1. Heizungsanlage optimal steuern
Besondere Sparpotenziale liegen in der auf die Bewohner zugeschnittenen Zeitsteuerung der Anlage. Meist können Absenkungszeiten programmiert werden. Eine der bekanntesten ist hier die sogenannte Nachtabsenkung, durch die die Vorlauftemperatur der Heizanlage reduziert wird. Bei längerer Abwesenheit über den Tag macht die Tagesabsenkung Sinn. Moderne Systeme verfügen über Wochenprogramme, mit denen das persönliche Heizprofil für Werktag und Wochenende eingestellt werden kann. Gar nicht zu heizen anstelle einer Absenkung, ist nicht ratsam: Die Innenoberflächen der Außenwände kühlen zu stark ab und das Schimmelrisiko steigt rapide.
2. Heizkörper entlüften
Werden die Heizkörper nicht im vollen Umfang warm oder sind gluckernde Geräusche zu hören, ist meist Luft im Spiel. Die Heizanlage muss dabei mehr Energie aufbringen, um die Räumlichkeiten zu erwärmen. Abhilfe bringt die Entlüftung mit einem Entlüfterschlüssel. Damit lässt sich einfach und unkompliziert die Luft aus den warmen Heizkörpern ablassen. Sowohl vor als auch nach der Entlüftung ist der Druck im Heizungssystem zu prüfen, unter Umständen muss auch Wasser nachgefüllt werden. In einem Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung ist dafür eine Rücksprache mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung empfehlenswert, denn Mieter:innen können den Heizungsdruck nicht selbst kontrollieren und nachsteuern.
3. Thermostate im Griff
Überheizte Räume kosten unnötig Energie. Jedes Grad weniger senkt den Verbrauch um etwa sechs Prozent. Mit den Heizungsthermostaten lässt sich für jeden Raum die individuelle Wohlfühltemperatur einstellen. Üblicherweise wird auf Stufe 3 etwa 20 Grad Celsius erreicht, zwischen den Stufen ergeben sich je drei bis vier Grad Unterschied. Wohnräume sind mit 20 Grad auf idealer Temperatur. Im Schlafzimmer reichen oft 16 bis 18 Grad. Zu beachten ist, dass kühlere Räume gut belüftet werden und Türen zu wärmeren Räumen geschlossen sind. Sonst kann sich an kälteren Stellen Feuchtigkeit niederschlagen und es bildet sich Schimmel. --> Heizkörperthermostate richtig bedienen
4. Heizkörper freihalten
Heizkörper nicht mit Vorhängen verdecken und mit Möbeln zustellen. Die Heizenergie kann sonst nicht voll ausgenutzt werden, da die Wohnräume dadurch nicht gleichmäßig aufgeheizt werden können. Eine einfache Regel lautet, dass jeder Heizkörper gut zu sehen ist und die Raumluft ihn ungehindert umströmen kann. Ebenso wichtig ist es, die Heizkörper sauber zu halten, da Staubablagerungen die Heizleistung mindern.
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5. Türen und Fenster dichthalten
Undichte Außentüren und Fenster vergrößern Wärmeverluste in Haus und Wohnung und sorgen für unangenehme Zugluft. Um die Dichtigkeit von Fenstern zu prüfen, kann ein Blatt Papier zwischen Rahmen und geschlossenem Fenster geklemmt werden. Lässt sich das Papier nicht herausziehen, ist das Fenster dicht genug. Bei Haus- und Wohnungstüren kann meist nachträglich ein Dichtprofil leicht angebracht werden, um Heizverluste zu minimieren. --> Fenster und Türen abdichten
6. Stromsparen im Haushalt
Die optimale Temperatur im Kühlschrank ist sieben Grad Celsius. Schon ein Grad kälter lasst den Stromverbrauch um etwa sechs Prozent steigen. Für die Temperatur im Gefrierschrank sind minus 18 Grad Celsius ideal. Türen von Kühl- und Gefriergeräten nicht zu lange offen halten und möglichst schnell wieder schließen. Wenn sich in Kühlgeräten Eis angesammelt hat, lohnt sich das regelmäßige und jährliche Abtauen. Kochen und braten mit Topfdeckel spart Energie und Zeit. Backen mit Umluft spart etwa 15 Prozent Energie im Vergleich zu Ober- und Unterhitze. Bei Waschmaschinen und -trocknern lohnt es sich, die Geräte ausreichend zu befüllen. Eine Waschtemperatur von 30 bis 40 Grad Celsius reicht bei normal verschmutzter Alltagswäsche völlig aus und hat darüber hinaus den Vorteil, dass die Kleidung länger hält. Ein hoher Schleudergang spart später Zeit beim Trocknen, weil die Wäsche weniger nass ist. Noch stromsparender als der Wäschetrockner ist das Wäschetrocknen an der frischen Luft.
7. Wohnen und Arbeiten im Home Office mit weniger Strom
Bei der Beleuchtung ist es sinnvoll, Glüh- und Halogenlampen durch sparsame LED zu ersetzen. Sie verbrauchen bis zu 90 Prozent weniger Strom und sind in allen Fassungen und Formen erhältlich. Elektronische Geräte, die nicht rund um die Uhr mit Strom versorgt werden müssen, lassen sich am besten über eine schaltbare Steckerleiste betreiben. Dann können alle Geräte auf einmal abgeschaltet werden. Bei Computern lohnt sich der Umstieg von Desktoprechnern auf Laptops, da sie grundsätzlich weniger Strom verbrauchen. Über Nacht lässt sich das WLAN am Router ausstellen, um den Stromverbrauch zu reduzieren. Ebenso sollten Ladegeräte von Smartphones oder Tablets nicht ungenutzt in der Steckdose stecken. Es könnte sich um heimliche Stromfresser handeln.
8. Stromfresser identifizieren
Der Stromverbrauch einzelner Geräte lässt sich einfach mit einem Strommessgerät messen. Diese lassen sich kostenlos bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale leihen. Nach der Messung kann so der Stromverbrauch mit einem neuen energieeffizienten Modell im Handel verglichen werden. Der jeweilige Jahresstromverbrauch lässt sich einfach am Energieeffizienzlabel ablesen. Auch abgeschaltete Elektrogeräte sind häufig heimliche Stromfresser. Fühlt sich das Netzteil des Gerätes warm an, verbraucht das Gerät weiterhin Strom. Häufig trifft dies auf Steh- und Tischlampen, Laptops und andere elektronische Geräte zu. Hier lohnt es sich bei ungenutzten Geräten einfach den Stecker zu ziehen.
9. Auf energieeffiziente Geräte setzen
Durchschnittlich ein Drittel des Stromverbrauchs im Haushalt lassen sich auf Geräte zur Kommunikation und Unterhaltung zurückführen. Darunter fallen Fernseher, Computer, Spielekonsolen und deren Zusatzzubehör. Hier lohnt es sich auf besonders effiziente Geräte zu setzen. Aber auch Haushaltsgeräte wie Kühlschrank, Gefriergerät, Waschmaschine oder Trockner belasten die Stromrechnung. Bei solchen Großgeräten macht es Sinn nach etwa 10 bis 15 Jahren auszurechnen, ob sich ein Neukauf lohnt. Bei jedem Neukauf sollte daher auf den Stromverbrauch geachtet werden. Neben einer hohen Effizienzklasse ist der angegebene Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro Jahr ausschlaggebend.
10. Stand-By-Funktion besser nicht nutzen
Die Stand-By-Funktion bei Elektrogeräten wie Fernsehern, Spielekonsolen, Netzwerkspeichern verbraucht weiter Strom, wenn auch gering. Nach einer EU-Vorgabe dürfen Neugeräte im Stand-By-Modus nur noch bis zu 0,5 Watt verbrauchen. Allerdings gilt die EU-Vorgabe nicht für Geräte, die mit einem hausinternen Netzwerk verbunden sind – zum Beispiel Smart-TVs, Netzwerkspeicher oder Spielekonsolen. Bei diesen Geräten lohnt sich zum Stromsparen das Abschalten besonders.
Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich bekommen Sie auch in diesem Fall eine Förderung für die Wärmepumpe. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist ...
Antwort lesen »In Paragraf 80 GEG heißt es: "Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 48 ausgeführt, ist ein Energiebedarfsausweis ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau des Daches und die Größen bzw. Abstände der Sparren zu kennen, lässt sich das nicht sicher beurteilen. Betrachten wir nur ...
Antwort lesen »Sie können den Antrag allein stellen und müssen nicht beide im Haus gemeldet sein. Achten Sie aber darauf, die Einkommensgrenzen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn Anträge zur Heizungsförderung sind immer vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Da die Wärmepumpe bereits ...
Antwort lesen »Ohne die 10 Positionen zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Die Kosten sind allerdings recht hoch, ...
Antwort lesen »Wenn er über eine gleichwertige Eignung verfügt, ist das möglich und auch bei Förderprogrammen zulässig. Voraussetzung ist in der Regel, ...
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