1. Richtiges Lüften
Je kühler es draußen ist, umso wichtiger ist ausgiebiges Lüften. Am effektivsten ist das Lüften deshalb in den Nacht- und Morgenstunden. Ein gutes Hilfsmittel ist ein Thermometer, das die Außen- und Innentemperatur misst. So sehen die Bewohner auf einen Blick, wann die Fenster geöffnet werden können.
2. Rollladen, Außenjalousie & Co
Über die Fenster gelangt ein Großteil der Wärme in die Wohnräume. Das macht einen Sonnenschutz an den Fenstern so effektiv und wichtig. Rollläden und Außenjalousien sind besonders wirksam, weil sie von außen angebracht werden und dadurch viel mehr Wärme abhalten, als innen angebrachte Vorhänge oder Jalousien.
3. Sonnenschutzfolien und Sonnenschutzverglasungen
Spezielle Sonnenschutzverglasungen und Sonnenschutzfolien bieten ebenfalls einen wirksamen Hitzeschutz. Der Nachteil: Sie verdunkeln auch dauerhaft die Räume. Zur Not hilft auch ein weißes Tuch, das von außen vor das Fenster gehängt wird und leicht wieder entfernt werden kann.
4. Klimageräte: Auf den Stromverbrauch achten!
Klimageräte verbrauchen sehr viel Strom. Gerade bei einfachen Geräten kostet der Betrieb schnell mehr als die Anschaffung. Wer ein Klimagerät benutzen will, sollte ein Gerät mit einer möglichst hohen Energieeffizienzklasse wählen. Die Effizienzklasse steht gut lesbar auf jedem Gerät - Käufer finden sie auf dem bekannten Energielabel. Die beste Effizienzklasse ist A+++. Fest eingebaute Splitgeräte sind erheblich energieeffizienter als mobile Monoblockgeräte. Monoblockgeräte sind in der Regel drei Effizienzklassen schlechter. Bei der Auswahl sollte auch auf den Geräuschpegel des Klimageräts geachtet werden.
5. Ventilator: Preiswert für gefühlte Kühlung
Deutlich preiswerter in Anschaffung und Betrieb ist ein Ventilator. Deshalb sollten die Bewohner vor der Anschaffung eines Klimageräts erst einmal auf einen Ventilator zurückgreifen. Er senkt zwar nicht die Raumtemperatur, sorgt aber für eine gefühlte Kühlung durch die verstärkte Verdunstung der Feuchtigkeit auf der Hautoberfläche.
6. Begrünung - natürliche Verschattung und Wohltat für’s Auge
Bepflanzungen sorgen für eine natürliche Verschattung auf Wänden und Dächern und tragen dadurch und durch Wasserverdunstung zur Kühlung bei. Auch günstig auf dem Grundstück gepflanzte Sträucher und Bäume, eine bewachsene Pergola rund um die Terrasse oder eine clevere Balkonbegrünung sorgen für eine wohltuende Verschattung.
7. Speziell für Eigentümer - bauliche Maßnahmen gegen die Sommerhitze
Eine gute Dachdämmung und Fassadendämmung sorgen im Sommer für angenehme Innentemperaturen und sparen im Winter Heizkosten ein. Dachüberstände und Terrassendächer verringern zusätzlich eine direkte Sonneneinstrahlung ins Haus, wodurch sich die Erwärmung weiter abschwächt. Wer ohnehin die Heizung erneuert, kann eine Wärmepumpe wählen, die im Sommer auch kühlt.
Zunächst ist der Zustand der bestehenden Dämmebene zu prüfen. Denn die Nut-Feder-Decke ist nicht als Dampfbremse geeignet. Sie lässt ...
Antwort lesen »Möchten Sie einen Zuschuss zur Förderung der neuen Haustür beantragen, benötigen Sie einen Energieberater. Dieser muss die technische ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter des Wärmeerzeugers. Bei einer Gas-Brennwerttherme gilt dabei ein Mindestalter von 20 Jahren (Ausnahme ...
Antwort lesen »Erhöhte Anforderungen an die Ableitung sind nach § 19 1. BImSchV auch bei einer wesentlichen Änderung der Feuerstätte einzuhalten. Nach ...
Antwort lesen »Experten empfehlen die Nachgenehmigung im Allgemeinen, auch um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein. Die Herausforderung ...
Antwort lesen »Das ist problemlos möglich. Wichtig ist allerdings, dass Sie den Rahmen förderbarer Kosten nicht überschreiten. Im Einfamilienhaus liegt ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Klimageschwindigkeits-Bonus zur Heizungsförderung leider nicht. Voraussetzung ist hier, dass eine ...
Antwort lesen »Seit 2024 beantragen Sie die Förderung für eine neue Heizung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür benötigen Sie eine ...
Antwort lesen »Wenn die Maßnahme abgeschlossen, abgerechnet und die Förderung ausgezahlt wurde, sollte das so funktionieren. Denn dann haben Sie die ...
Antwort lesen »In dem beschriebenen Fall können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG nutzen. Ausreichend ist, wenn Sie die Immobilie zur ...
Antwort lesen »Entsteht allein im Aus-/Aufbau eine neue Wohneinheit, lässt sich diese nur als Neubau fördern. Infrage kommt dabei die ...
Antwort lesen »Damit ist nicht zu rechnen. Zugesagte Fördermittel können Sie in aller Regel auch abrufen. Bisher kam es nur vor, dass Angebote im ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall sind Sie sowohl zur Förderung der BEG-Mittel für die Sanierung als auch zur Förderung der Energieberatung mit iSFP ...
Antwort lesen »Ja, bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung, können Sie bei den Kosten auch den Austausch bestehender Heizflächen mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Da es sich um eine energetische Verbesserung handelt, können Sie eine Förderung für die neuen Fenster beantragen. Tauschen Sie die Fenster ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie einmal die Förderung zur Errichtung eines Gebäudenetzes. Hier fallen alle Kosten für die Wärmeerzeugung und ...
Antwort lesen »Das lässt sich nicht genau berechnen. Zum einen ist nicht bekannt, wie viel Sauerstoff tatsächlich durch die Rohre in das System gelangt. ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie die Förderung der Heizung für ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten. Möglich ist es dabei, ...
Antwort lesen »Haben Sie einen Antrag storniert und beantragen Fördermittel für die identische Maßnahme erneut, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich benötigen Sie einen Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung. Möglich ist es also auch, einen Vertrag über ...
Antwort lesen »In diesem Fall macht die KfW leider keine Ausnahme. Den Einkommens- sowie den Geschwindigkeitsbonus können Sie nur als selbst nutzender ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer das Datum des Antrags. Möchten Sie von der alten zur neuen Förderung wechseln, müssen Sie den bestehenden Antrag ...
Antwort lesen »Hier sind alle beschriebenen Maßnahmen förderbar. Einen Überblick finden Sie im Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen und Leistungen. Im ...
Antwort lesen »Als Eigentümer haben Sie mehrere Fördermöglichkeiten. Variante 1: Sie nutzen BEG-EM-Mittel für die Förderung von Einzelmaßnahmen. Diese ...
Antwort lesen »Ein Angebot muss in aller Regel nicht eingereicht werden. Gefordert ist ein Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung. Eine ...
Antwort lesen »Heizlüfter und mobile Gasheizer gelten unserer Auffassung nach nicht als Heizgeräte. Handelt es sich um fest installierte Elektroheizkörper ...
Antwort lesen »Hier können Sie auch einen anderen Energieberater beauftragen. Wichtig ist, dass dieser die Arbeiten nachvollziehen oder nachprüfen kann, ...
Antwort lesen »Eine Austauschpflicht betrifft nur 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Ob das der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich beziehen sich die Verbote nicht auf bestehende Anlagen. Sie gelten im Allgemeinen für neu in Verkehr gebrachte Systeme. Auch ...
Antwort lesen »Für Gebäude zur Ferien-/Wochenendnutzung bekommen Sie Fördermittel nur dann, wenn Sie in den Geltungsbereich des GEG fallen. Dazu müssen ...
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