1. Wie hoch ist der KfW-Zuschuss für eine Brennstoffzellenheizung? Einzelmaßnahme Heizungstausch - Zuschuss und Ergänzungskredit der KfW
Die Basisförderung für eine Brennstoffzellenheizung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser Zuschuss kann weiter aufgestockt werden:
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.
--> Wichtig zu wissen: Für die Förderung einer neuen Heizung stehen einmalig förderfähige in Höhe von 30.000 Euro bereit.
Was kostet eine Brennstoffzellenheizung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Angebote für Ihre neue Heizung einholen.
Technische Voraussetzungen für die KfW-Förderung der Brennstoffzellenheizung
Wie wird die KfW-Förderung für eine neue Brennstoffzellenheizung beantragt?
Der Förderantrag für einen Zuschuss muss online bei der KfW gestellt werden, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde! Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten (d.h. die Erteilung des Auftrags ist an die Förderung geknüpft) sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme. Dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Der Bewilligungszeitraum beträgt einheitlich 36 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. der Zuschusszusage. --> KfW-Heizungsförderung richtig beantragen
Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.
WICHTIGE ÜBERGANGSFRIST 2024
Bei einem Vorhabensbeginn zwischen dem 29.12.2023 und dem 31. August 2024 kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Eine Antragstellung bei der KfW ist voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 für private Selbstnutzer:innen im Einfamilienhaus möglich. Voraussichtlich ab dem 1. Februar 2024 ist eine Registrierung im Kundenportal der KfW möglich. Für alle anderen Antragsberechtigten (Mehrfamilienhäuser/ Wohneigentümergemeinschaften, Vermietende, Unternehmen) soll es einen gestaffelten Start der Antragsstellung geben, die Termine sind aktuell noch nicht bekannt. Die KfW hat die wichtigsten Informationen zur Heizungsförderung hier zusammengestellt. Ein Wechsel zwischen alter und neuer Heizungsförderung ist ohne Sperrfrist vor Vorhabensbeginn möglich. --> FAQ Heizungsförderung
Was kostet eine Brennstoffzellenheizung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Angebote für Ihre neue Heizung einholen.
2. Förderkredit mit Tilgungszuschuss von der KfW - Effizienzhaus-Sanierung mit Brennstoffzellenheizung
Wird die Brennstoffzellenheizung nicht als Einzelmaßnahme eingebaut, sondern im Zuge einer Sanierung zum Effizienzhaus, stellt die KfW dafür eine Förderung bereit. Im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit" gibt es neben einem Kredit zu sehr günstigen Konditionen (maximal 150.000 Euro) zusätzlich einen Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) ausgezahlt. Je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau unterscheidet sich die Höhe der Förderung. --> KfW-Förderung richtig beantragen
3. Steuerbonus für die Brennstoffzellenheizung
Wer die Förderung der KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für seine neue Wärmepumpe zwischen 2020 und 2029 von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der BEG-Förderung erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen. Da die BEG-Förderung aber in der Regel höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich diese Variante oft nur, wenn der Antrag auf Förderung vergessen oder nicht rechtzeitig gestellt wurde.
--> Wichtig zu wissen: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich! Auch die Materialkosten bei Eigenleistungen werden gefördert. Das gilt aber nur für die Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme zusammenhängen. Materialkosten bei Umfeldmaßnahmen sind nicht förderfähig.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur maximalen Förderung: Jetzt interaktives eBook mit allen Infos holen und sofort loslegen!
Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3.3.2 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Biomasseheizung, für die der Klimageschwindigkeits-Bonus gewährt wird, zum Beispiel mit ...
Antwort lesen »Das ganze Dach müssen Sie nicht sanieren. Die Vorgaben des GEG betreffen immer nur die tatsächlich veränderten Bauteile. Ob eine PV-Anlage ...
Antwort lesen »Bauen Sie das Dachgeschoss aus und schaffen dabei eine neue Wohneinheit, ohne eine zuvor bestehende Wohnung zu erweitern, zählt das leider ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Sanierung des privaten Hauses, müssen Sie das Material aller Voraussicht nach auch privat kaufen – Sie können dabei ...
Antwort lesen »Sofern Ihre Gasheizung noch funktioniert und alle Anforderungen an die Abgaswerte erfüllt, können Sie diese weiter betreiben. Eine ...
Antwort lesen »Ja, bei unterschiedlichen Maßnahmen dürfen Sie die Förderangebote kombinieren. Nachlesen können Sie das in Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Den Kredit können Sie hier aller Voraussicht nach nicht nutzen, da es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt. Das KfW-Programm 358 steht ...
Antwort lesen »Geht es um eine neue Heizung, können Sie die Gasheizung eventuell mit einer Wärmepumpe ergänzen oder eine Split-Wärmepumpe allein ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung können nur Eigentümer von Gebäuden beantragen. Übernimmt Ihre Tochter das Haus, ohne darin zu wohnen, bekommt sie ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizungsförderung, bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent für die anrechenbaren Kosten des gesamten Hauses ...
Antwort lesen »Da es um die Erweiterung bereits beheizter Wohnräume geht, können Sie BEG-EM-Fördermittel für Dachfenster in Anspruch nehmen. Das ...
Antwort lesen »Eine Stromheizung rechnet sich energetisch sowie wirtschaftlich, wenn der Energiebedarf des Gebäudes sehr niedrig ausfällt. Der Fall ist ...
Antwort lesen »Ob ein Anschluss technisch möglich ist, hängt von den vor Ort verlegten Leitungen ab. Decken diese die Leistung ab, können Sie theoretisch ...
Antwort lesen »Bei einer Dämmstärke von 5 cm verbessern Sie den Wärmeschutz bereits. Wie stark der Effekt auffallen wird, lässt sich ohne Kenntnis vom ...
Antwort lesen »Wohnen Sie nicht selbst im Haus, können Sie die Basisförderung und optional den Effizienzbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragen. Die ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir den Kontakt zu einem Ofenbauer aus Ihrer Region. Ansprechpartner und Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen ...
Antwort lesen »Geht es um die neue E-Auto-Förderung, bekommen Sie den Zuschuss für ein ab dem 01. Januar 2026 neu auf Sie zugelassenes Elektroauto, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Empfehlung hier nicht möglich. Aus diesem Grund raten wir, Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer ...
Antwort lesen »Ja, wir informieren darüber auf der Seite "Förderung für die barrierefreie Badsanierung". Darüber hinaus finden Sie aktuelle Angaben zum ...
Antwort lesen »Ja, das ist leider nötig. Zunächst können Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Dieser enthält konkrete ...
Antwort lesen »Das ist grundsätzlich möglich. Es gibt Aerogel-Platten, die für den Einsatz auf der Fassade geeignet sind. Sie weisen eine sehr geringe ...
Antwort lesen »Energetisch am günstigsten ist es, die Rollläden außen auf die Dämmung zu setzen. Auch wenn das optisch nicht die eleganteste Lösung ...
Antwort lesen »Sie können hier die Heizungsförderung für ein Haus mit zwei Wohneinheiten beantragen und insgesamt Kosten von 30 000 plus 15 000 Euro bei ...
Antwort lesen »Laut KfW-Informationen gilt Folgendes: "Als anteilige förderfähige Kosten kann maximal der Förderhöchstbetrag für die vorliegende ...
Antwort lesen »Auch in Ihrem Fall können Sie aller Voraussicht nach ohne die Hinterlüftung arbeiten. Ohne Verbindung nach draußen wäre die Funktion ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, können Sie den Handwerker einfach wechseln. Wichtig ist, dass der neue die Sanierung entsprechend den ...
Antwort lesen »Ja, sofern die neue Heizung die Vorgaben der Fördergeber erfüllt, können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Heizung einfach online über das KfW-Portal beantragen – das funktioniert auch bei Arbeiten in Eigenleistung. ...
Antwort lesen »Da Sie selbst nicht Eigentümer sind, können Sie technische Maßnahmen wie eine Ertüchtigung oder den Austausch der Fenster leider nicht ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort