Um eine Förderung für die Kellerdeckendämmung zu erhalten, müssen die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden. Dazu gehört neben dem U-Wert von maximal 0,25 W/m²K auch eine luftdichte und wärmebrücken-minimierte Ausführung.
1. BAFA-Zuschuss für die Kellerdeckendämmung als Einzelmaßnahme im Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)"
Wer seine Kellerdecke dämmt, kann beim BAFA einen Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragen. Dafür müssen sich die Kosten für die Sanierung auf mindestens 2.000 Euro belaufen.
Der Zuschuss für die Kellerdeckendämmung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Dämmung der Kellerdecke als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus.
-->BAFA-Förderung richtig beantragen
2. Förderkredit der KfW für eine Sanierung zum Effizienzhaus
Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Dafür kann im KfW-Programm "Wohngebäude – Kredit 261" ein Förderkredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden. Maximal 150.000 Euro zinsgünstiger Kredit sind möglich, dazu kommt ein Tilgungszuschuss von maximal 20 Prozent - je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau.
--> KfW-Förderung richtig beantragen
Wichtige Tipps zur Antragstellung
3. Steuerbonus als Alternative zur Förderung
Wer die Förderung nicht möchte oder die Antragstellung im Vorfeld der Sanierung vergessen hat, kann die Kosten für die Kellerdeckendämmung von der Steuer absetzen. Erstmals ist das in dem Jahr möglich, in dem die Dämmung fertiggestellt wurde. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Maximal können innerhalb von drei Jahren 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Energieberater/Sachverständige sind hierfür nicht verpflichtend, die technischen Mindestanforderungen sind identisch wie bei der Förderung! Die fachgerechte Umsetzung muss der Fachbetrieb bescheinigen.
Bitte beachten Sie: Eigentümer:innen können entweder eine Förderung oder den Steuerbonus für ihre Kellerdeckendämmung in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich!
Fördermittel für Fachplanung und Baubegleitung erhalten Sie für den Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste oder ...
Antwort lesen »Entscheidend dürfte in diesem Fall das Inbetriebnahmedatum auf dem Typenschild der Anlage sein. Denn durch den neuen Brenner ändert sich ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier die installierte Leistung, welche die Clearingstelle als Leistung der Module in kWp beschreibt.Eine rechtlich ...
Antwort lesen »Einen Zuschuss zur Förderung der neuen Dachfenster bekommen Sie unabhängig von der energetischen Qualität leider nicht mehr, da dieser ...
Antwort lesen »In aller Regel ist das Entfernen der Innendämmung nicht erforderlich. Gelangt die Feuchtigkeit nicht über Boden oder Erdreich berührende ...
Antwort lesen »Zur Förderung der Dachdämmung stehen die Bundesförderung für effiziente Gebäude oder der Steuerbonus für die Sanierung zur Wahl. Im ersten ...
Antwort lesen »Als unabhängige Onlineplattform können wir Ihnen hier leider keinen konkreten Tipp geben. Ansprechpartner aus Ihrer Region finden Sie aber ...
Antwort lesen »Unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen ist es möglich, auch bei einer Photovoltaikanlage zum Mieten von der Steuerbefreiung zu ...
Antwort lesen »In diesem Fall erhalten Sie leider keine BAFA-Förderung für die Warmwasser-Wärmepumpe. Zuschüsse für die Technik vergibt das BAFA nur im ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht in der Regel dann, wenn feuchte Luft auf kalte Flächen trifft. Denn dann kondensiert der in der Raumluft enthaltene ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die beantragten und bestätigten Kosten zwischen den verschiedenen Bereichen zu verschieben, wenn sich hier ...
Antwort lesen »Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des ...
Antwort lesen »Zuschüsse für eine Dachsanierung gibt es nur, wenn Sie das Dach im gleichen Zuge auch dämmen und hohe technische Vorgaben erfüllen. So ist ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist in der Regel eine Beratung/Begutachtung vor Ort vonnöten. Diese erhalten Sie von einem Energieberater aus unserer ...
Antwort lesen »Nach Absatz 5 § 2 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) entfällt die Pflicht ...
Antwort lesen »Das ist grundsätzlich möglich. Infrage kommen zentrale sowie dezentrale Anlagen, die sich beide mit einer Einrichtung zur ...
Antwort lesen »Das Antiheberventil ist als Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern (SgA) erforderlich, wenn der tiefste Punkt der Ölleitung zwischen Tank ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Haustür erhalten Sie auch dann, wenn es sich bei dem Gebäude um einen Zweitwohnsitz handelt. Wichtig ist, dass ...
Antwort lesen »Geht es um den Austausch der Fenster, bekommen Sie Fördermittel in Form von Zuschüssen oder steuerlichen Vergünstigungen. Zuschüsse zur ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie noch keinen Antrag auf die vom Bund beschlossene Entlastung für Heizöl, Pellets und Co. stellen. Grund dafür ist, dass ...
Antwort lesen »Zuschüsse für eine Pelletheizung bekommen Sie seit Januar 2023 nur noch dann, wenn Sie die Pelletheizung mit einer Solaranlage oder einer ...
Antwort lesen »Geht es um die Ermittlung der Uw-Werte für Fenster, sind verschiedene Verfahren möglich. So dürfen Sie nach DIN V 4108-4 den vom Hersteller ...
Antwort lesen »Eine Kombination ist problemlos möglich. Wichtig ist, dass Sie die Dämmung fachgerecht ausführen (auf Feuchteschutz und luftdichte Ebene ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die alte Dämmung durch eine zusätzliche Dämmung zu verbessern. Aber warum ein anderes Material nehmen? Warum ...
Antwort lesen »Planung und Wirtschaftlichkeitsberechnung übernehmen erfahrene Energieberater sowie Fachbetriebe für Photovoltaikanlagen. Kontaktdaten zu ...
Antwort lesen »Eine Berechnung als gemischt genutztes Gebäude ist möglich, wenn sich Teile des Wohngebäudes von der wesentlichen Wohnnutzung sowie der ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gelten Anforderungen an den U-Wert einer Haustür nur beim Einbau einer neuen Außentür. ...
Antwort lesen »Geht es um den Austausch einer funktionstüchtigen Gasheizung, bekommen Sie eine Förderung der Wärmepumpe in Höhe von 35 bis 40 Prozent. ...
Antwort lesen »Bei Dachgauben fordert die BEG einen U-Wert von 0,20 W/m²K. Dieser ist sowohl für die Dach- als auch für die opaken Wangen- und ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel möglich. Um die Daten entsprechend anzupassen, kontaktieren Sie die Sachbearbeiter der KfW. Diese erreichen Sie dazu ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort