1. Heizungsanlage optimal steuern
Besondere Sparpotenziale liegen in der auf die Bewohner zugeschnittenen Zeitsteuerung der Anlage. Meist können Absenkungszeiten programmiert werden. Eine der bekanntesten ist hier die sogenannte Nachtabsenkung, durch die die Vorlauftemperatur der Heizanlage reduziert wird. Bei längerer Abwesenheit über den Tag macht die Tagesabsenkung Sinn. Moderne Systeme verfügen über Wochenprogramme, mit denen das persönliche Heizprofil für Werktag und Wochenende eingestellt werden kann. Gar nicht zu heizen anstelle einer Absenkung, ist nicht ratsam: Die Innenoberflächen der Außenwände kühlen zu stark ab und das Schimmelrisiko steigt rapide.
2. Heizkörper entlüften
Werden die Heizkörper nicht im vollen Umfang warm oder sind gluckernde Geräusche zu hören, ist meist Luft im Spiel. Die Heizanlage muss dabei mehr Energie aufbringen, um die Räumlichkeiten zu erwärmen. Abhilfe bringt die Entlüftung mit einem Entlüfterschlüssel. Damit lässt sich einfach und unkompliziert die Luft aus den warmen Heizkörpern ablassen. Sowohl vor als auch nach der Entlüftung ist der Druck im Heizungssystem zu prüfen, unter Umständen muss auch Wasser nachgefüllt werden. In einem Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung ist dafür eine Rücksprache mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung empfehlenswert, denn Mieter:innen können den Heizungsdruck nicht selbst kontrollieren und nachsteuern.
3. Thermostate im Griff
Überheizte Räume kosten unnötig Energie. Jedes Grad weniger senkt den Verbrauch um etwa sechs Prozent. Mit den Heizungsthermostaten lässt sich für jeden Raum die individuelle Wohlfühltemperatur einstellen. Üblicherweise wird auf Stufe 3 etwa 20 Grad Celsius erreicht, zwischen den Stufen ergeben sich je drei bis vier Grad Unterschied. Wohnräume sind mit 20 Grad auf idealer Temperatur. Im Schlafzimmer reichen oft 16 bis 18 Grad. Zu beachten ist, dass kühlere Räume gut belüftet werden und Türen zu wärmeren Räumen geschlossen sind. Sonst kann sich an kälteren Stellen Feuchtigkeit niederschlagen und es bildet sich Schimmel. --> Heizkörperthermostate richtig bedienen
4. Heizkörper freihalten
Heizkörper nicht mit Vorhängen verdecken und mit Möbeln zustellen. Die Heizenergie kann sonst nicht voll ausgenutzt werden, da die Wohnräume dadurch nicht gleichmäßig aufgeheizt werden können. Eine einfache Regel lautet, dass jeder Heizkörper gut zu sehen ist und die Raumluft ihn ungehindert umströmen kann. Ebenso wichtig ist es, die Heizkörper sauber zu halten, da Staubablagerungen die Heizleistung mindern.
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5. Türen und Fenster dichthalten
Undichte Außentüren und Fenster vergrößern Wärmeverluste in Haus und Wohnung und sorgen für unangenehme Zugluft. Um die Dichtigkeit von Fenstern zu prüfen, kann ein Blatt Papier zwischen Rahmen und geschlossenem Fenster geklemmt werden. Lässt sich das Papier nicht herausziehen, ist das Fenster dicht genug. Bei Haus- und Wohnungstüren kann meist nachträglich ein Dichtprofil leicht angebracht werden, um Heizverluste zu minimieren. --> Fenster und Türen abdichten
6. Stromsparen im Haushalt
Die optimale Temperatur im Kühlschrank ist sieben Grad Celsius. Schon ein Grad kälter lasst den Stromverbrauch um etwa sechs Prozent steigen. Für die Temperatur im Gefrierschrank sind minus 18 Grad Celsius ideal. Türen von Kühl- und Gefriergeräten nicht zu lange offen halten und möglichst schnell wieder schließen. Wenn sich in Kühlgeräten Eis angesammelt hat, lohnt sich das regelmäßige und jährliche Abtauen. Kochen und braten mit Topfdeckel spart Energie und Zeit. Backen mit Umluft spart etwa 15 Prozent Energie im Vergleich zu Ober- und Unterhitze. Bei Waschmaschinen und -trocknern lohnt es sich, die Geräte ausreichend zu befüllen. Eine Waschtemperatur von 30 bis 40 Grad Celsius reicht bei normal verschmutzter Alltagswäsche völlig aus und hat darüber hinaus den Vorteil, dass die Kleidung länger hält. Ein hoher Schleudergang spart später Zeit beim Trocknen, weil die Wäsche weniger nass ist. Noch stromsparender als der Wäschetrockner ist das Wäschetrocknen an der frischen Luft.
7. Wohnen und Arbeiten im Home Office mit weniger Strom
Bei der Beleuchtung ist es sinnvoll, Glüh- und Halogenlampen durch sparsame LED zu ersetzen. Sie verbrauchen bis zu 90 Prozent weniger Strom und sind in allen Fassungen und Formen erhältlich. Elektronische Geräte, die nicht rund um die Uhr mit Strom versorgt werden müssen, lassen sich am besten über eine schaltbare Steckerleiste betreiben. Dann können alle Geräte auf einmal abgeschaltet werden. Bei Computern lohnt sich der Umstieg von Desktoprechnern auf Laptops, da sie grundsätzlich weniger Strom verbrauchen. Über Nacht lässt sich das WLAN am Router ausstellen, um den Stromverbrauch zu reduzieren. Ebenso sollten Ladegeräte von Smartphones oder Tablets nicht ungenutzt in der Steckdose stecken. Es könnte sich um heimliche Stromfresser handeln.
8. Stromfresser identifizieren
Der Stromverbrauch einzelner Geräte lässt sich einfach mit einem Strommessgerät messen. Diese lassen sich kostenlos bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale leihen. Nach der Messung kann so der Stromverbrauch mit einem neuen energieeffizienten Modell im Handel verglichen werden. Der jeweilige Jahresstromverbrauch lässt sich einfach am Energieeffizienzlabel ablesen. Auch abgeschaltete Elektrogeräte sind häufig heimliche Stromfresser. Fühlt sich das Netzteil des Gerätes warm an, verbraucht das Gerät weiterhin Strom. Häufig trifft dies auf Steh- und Tischlampen, Laptops und andere elektronische Geräte zu. Hier lohnt es sich bei ungenutzten Geräten einfach den Stecker zu ziehen.
9. Auf energieeffiziente Geräte setzen
Durchschnittlich ein Drittel des Stromverbrauchs im Haushalt lassen sich auf Geräte zur Kommunikation und Unterhaltung zurückführen. Darunter fallen Fernseher, Computer, Spielekonsolen und deren Zusatzzubehör. Hier lohnt es sich auf besonders effiziente Geräte zu setzen. Aber auch Haushaltsgeräte wie Kühlschrank, Gefriergerät, Waschmaschine oder Trockner belasten die Stromrechnung. Bei solchen Großgeräten macht es Sinn nach etwa 10 bis 15 Jahren auszurechnen, ob sich ein Neukauf lohnt. Bei jedem Neukauf sollte daher auf den Stromverbrauch geachtet werden. Neben einer hohen Effizienzklasse ist der angegebene Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro Jahr ausschlaggebend.
10. Stand-By-Funktion besser nicht nutzen
Die Stand-By-Funktion bei Elektrogeräten wie Fernsehern, Spielekonsolen, Netzwerkspeichern verbraucht weiter Strom, wenn auch gering. Nach einer EU-Vorgabe dürfen Neugeräte im Stand-By-Modus nur noch bis zu 0,5 Watt verbrauchen. Allerdings gilt die EU-Vorgabe nicht für Geräte, die mit einem hausinternen Netzwerk verbunden sind – zum Beispiel Smart-TVs, Netzwerkspeicher oder Spielekonsolen. Bei diesen Geräten lohnt sich zum Stromsparen das Abschalten besonders.
In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA müssen die Rechnungen alle einzeln aufgeführt und mit den jeweiligen Rechnungsnummern hinterlegt werden. ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
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