Allein durch eine Dusche werden ein bis eineinhalb Liter Feuchtigkeit an die Raumluft abgegeben, gut zu erkennen an den dichten Feuchtigkeitsschwaden im Badezimmer. Doch es gibt noch deutlich mehr Quellen, die die Raumluft oft unsichtbar mit Feuchtigkeit anreichern: Trocknende Wäsche, Pflanzen, Aquarien, selbst die Atmung der Bewohner erhöht den Feuchtigkeitsgehalt der Raumluft ab. Damit Schimmel nicht zum Problem wird, ist regelmäßiges Lüften unerlässlich. Doch wie lüftet man eigentlich richtig? Und treibt man damit nicht die Heizkosten in die Höhe?
Hier die wichtigsten Tipps zum richtigen Heizen und Lüften:
Stoßlüften statt Dauerlüften
Die goldene Regel beim Lüften lautet: Stoßlüften statt Dauerlüften. Je nach Jahreszeit sollten die Fenstert drei- bis fünfmal am Tag komplett zum Lüften geöffnet werden - besonders natürlich nach dem Kochen, Duschen oder morgens nach dem Schlafen. Außerdem gut: Querlüften, also das Öffnen gegenüberliegender Fenster – so zieht es richtig gut durch. Die Feuchtigkeit wird abgeführt und die Schimmel-Gefahr ist gebannt. Die Heizung sollte währenddessen ausgeschaltet werden. Dauerlüften durch auf Kipp gestellte Fenster treibt dagegen nur die Heizkosten in die Höhe - und provoziert Schimmel-Bildung an den ausgekühlten Wandflächen rund ums Fenster.
Hygrometer zeigt, wann es Zeit zum Lüften ist
Wer sich unsicher ist, ob er ausreichend lüftet, und Angst vor Schimmel hat, kann sich ein so genanntes Hygrometer zulegen. Ein Hygrometer misst den Feuchtigkeitsgehalt der Raumluft. Daran lässt sich auch ablesen, wann es Zeit zum Lüften ist. Grundsätzlich ist eine Luftfeuchtigkeit von 40 bis 60 Prozent optimal.
Räume nicht überheizen
Ein Grad Celsius weniger spart rund sechs Prozent Heizkosten. Und mit steigender Temperatur sinkt zudem die Luftqualität. Beim Heizen gilt deshalb: Weniger ist manchmal einfach mehr - mehr Komfort, mehr Wohlbefinden und mehr Kleingeld im Portemonnaie. In Wohn- und Arbeitsräumen reicht tagsüber eine Temperatur von 20º Celsius aus. Damit sich die Heizwärme gut verteilt, dürfen die Heizkörper nicht durch Möbel oder Vorhänge verdeckt sein.
Heizung nachts und bei Abwesenheit herunterregeln
Nachts oder bei Abwesenheit sind 16º Celsius genug. Ein nützlicher Helfer sind programmierbare Thermostate oder sonstige Tools zur Haussteuerung. Mit ihnen lässt sich die Temperatur passgenau auf Anwesenheitszeiten abstimmen.
Unbenutzte Räume sehr sparsam heizen
Unter 14º Celsius sollte die Temperatur übrigens selbst in ungenutzten Räumen nicht fallen. Sonst droht akute Schimmel-Gefahr. Außerdem sollten die Türen zu den beheizten Räumen stets geschlossen bleiben. Sonst wandert mit der warmen Luft nicht nur Heizenergie, sondern auch Luftfeuchtigkeit in den kalten Raum, wo sie kondensiert und Schimmel nährt.
Die Förderung kann unter Umständen als Umfeldmaßnahme mit der Förderung der Heizung erfolgen. Wichtig ist dabei, dass Sie die Kosten oder ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie zunächst Fördermittel für den Aufbau eines Gebäudenetzes. Anschließend beantragen Sie für jedes einzelne Haus ...
Antwort lesen »Das lässt sich nicht ohne Weiteres beurteilen. AEG-Geräte waren seit 1977 sicher asbestfrei. Bis 1974 enthielten sie Asbest. Da sich bei ...
Antwort lesen »In § 35 c EStG Absatz 3 heißt es dazu: "Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach Absatz 1 nicht in Anspruch nehmen, soweit [...] ...
Antwort lesen »Grundsätzlich handelt es sich bei dem Energie-Effizienz-Experten, der die Fachplanung und Bauüberwachung erledigt, um den gleichen ...
Antwort lesen »Über die KfW haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss und einen Ergänzungskredit zu beantragen. Den Kredit bekommen Sie in Höhe der ...
Antwort lesen »In Abschnitt 4 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ heißt es dazu: "[...] Eine ...
Antwort lesen »Verantwortlich für das Gebäude ist letztlich der Kunde, der den Auftrag gibt. Ist sich der Handwerker über den Verstoß im Klaren, sollte er ...
Antwort lesen »Das hängt von den Fenstern ab. Sind diese intakt und stark genug, um moderne Mehrscheibensysteme aufzunehmen, kann sich der Scheibentausch ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus zur Förderung der Dachdämmung, können Sie 20 Prozent von maximal 200.000 Euro der Kosten verteilt ...
Antwort lesen »Sie bekommen sowohl für die Biomasseheizung als auch für den wasserführenden Pelletofen Fördermittel, wenn Sie Eigentümer des Gebäudes ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können die Kosten der Fußbodenheizung als Umfeldmaßnahme bei der Förderung der Wärmepumpe mit ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen, benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieberater oder einem ...
Antwort lesen »Die Lieferung entspricht hier nicht der Bestellung. Das wirkt sich auf die Energieeffizienz und die Heizkosten aus. Wir empfehlen, das ...
Antwort lesen »Das ist seit 2024 leider nicht mehr möglich. Seither ist die Höchstsumme förderbarer Kosten einmalig begrenzt. Haben Sie einen Antrag ...
Antwort lesen »In aller Regel müssen Sie die BnD nach dem Einreichen neu ausstellen lassen. Wir empfehlen den Kontakt zu den Sachbearbeitern der KfW, um ...
Antwort lesen »Nach § 72 GEG dürfen Eigentümer von Gebäuden "Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem ...
Antwort lesen »Sie können die Kosten bei der Förderung angeben. Die Höhe des anfangs beantragten Kostenrahmens lässt sich nachträglich allerdings nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Voraussetzung für die Förderung der Wärmepumpe ist in diesem Fall aber, dass das Gebäude in den ...
Antwort lesen »Das ist richtig. Möchten Sie die Förderung der Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen, darf eine fossile Gas- oder Ölheizung nicht jünger ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG sind die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz auch dann erfüllt, wenn Sie die maximal mögliche Dämmstärke der WLG ...
Antwort lesen »Relevant ist hier Abschnitt 8.3.1 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "[...] Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass es die Förderung der Kellerlüftung in diesem Fall nicht gibt. Das gilt zumindest dann, wenn der Keller unbeheizt ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Kellerdecke gibt es in Form von Zuschüssen sowie Krediten oder in Form von steuerlichen Vergünstigungen. ...
Antwort lesen »Für den Verkäufer hat der iSFP direkt erst einmal keine Vorteile. Ein Argument könnte es sein, dass sich das Haus damit besser verkaufen ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sofern Sie den Vertrag mit dem Handwerker auflösen und einen neuen finden, der nach Abschluss der Maßnahme die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus zur Heizungsförderung, lässt die KfW nur Steuerbescheide als Nachweis des Einkommens zu. Eine Ausnahme gibt ...
Antwort lesen »Diese Frage können wir Ihnen aktuell leider nicht beantworten. Denn wie sich die Gesetzeslage und die Förderlandschaft nach der Wahl ...
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Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können Fördermittel für eine Effizienzhaussanierung sowie Einzelmaßnahmen am Haus und an der Heizung beantragen. ...
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