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07.06.2024
mehr zu Balkon
 

Förderung für die Balkonsanierung: Zuschuss, Kredit, Steuerbonus

Fördermittel für Dämmung, Balkontür und Barrierefreiheit

Balkone an Altbauten sind oft eine große energetische Schwachstelle, weil die Deckenplatte für den Balkonanschluss durchläuft. Damit diese Schwachstelle behoben werden kann, vergeben BAFA und KfW eine Förderung für die Balkonsanierung, wenn die Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmebrücken im Rahmen der Fassadendämmung durchgeführt wird. Darüber hinaus förderfähig sind Balkontüren mit Wärmeschutzverglasung und der Abbau von Barrieren. Alle Infos und Details zur Förderung der Balkonsanierung.

Altbau-Fassade mit Balkonen und Fensterläden
Förderung für die Balkonsanierung gibt es im Rahmen einer Fassadendämmung, für die Barrierefreiheit oder bei der Effizienzhaus-SanierungFoto: Caroline / Pixabay

Konkret vergeben BAFA und KfW Zuschüsse sowie Förderkredite für die Fassadendämmung und gleichzeitige Maßnahmen um Wärmebrücken zu reduzieren, wie zum Beispiel die energetische Sanierung bestehender Balkone und Loggien (inklusive der nachträglichen Verglasung von unbeheizten Loggien). 

Ebenso sind Fördermittel möglich, wenn die Fenster sowie die Balkontür erneuert werden. So können Eigentümer:innen ihren Balkon mit finanzieller Unterstützung energetisch auf den neuesten Stand bringen. Zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse gibt es darüber hinaus von der KfW bei einer Sanierung zum Effizienzhaus.

In Frage kommen diese Förderprogramme für die Fassadendämmung plus Balkonsanierung / für die Erneuerung von Fenstern und Balkontür / für Barrierefreiheit:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM): Gefördert wird zum Beispiel eine Fassadendämmung mit gleichzeitiger Balkonsanierung, aber auch der Austausch der Fenster und Balkontür mit einem Zuschuss in Höhe von maximal 20 Prozent der Sanierungskosten --> zum BAFA
  • KfW-Ergänzungskredit zur Finanzierung der Sanierung (358/359): Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.
  • Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss (455-B): Zuschuss der KfW für einen altersgerechten / barrierefreien Umbau --> zum KfW-Programm
  • Altersgerecht Umbauen – Kredit (159): Förderkredit der KfW für einen altersgerechten / barrierefreien Umbau --> zum KfW-Programm
  • KfW-Programm Wohngebäude – Kredit (261): Aus diesem Programm erhalten Eigenümer ein sehr günstiges Darlehen für eine Sanierung zum Effizienzhaus. Maximal sind 150.000 Euro Kredit pro Wohneinheit plus ein attraktiver Tilgungszuschuss bis maximal 20 Prozent möglich - je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau. --> zum KfW-Programm

Wichtig zu wissen bei der Förderung
Der Antrag auf Förderung muss jeweils vor Beginn der Sanierung beim BAFA, bei der KfW (online im Zuschuss-Portal) beziehungsweise bei der Hausbank (Kredit) gestellt werden. Damit Eigentümer:inen eine Förderung im Rahmen der BEG (Einzelmaßnahmen BAFA und Effizienzhaus KfW) erhalten, muss der/die sachverständige Energieberater:in in der Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes gelistet ist. Nur so kann die Förderung beantragt beziehungsweise die notwendigen Bescheinigungen ausgestellt werden. Auch die Materialkosten bei Eigenleistungen werden gefördert. Das gilt aber nur für die Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme zusammenhängen. Materialkosten bei Umfeldmaßnahmen sind nicht förderfähig.

--> BAFA-Förderung richtig beantragen
--> KfW-Förderung richtig beantragen

Alternative: Steuerbonus statt Förderung
Wer die Förderung von BAFA und KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für seine energetische Sanierung zwischen 2020 und 2029 von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann - vorausgesetzt ist eine entsprechend hohe Steuerlast. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der BEG-Förderung erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen.

--> Wichtig zu wissen: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich!


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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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