Fall 1. Wer ist Schuld am Schimmel?
Neben Feuer-, Wasser- und Einsturzschäden zählt der Schimmelbefall zu den am meisten gefürchteten Problemen im Zusammenhang mit einer Immobilie. Schimmel ist nur sehr schwer zu entfernen, wenn er sich erst einmal in dem Mauerwerk festgesetzt hat. Die Rechtsprechung fordert vom Mieter eines Objekts in dieser Hinsicht große Aufmerksamkeit.
(Amtsgericht Duisburg-Hamborn, Aktenzeichen 7 C 274/13)
Der Fall: Erst beim Übergabetermin einer Wohnung von den Mietern auf den Eigentümer fiel es auf, dass die Wände mehrerer Zimmer stark von Schimmelpilz befallen waren. Dessen Beseitigung durch einen Fachbetrieb kostete gut 4.400 Euro, dazu kamen 2.000 Euro für einen Sachverständigen und 670 Euro Mietausfall. Der Eigentümer forderte, dass die Mieter für den Schaden aufkommen müssten, da sie unzureichend gelüftet und so dem Schimmelpilz erst Vorschub geleistet hätten. Sie hätten offensichtlich über die gut erkennbare Durchfeuchtung der Wand einfach hinweg gesehen.
Das Urteil: Das Gericht folgte dem Sachverständigengutachten und ging davon aus, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden war. Andere Ursachen wie Baumängel oder eine Durchfeuchtung wegen eines Rohrbruchs waren nicht sehr wahrscheinlich, vieles sprach für ungenügendes Lüftungsverhalten. Den Mietern könne der Pilzbefall nicht verborgen geblieben sein. Sie wurden zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.
Fall 2: Tür auf, Tür zu?
Der Eigentümer einer Wohnung darf von seinen Mietern erwarten, dass sie alles Zumutbare unternehmen, um das Entstehen von Schimmel in der Immobilie zu verhindern. Dazu zählt zum Beispiel das regelmäßige Lüften. Nicht zumutbar ist es hingegen, wenn ein Mieter in der Nacht seine Schlafzimmertür geöffnet lassen soll, um einen dauerhaften Luftdurchzug zu ermöglichen.
(Landgericht Bochum, Aktenzeichen I-11 S 33/16)
Der Fall: In einer Mietwohnung hatte sich Schimmel gebildet, dessen Beseitigung in aller Regel aufwändig und teuer ist. Eigentümer und Mieter stritten sich darum, wer denn für den Schaden verantwortlich sei. Der Eigentümer verwies darauf, er habe ein Merkblatt zum richtigen Heizen und Lüften verteilt. Der Mieter führte an, er habe sich korrekt verhalten, die Raumtemperatur bei 20 bis 22 Grad Celsius gehalten und mehrfach am Tag stoßgelüftet. Ein Gutachter stellte fest, dass die nachts geschlossene Schafzimmertür verantwortlich für das Entstehen der Feuchtigkeit gewesen sei. Nun musste die Justiz entscheiden, ob man vom Mieter hätte verlangen dürfen, dass er bei offener Türe schläft.
Das Urteil: Die Richter des Landgerichts Bochum verneinten das. Es sei kein übliches, von einem durchschnittlichen Mieter zu erwartendes Verhalten, aus Lüftungsgründen nachts die Schlafzimmertür nicht zu schließen. Deswegen müsse der Eigentümer für die Beseitigung des Schimmels aufkommen und könne die Kosten nicht an den Mieter weiterreichen.
Fall 3: Duschen im Sitzen
Die meisten Menschen duschen wohl am Liebsten im Stehen. Nur im Falle von Krankheit oder Gebrechlichkeit wird in der Regel eine sitzende Haltung eingenommen. Doch manchmal kann es auch der bauliche Zustand eines Badezimmers sein, der keine andere Möglichkeit übrig lässt.
(Landgericht Köln, Aktenzeichen 1 S 32/15)
Der Fall: Im konkreten Fall war ein Altbau-Bad halbhoch gefliest und es befand sich darin nur eine Badewanne. Der Raum hatte kein Fenster, die nicht gefliesten Wände waren tapeziert. Trotzdem duschten Mieter im Stehen (sie hatten eine entsprechende Halterung angebracht) und sorgten so dafür, dass wegen des Spritzwassers Schimmel entstand.
Das Urteil: Die Mieter mussten für die Beseitigung des Schimmels aufkommen. Auf Grund des baulichen Zustands des Bades hätte ihnen klar sein müssen: Ein Duschen im Stehen ist hier nicht möglich.
Ja das ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass Sie Kosten für ein und dieselbe Maßnahme eindeutig nur einem Förderprogramm zuweisen. ...
Antwort lesen »Den technischen Projektnachweis (TPN) erstellt Ihr Experte für Energieeffizienz. Sie bekommen dabei eine Kennnummer (TBN-ID), die Sie im ...
Antwort lesen »Wenden Sie sich dazu bitte an den Energieberater, der die Bestätigung zum Antrag samt BzA-ID für die KfW-Förderung ausgestellt hat. Der ...
Antwort lesen »Einen Zuschuss bekommen Sie in Höhe von 20 bis 25 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall stehen zwei Förderwege bereit: Zum einen können Sie Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Welche Fenster in Ihrem Fall infrage kommen, hängt vom U-Wert der Wände ab. Dieser sollte grundsätzlich besser sein als der U-Wert der ...
Antwort lesen »Pro Antrag und Kalenderjahr können Sie für Einzelmaßnahmen Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit fördern lassen. Nach Ablauf ...
Antwort lesen »Nach der Bewilligung durch den Fördergeber haben Sie grundsätzlich 24 Monate Zeit. Reicht diese nicht aus, können Sie auf Antrag noch ...
Antwort lesen »Fördermittel bekommen Sie in beiden Fällen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Erhältlich sind ...
Antwort lesen »Abhängig davon, wie die Lüftungsanlage geplant ist, kann der Unterschnitt erforderlich sein. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die ...
Antwort lesen »Sie können die Handwerkerkosten für den Heizungstausch steuerlich geltend machen und ihre Einkommensteuer auf diese Weise um 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die Vorgaben der Fördergeber, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 bis 25 Prozent über die Bundesförderung für ...
Antwort lesen »Die Hinterlüftung macht die Wirkung der Dämmung in Ihrem Fall zunichte. Denn dabei strömt Luft durch den Spalt zwischen Hauswand und ...
Antwort lesen »Als neutrale Online-Plattform bieten wir selbst leider keine direkte Beratung an. Unterstützung bekommen Sie aber über den ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG WG). Wie hoch diese ...
Antwort lesen »Welche Variante besser bzw. zu empfehlen ist, hängt von der Ausgangssituation ab. Ist der Dachraum selbst unbeheizt und die oberste ...
Antwort lesen »Die ehemalige BAFA-Förderung aus dem Programm "Heizen mit Erneuerbaren Energien" bekommen Sie auch als Mieter oder Pächter eines Hauses. ...
Antwort lesen »In der Praxis arbeiten Brennwertkessel zumindest in der Übergangszeit in günstigen Bereichen, was die Energiebilanz verbessert. Sie haben ...
Antwort lesen »Zur Überarbeitung Ihrer gestrichenen Fassade empfehlen die Experten für Anwendungstechnik unseres Portalpartners Saint-Gobain ...
Antwort lesen »Ohne Weiteres lassen sich die Träger vermutlich nicht an der Fassade nachrüsten, da vor allem im unteren Bereich ein hoher Druck auf das ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 20 Prozent für die Dämmung, eine Förderung in Höhe von 35 Prozent für die Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Mit dem Zusetzen von Heizkörpernischen mit einem dämmenden Material trägt man erheblich zur Verringerung der Heizkosten und zur ...
Antwort lesen »Da Sie bereits eine Solarthermie und eine Photovoltaikanlage haben, könnte sich eine Wärmepumpe sehr gut eignen. Die Anlage nutzt ...
Antwort lesen »Bei der BEG-Förderung beantragen Sie die Berater-Kosten gleich mit, wodurch sich die Mindestkosten von 2.000 Euro auf die gesamte Maßnahme ...
Antwort lesen »Geht es um Mittel aus dem Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien", können Sie Kosten für Systeme zur Wärmeverteilung und Wärmeübergabe ...
Antwort lesen »Grundsätzlich handelt es sich bei den Angeboten um unterschiedliche Leistungen. Die 80-prozentige BAFA-Förderung zur Energieberatung gibt ...
Antwort lesen »Die angesprochene Förderung gibt es leider nur bei der Sanierung/Dachdämmung im Gebäudebestand. Alternativ dazu stehen Ihnen in vielen ...
Antwort lesen »Ihre Dachdämmung können Sie wie beschrieben ausführen. Sie sollten allerdings eine Dampfbremse verwenden, die einen Sperrwert von 30 m ...
Antwort lesen »Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und steuerliche ...
Antwort lesen »Grundsätzlich fördert der Staat die Installation einer Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung mit Zuschüssen in Höhe von 30 Prozent. ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort