Sogenannte Smart Meter - also intelligente Stromzähler - sind nicht nur Voraussetzung für ein Energiesystem auf Basis erneuerbarer Energien, sie ermöglichen privaten Haushalten auch bessere und klarere Informationen über ihren eigenen Verbrauch. Kommen dann noch dynamische Stromtarife dazu, können Verbraucher:innen einfacher Stromkosten sparen.
Damit zeitnah Rechtssicherheit für die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts geschaffen wird, soll das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende im Frühjahr 2023 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf enthält unter anderem einen gesetzlich klar festgelegten Rollout-Fahrplan. Der Einbau von Smart Metern soll damit systematisiert, beschleunigt und entbürokratisiert werden. Die jährlichen Kosten für Verbraucher:innen werden gedeckelt und zugleich auch die Einführung dynamischer Tarife beschleunigt, damit der Einsatz von intelligenten Zählern auch wirtschaftlich attraktiver wird.
Das sind die wichtigsten Punkte zum beschleunigten Smart-Meter-Einbau:
1. Fahrplan für den Einbau von Smart Metern
Bis 2023 soll die erforderliche digitale Infrastruktur für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem bereitgestellt werden. Der Fahrplan für den Smart-Meter-Einbau wird gesetzlich verankert.
2. Der Einbau von zertifizierten Smart Metern kann sofort starten
Der Einbau von zertifizierten Smart Metern kann sofort starten (sogenannter "Agiler Rollout") bei Verbrauchern bis 100.000 kWh (optional < 6.000 kWh) und Erzeugern bis 25 kW (optional 1 bis 7 kW). Das heißt die zertifizierten Geräte können für die genannten Gruppen sofort eingebaut werden, selbst wenn noch nicht alle Funktionen freigeschaltet werden können. So können Stromkunden schon schnellstmöglich von der Digitalisierung profitieren. Sie erhalten bereits früher ein Gerät und weitere Funktionen können später durch Updates installiert werden, ohne dass es dafür eines erneuten Ein- oder Ausbaus bedarf.
3. Gerechtete Verteilung der Kosten, Verbesserung des Datenschutzes
Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber zahlen für ein intelligentes Messsystem künftig nicht mehr als 20 Euro/Jahr (entspricht der heutigen Preisobergrenze für eine moderne Messeinrichtung) – also in den meisten Fällen deutlich weniger als bisher.
Außerdem wird die Datenkommunikation bei Verbesserung des Datenschutzes (durch präzise Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen, Anonymisierung, Pseudonymisierung und den weiter ausdifferenzierten Zweckvorgaben) erweitert.
4. Dynamische Stromtarife ab 2025 verpflichtend
Alle Stromversorger – unabhängig von der Kundenzahl – müssen ab 2025 verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Dadurch können Verbraucher den Strombezug in kostengünstigere Zeiten mit hoher EE-Erzeugung verlagern.
5. Steuerbarer Netzanschluss wird verankert
Es wird die Möglichkeit gestärkt, das Smart-Meter-Gateway (SMGW) als sichere Kommunikationsplattform des Smart Meters im Grundsatz am Netzanschlusspunkt einzubauen. Dort kann es seine Funktion als Sicherheitsanker für die energiewirtschaftlich relevanten Anwendungen am besten erfüllen. Über geeignete Schnittstellen können mehrere Verbraucher/ Ladeeinrichtungen über das SMGW am Netzanschluss gebündelt werden und selbständig am Markt agieren. Gleichzeitig wird durch die Bündelung die Nachhaltigkeit gestärkt, weil weniger Geräte verbaut werden müssen.
6. Standardisierung wird konzentriert und Nachhaltigkeit gestärkt
Um die Rolle des Smart-Meter-Gateways als sicherer Kommunikationsplattform für die Energiewende zu stärken und gleichzeitig die Standardisierung zu vereinfachen, wird klargestellt, dass sich die Standardisierung des BSI auf das SMGW zu konzentrieren hat. Weiter wird die sichere Lieferkette (SiLKe) vereinfacht, deren Vorgaben derzeit den Rollout unnötig erschweren. So soll ein massengeschäftstauglicher Postversand bei der sicheren Lieferkette zugelassen und eine stärkere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit festgeschrieben werden.
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