Eine Sanierung ist oft teuer, aber die Finanzierung müssen Eigentümer nicht allein stemmen. Unterstützt werden sowohl einzelne Maßnahmen, als auch komplette Sanierungen. Wir zeigen zusammengefasst, was 2024 wo beantragt werden kann:
Förderung für die Energieberatung
Startpunkt für die Sanierung ist am besten eine Energieberatung, diese wird attraktiv gefördert: Der Zuschuss für eine Energieberatung in der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" des BAFA beträgt seit Anfang August 2024 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus und maximal 850 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Ergebnis dieser Beratung ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Er sichert 5 Prozent mehr Förderung, wenn Maßnahmen daraus umgesetzt werden, und doppelt so hohe förderfähige Kosten bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (60.000 Euro statt sonst 30.000 Euro).
BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die BEG-Förderung bündelt alle Förderprogramme zur energetischen Sanierung. Gefördert wird alles, was die Energieeffizienz verbessert und damit die Heizkosten senkt - von Haustür- und Fenstertausch über Dämmung bis hin zur neuen Heizung. Unterteilt ist die BEG in die Programme BEG EM für Einzelmaßnahmen und BEG WG für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Für 2024 ist für BEG EM eine neue Förderrichtlinie in Kraft getreten, es gibt zahlreiche Änderungen bei der Förderung von Einzelmaßnahmen, vor allem bei der Heizungsförderung.
BEG EM - Zuschuss für Einzelmaßnahmen
Die Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind 2024 erstmals aufgeteilt in zwei Teile:
Neu ist der KfW-Ergänzungskredit 358/359, der zusätzlich zu den Zuschüssen von KfW und BAFA beantragt werden kann, um die Sanierung zu finanzieren. Darüber hinaus gibt es 2024 zahlreiche Änderungen bei Antragstellung und Bewilligungszeitraum sowie Übergangsregelungen und Ausnahmen von der Sperrfrist bei der Heizungsförderung. Alle Informationen dazu finden Sie hier in unserer Update-News zur Förderung 2024.
Für diese Einzelmaßnahmen gibt es Zuschüsse und Förderkredite:
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BEG WG - Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
Die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus wird über die KfW beantragt. Sie setzt sich zusammen aus einem zinsverbilligten Förderkredit und einem Tilgungszuschuss. Die Gesamtförderung beträgt - je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard - zwischen 20 und 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Der maximale Kreditbetrag beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit, für die Effizienzhäuser Erneuerbare-Energien-Klasse 150.000 Euro. Das Förderprogramm der KfW heißt "Wohngebäude - Kredit, 261".
Im gleichen Programm und mit dem gleichen Antrag wird auch der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt. Er beträgt bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 50 Prozent, maximal 5.000 Euro.
Steuerbonus als Alternative zur BEG-Förderung
Wer keine BEG-Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Steuerlast. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung von BAFA und KfW und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht.
Förderung für Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher
Im KfW-Programm "Erneuerbare Energien – Standard, 270" können Eigentümer eine Photovoltaik-Anlage mit einem Kredit finanzieren. Darüber hinaus bieten auch einige Bundesländer Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen, Solarstromspeicher und Ladestationen an.
Förderung für Barrierefreiheit
Ein altersgerechtes Bad, ein Hauseingang ohne Stolperfallen, ein barrierefreier Umbau des ganzen Hauses - alle diese Maßnahmen werden von der KfW gefördert. Möglich sind aktuell zinsgünstige Förderkredite. Wichtige Änderung: Förderanträge können nur gestellt werden, bis der Höchstbetrag bei den förderfähigen Kosten erreicht ist (25.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen / 50.000 Euro für den Standard Altersgerechtes Haus) erreicht ist. Dabei zählen auch in der Vergangenheit erhaltene Fördermittel in den KfW-Programmen 455-B, 455-E und 159! Auch für Vorhaben mit mehreren Maßnahmen wird nur ein Antrag bei der KfW gestellt.
Förderung für Einbruchschutz
Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz gibt es 2024 nicht. Die Kreditförderung im KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit, 159" ist aber verfügbar.
Bei dem beschriebenen Aufbau der Innendämmung könnte Feuchtigkeit in die Konstruktion eindringen und an der kalten Ziegelwand kondensieren. ...
Antwort lesen »Geht es um den richtigen Dämmstoff, haben Sie hier eine große Auswahl. So können Sie zum Beispiel Platten aus Polyurethan (PU) oder anderen ...
Antwort lesen »Aufschiebende Bedingung heißt, dass ein Vertrag erst dann gilt, wenn die Bedingung (in diesem Fall die Zusage zur Förderung) erfüllt ist. ...
Antwort lesen »Ja, entscheidend ist hier die Situation bei der Antragstellung. Auch wenn Sie das Haus in den kommenden Jahren verkaufen, würden Sie die ...
Antwort lesen »Hier gelten die Übergangsregelungen nach § 26 der 1. BImSchV. Diese fordern den Austausch oder die Nachrüstung des Ofens, wenn Vorgaben in ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort auf Ihre Frage geben. Denn welches Heizsystem technisch und ...
Antwort lesen »Sofern die beantragten Kosten bisher nicht vollständig ausgeschöpft sind, können Sie die Energieberaterkosten in der Maßnahme einfach mit ...
Antwort lesen »Das ist korrekt, hier sollte eigentlich zunächst die PV-Anlage den Akku mit Strom versorgen. Erst dann folgt der Speicher und zuletzt das ...
Antwort lesen »Sofern keine Hohlräume im Aufbau sind, ist es grundsätzlich möglich, die Untersparrendämmung raumseitig unter der Dampfbremse zu montieren. ...
Antwort lesen »Wir empfehlen den Kontakt zu einem freien Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Diese dürfen privatrechtliche Arbeiten (keine hoheitlichen ...
Antwort lesen »Die Vorgangsnummer sollte aus dem Zuwendungsbescheid vom BAFA hervorgehen. Dort ist sie in der Regel prominent abgedruckt. Wir empfehlen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Entscheidend ist, wann Sie die erste Förderung der Heizung beantragt haben. War das bereits vor dem 29. ...
Antwort lesen »Da sich die Außenwand von außen nach innen stark abkühlt, kommt es sehr wahrscheinlich zur Kondensation zwischen Dämmung und Ziegelwand, ...
Antwort lesen »Für den altersgerechten Umbau können Sie Fördermittel der KfW beantragen. Hier gibt es einen kostengünstigen Kredit über das Programm 159. ...
Antwort lesen »Einen Antrag auf Heizungsförderung darf aktuell nur der Eigentümer des Gebäudes stellen. Dieser muss allerdings nicht darin wohnen. ...
Antwort lesen »Hier besteht grundsätzlich keine Pflicht. Es kann aber sein, dass ein Austausch der Tanks aus technischen Gründen erforderlich ist. Das ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus ist das zu versteuernde Einkommen. Kindesunterhalt gilt hier als steuerlich neutral und wird daher nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, förderfähige Kosten zwischen den beantragten Maßnahmen zu verschieben. Eine Änderung nach oben ist ...
Antwort lesen »Das ist unseren Informationen zur Folge korrekt und nötig, um eine entsprechende gBnD für die Förderung von Nichtwohngebäuden einreichen zu ...
Antwort lesen »Hier kommt es immer auf die individuellen Gegebenheiten an. Handelt es sich um Mehrfamilienhäuser mit mehreren Eingängen, lassen sich diese ...
Antwort lesen »In fensterlosen Bädern sollte aus baurechtlicher Sicht immer eine mechanische Lüftung vorhanden sein. Typisch sind dabei Abluftanlagen, die ...
Antwort lesen »Die Wandkonstruktion weist einen relativ hohen sd-Wert auf, gilt selbst aber nicht als zuverlässig luftdichtende Ebene. So besteht die ...
Antwort lesen »Da es sich hier nicht um eine wesentliche Änderung (Kosten, Wohneinheiten etc.) handelt, sollte eine Änderung möglich sein. Eine ...
Antwort lesen »PE-Rohre halten im Durchschnitt 15 bis 30 Jahre. Handelt es sich bereits um PE-X- oder PE-RT-Rohre, geben Hersteller hingegen ...
Antwort lesen »Zur Förderung der Photovoltaik steht die KfW-Förderung im Programm 270 zur Verfügung. Über diese bekommen Sie einen günstigen Kredit für ...
Antwort lesen »Ohne Kenntnis vom Gebäude und vom Zustand der Rollläden lässt sich das pauschal leider nicht beurteilen. Abhängig von der Qualität der ...
Antwort lesen »Ob Maßnahmen erforderlich sind, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Entscheidend dafür ist der Zustand des Systems, den ein ...
Antwort lesen »Wenn Sie Eigentümerin sind und das Haus nachweislich selbst bewohnen, gibt es keine Einschränkungen. Sie können die Förderung der ...
Antwort lesen »Richtig ist, dass die OSB-Platte als relativ stark wirkende Dampfbremse zu betrachten ist. Der Dampfdiffusionswiderstand µ einer solchen ...
Antwort lesen »Ob Sie die Förderung für die Rollläden im kommenden Jahr nutzen können, hängt von der Art der Antragstellung ab. In diesem Jahr ist es ...
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