Update 15.5.2023: Der Bundesrat hat am 12.5.2023 das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende final gebilligt. Zuvor hatte bereits der Bundestag die Gesetzesnovelle am 20.04.2023 beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau digitaler Stromzähler, sogenannter Smart Meter, deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032 sollen die Smart Meter flächendeckend zum Einsatz kommen. Smart Meter schaffen nicht nur die Vorausetzungen für ein Energiesystem auf Basis erneuerbarer Energien, sondern haben auch Vorteile für private Haushalte: Sie erhalten künftig bessere und klarere Informationen über ihren Stromverbrauch.
Nach dem Gesetzentwurf fallen ab 2025 alle Verbraucher von 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber von 7 bis 100 kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent dieser Verbaucher mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Stromzähler werden für normale Haushaltskunden auf 20 Euro gedeckelt.
Stromkosten sparen durch dynamische Stromtarife: Alle Stromversorger müssen jetzt laut Gesetz ab 2025 verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Dadurch können private Haushalte den Stromverbrauch in kostengünstigere Zeiten mit hoher Erzeugung verlagern. Mithilfe der Smart Meter können sie dafür ihr eigenes Verbrauchsverhalten analysieren. Die einfachere Analyse des eigenen Nutzungsverhaltens ermöglicht es im nächsten Schritt, einen zur Stromnutzung passenden Stromtarif zu finden. So lassen sich die Stromkosten deutlich reduzieren. Hohe Sicherheitsstandards sollen zudem den Schutz der privaten Daten garantieren.
______________________________
Sogenannte Smart Meter - also intelligente Stromzähler - sind nicht nur Voraussetzung für ein Energiesystem auf Basis erneuerbarer Energien, sie ermöglichen privaten Haushalten auch bessere und klarere Informationen über ihren eigenen Verbrauch. Kommen dann noch dynamische Stromtarife dazu, können Verbraucher:innen einfacher Stromkosten sparen.
Damit zeitnah Rechtssicherheit für die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts geschaffen wird, soll das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende im Frühjahr 2023 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf enthält unter anderem einen gesetzlich klar festgelegten Rollout-Fahrplan. Der Einbau von Smart Metern soll damit systematisiert, beschleunigt und entbürokratisiert werden. Die jährlichen Kosten für Verbraucher:innen werden gedeckelt und zugleich auch die Einführung dynamischer Tarife beschleunigt, damit der Einsatz von intelligenten Zählern auch wirtschaftlich attraktiver wird.
Das sind die wichtigsten Punkte zum beschleunigten Smart-Meter-Einbau:
1. Fahrplan für den Einbau von Smart Metern
Bis 2023 soll die erforderliche digitale Infrastruktur für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem bereitgestellt werden. Der Fahrplan für den Smart-Meter-Einbau wird gesetzlich verankert.
2. Der Einbau von zertifizierten Smart Metern kann sofort starten
Der Einbau von zertifizierten Smart Metern kann sofort starten (sogenannter "Agiler Rollout") bei Verbrauchern bis 100.000 kWh (optional < 6.000 kWh) und Erzeugern bis 25 kW (optional 1 bis 7 kW). Das heißt die zertifizierten Geräte können für die genannten Gruppen sofort eingebaut werden, selbst wenn noch nicht alle Funktionen freigeschaltet werden können. So können Stromkunden schon schnellstmöglich von der Digitalisierung profitieren. Sie erhalten bereits früher ein Gerät und weitere Funktionen können später durch Updates installiert werden, ohne dass es dafür eines erneuten Ein- oder Ausbaus bedarf.
3. Gerechtete Verteilung der Kosten, Verbesserung des Datenschutzes
Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber zahlen für ein intelligentes Messsystem künftig nicht mehr als 20 Euro/Jahr (entspricht der heutigen Preisobergrenze für eine moderne Messeinrichtung) – also in den meisten Fällen deutlich weniger als bisher.
Außerdem wird die Datenkommunikation bei Verbesserung des Datenschutzes (durch präzise Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen, Anonymisierung, Pseudonymisierung und den weiter ausdifferenzierten Zweckvorgaben) erweitert.
4. Dynamische Stromtarife ab 2025 verpflichtend
Alle Stromversorger – unabhängig von der Kundenzahl – müssen ab 2025 verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Dadurch können Verbraucher den Strombezug in kostengünstigere Zeiten mit hoher EE-Erzeugung verlagern.
5. Steuerbarer Netzanschluss wird verankert
Es wird die Möglichkeit gestärkt, das Smart-Meter-Gateway (SMGW) als sichere Kommunikationsplattform des Smart Meters im Grundsatz am Netzanschlusspunkt einzubauen. Dort kann es seine Funktion als Sicherheitsanker für die energiewirtschaftlich relevanten Anwendungen am besten erfüllen. Über geeignete Schnittstellen können mehrere Verbraucher/ Ladeeinrichtungen über das SMGW am Netzanschluss gebündelt werden und selbständig am Markt agieren. Gleichzeitig wird durch die Bündelung die Nachhaltigkeit gestärkt, weil weniger Geräte verbaut werden müssen.
6. Standardisierung wird konzentriert und Nachhaltigkeit gestärkt
Um die Rolle des Smart-Meter-Gateways als sicherer Kommunikationsplattform für die Energiewende zu stärken und gleichzeitig die Standardisierung zu vereinfachen, wird klargestellt, dass sich die Standardisierung des BSI auf das SMGW zu konzentrieren hat. Weiter wird die sichere Lieferkette (SiLKe) vereinfacht, deren Vorgaben derzeit den Rollout unnötig erschweren. So soll ein massengeschäftstauglicher Postversand bei der sicheren Lieferkette zugelassen und eine stärkere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit festgeschrieben werden.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort