nun dauerhaft. Auch die schon länger entfallene Einkommenssteuer für die solaren Erträge macht den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage günstiger.
Gewinne von rund sechs Prozent möglich
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen (gesunkene Anlagenpreise, Nullsteuersatz, hohe Strompreise und daher lukrativer Eigenverbrauch) ist eine Rendite von bis zu sechs Prozent pro Jahr möglich. Mit der eigenen Photovoltaik-Anlage auf dem Dach werden Haushalte zudem unabhängiger vom öffentlichen Stromversorger und leisten einen relevanten Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien.
In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
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Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
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Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
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Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
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Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA müssen die Rechnungen alle einzeln aufgeführt und mit den jeweiligen Rechnungsnummern hinterlegt werden. ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
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Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
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