Allein durch eine Dusche werden ein bis eineinhalb Liter Feuchtigkeit an die Raumluft abgegeben, gut zu erkennen an den dichten Feuchtigkeitsschwaden im Badezimmer. Doch es gibt noch deutlich mehr Quellen, die die Raumluft oft unsichtbar mit Feuchtigkeit anreichern: Trocknende Wäsche, Pflanzen, Aquarien, selbst die Atmung der Bewohner erhöht den Feuchtigkeitsgehalt der Raumluft ab. Damit Schimmel nicht zum Problem wird, ist regelmäßiges Lüften unerlässlich. Doch wie lüftet man eigentlich richtig? Und treibt man damit nicht die Heizkosten in die Höhe?
Hier die wichtigsten Tipps zum richtigen Heizen und Lüften:
Stoßlüften statt Dauerlüften
Die goldene Regel beim Lüften lautet: Stoßlüften statt Dauerlüften. Je nach Jahreszeit sollten die Fenstert drei- bis fünfmal am Tag komplett zum Lüften geöffnet werden - besonders natürlich nach dem Kochen, Duschen oder morgens nach dem Schlafen. Außerdem gut: Querlüften, also das Öffnen gegenüberliegender Fenster – so zieht es richtig gut durch. Die Feuchtigkeit wird abgeführt und die Schimmel-Gefahr ist gebannt. Die Heizung sollte währenddessen ausgeschaltet werden. Dauerlüften durch auf Kipp gestellte Fenster treibt dagegen nur die Heizkosten in die Höhe - und provoziert Schimmel-Bildung an den ausgekühlten Wandflächen rund ums Fenster.
Hygrometer zeigt, wann es Zeit zum Lüften ist
Wer sich unsicher ist, ob er ausreichend lüftet, und Angst vor Schimmel hat, kann sich ein so genanntes Hygrometer zulegen. Ein Hygrometer misst den Feuchtigkeitsgehalt der Raumluft. Daran lässt sich auch ablesen, wann es Zeit zum Lüften ist. Grundsätzlich ist eine Luftfeuchtigkeit von 40 bis 60 Prozent optimal.
Räume nicht überheizen
Ein Grad Celsius weniger spart rund sechs Prozent Heizkosten. Und mit steigender Temperatur sinkt zudem die Luftqualität. Beim Heizen gilt deshalb: Weniger ist manchmal einfach mehr - mehr Komfort, mehr Wohlbefinden und mehr Kleingeld im Portemonnaie. In Wohn- und Arbeitsräumen reicht tagsüber eine Temperatur von 20º Celsius aus. Damit sich die Heizwärme gut verteilt, dürfen die Heizkörper nicht durch Möbel oder Vorhänge verdeckt sein.
Heizung nachts und bei Abwesenheit herunterregeln
Nachts oder bei Abwesenheit sind 16º Celsius genug. Ein nützlicher Helfer sind programmierbare Thermostate oder sonstige Tools zur Haussteuerung. Mit ihnen lässt sich die Temperatur passgenau auf Anwesenheitszeiten abstimmen.
Unbenutzte Räume sehr sparsam heizen
Unter 14º Celsius sollte die Temperatur übrigens selbst in ungenutzten Räumen nicht fallen. Sonst droht akute Schimmel-Gefahr. Außerdem sollten die Türen zu den beheizten Räumen stets geschlossen bleiben. Sonst wandert mit der warmen Luft nicht nur Heizenergie, sondern auch Luftfeuchtigkeit in den kalten Raum, wo sie kondensiert und Schimmel nährt.
Energieberater aus Ihrer Region finden Sie in unserer Energieberater-Datenbank oder über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft den Aufbau und zeigt, ob eine ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie viele wichtige Schritte bereits übernommen. Sie haben Protokoll geführt, den Geräuschpegel gemessen und die ...
Antwort lesen »Voraussetzung für den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358) ist, dass Sie das entsprechende Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als ...
Antwort lesen »In der BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA ...
Antwort lesen »Der Aufbau ist wie geplant möglich. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der alukaschierten Dämmung um eine Zwischensparrendämmung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie, wenn Ihre Tochter diese als Eigentümerin beantragt. Lebt Ihre Tochter selbst nicht im Haus, ...
Antwort lesen »In aller Regel dokumentiert Ihr Energieberater oder Ihr Fachhandwerker die Information, dass Sie die Voraussetzung für den ...
Antwort lesen »Die Mindestsumme liegt bei 300 Euro. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Das förderfähige ...
Antwort lesen »Bleiben einige der bestehenden Fenster erhalten, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus. Denn diese bekommen Sie nur für die ...
Antwort lesen »Hier kommt es darauf an, wo Sie die Leitung verlegen. Läuft diese durch Gemeinschaftseigentum wie Treppenräume, Schächte oder Ähnliches, ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung dürfen Sie nur dann beantragen und in Anspruch nehmen, wenn die Heizung mindestens zwei Jahre alt ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, welche Fördermittel Sie beantragen möchten. Zuschüsse zum Austausch der Heizung beantragen Sie online über das Portal ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die KfW-Heizungsförderung können Sie leider nur als Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Ob Sie darin wohnen ...
Antwort lesen »Jede Form hat Vor- und Nachteile. Die Bruchteilsgemeinschaft (BG) ist grundsätzlich einfacher aufgebaut. Eigentümer sind die Personen ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für den behindertengerechten Badumbau, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen bietet die KfW einen günstigen Kredit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach im gleichen Zuge auch dämmen. Erreichen Sie dabei einen ...
Antwort lesen »Der Fall ist in den entsprechenden Richtlinien nicht eindeutig geregelt. So können Sie als Energieberater hier selbst entscheiden, ob es ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Haustür bekommen Sie entweder über das BAFA (Zuschuss und Ergänzungskredit) oder über das Finanzamt ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es überregional zwei Förderangebote: Sie können den Steuerbonus für die Sanierung nutzen oder einen Zuschuss, eventuell ...
Antwort lesen »Nach § 79 Abs. 4 GEG sind Energieausweise bei Baudenkmälern nicht erforderlich. Einzige Ausnahme: Werden bei einem bestehenden Gebäude ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind Heizungs- und Solarthermieanlagen steuerlich absetzbar. Dazu können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, wenn ...
Antwort lesen »Uns sind aktuell keine Informationen dazu bekannt, dass die kommunale Wärmeplanung eine Auswirkung auf die Konditionen der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Einzelmaßnahmen-Förderung (BEG-EM) mit der Effizienzhausförderung (BEG-WG) zu kombinieren. Dabei können ...
Antwort lesen »Ob der Ventilstift fest sitzt, lässt sich nach dem Abnehmen des Thermostatkopfes feststellen. Denn dann ist der kleine Stift direkt zu ...
Antwort lesen »Ohne den Sachverhalt im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel bekommen Sie die ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung kann grundsätzlich nur der Eigentümer beantragen. Da es sich um die Förderung einer Heizung für zwei Gebäude handelt, ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können die Firma auch nach dem Erhalt der Zusage wechseln und müssen das dem Fördergeber ...
Antwort lesen »Auch wenn Ihr Partner nicht Eigentümer ist, wird sein Einkommen unter Umständen herangezogen. Der Fall ist das, wenn er dort mit seinem ...
Antwort lesen »Ist der Raum unter dem Dach nicht beheizt, gibt es keine Anforderungen (siehe Punkt 2.2 im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und ...
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