1. Richtiges Lüften
Je kühler es draußen ist, umso wichtiger ist ausgiebiges Lüften. Am effektivsten ist das Lüften deshalb in den Nacht- und Morgenstunden. Ein gutes Hilfsmittel ist ein Thermometer, das die Außen- und Innentemperatur misst. So sehen die Bewohner auf einen Blick, wann die Fenster geöffnet werden können.
2. Rollladen, Außenjalousie & Co
Über die Fenster gelangt ein Großteil der Wärme in die Wohnräume. Das macht einen Sonnenschutz an den Fenstern so effektiv und wichtig. Rollläden und Außenjalousien sind besonders wirksam, weil sie von außen angebracht werden und dadurch viel mehr Wärme abhalten, als innen angebrachte Vorhänge oder Jalousien.
3. Sonnenschutzfolien und Sonnenschutzverglasungen
Spezielle Sonnenschutzverglasungen und Sonnenschutzfolien bieten ebenfalls einen wirksamen Hitzeschutz. Der Nachteil: Sie verdunkeln auch dauerhaft die Räume. Zur Not hilft auch ein weißes Tuch, das von außen vor das Fenster gehängt wird und leicht wieder entfernt werden kann.
4. Klimageräte: Auf den Stromverbrauch achten!
Klimageräte verbrauchen sehr viel Strom. Gerade bei einfachen Geräten kostet der Betrieb schnell mehr als die Anschaffung. Wer ein Klimagerät benutzen will, sollte ein Gerät mit einer möglichst hohen Energieeffizienzklasse wählen. Die Effizienzklasse steht gut lesbar auf jedem Gerät - Käufer finden sie auf dem bekannten Energielabel. Die beste Effizienzklasse ist A+++. Fest eingebaute Splitgeräte sind erheblich energieeffizienter als mobile Monoblockgeräte. Monoblockgeräte sind in der Regel drei Effizienzklassen schlechter. Bei der Auswahl sollte auch auf den Geräuschpegel des Klimageräts geachtet werden.
5. Ventilator: Preiswert für gefühlte Kühlung
Deutlich preiswerter in Anschaffung und Betrieb ist ein Ventilator. Deshalb sollten die Bewohner vor der Anschaffung eines Klimageräts erst einmal auf einen Ventilator zurückgreifen. Er senkt zwar nicht die Raumtemperatur, sorgt aber für eine gefühlte Kühlung durch die verstärkte Verdunstung der Feuchtigkeit auf der Hautoberfläche.
6. Begrünung - natürliche Verschattung und Wohltat für’s Auge
Bepflanzungen sorgen für eine natürliche Verschattung auf Wänden und Dächern und tragen dadurch und durch Wasserverdunstung zur Kühlung bei. Auch günstig auf dem Grundstück gepflanzte Sträucher und Bäume, eine bewachsene Pergola rund um die Terrasse oder eine clevere Balkonbegrünung sorgen für eine wohltuende Verschattung.
7. Speziell für Eigentümer - bauliche Maßnahmen gegen die Sommerhitze
Eine gute Dachdämmung und Fassadendämmung sorgen im Sommer für angenehme Innentemperaturen und sparen im Winter Heizkosten ein. Dachüberstände und Terrassendächer verringern zusätzlich eine direkte Sonneneinstrahlung ins Haus, wodurch sich die Erwärmung weiter abschwächt. Wer ohnehin die Heizung erneuert, kann eine Wärmepumpe wählen, die im Sommer auch kühlt.
Eine Förderung für die Solaranlage bekommen Sie über die KfW-Heizungsförderung. Hier ist ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent möglich. ...
Antwort lesen »Bei der geplanten Zwischensparrendämmung kann feuchtwarme Luft in die Dämmebene eintreten, die dann innenseitig an der äußeren Lage Holz ...
Antwort lesen »Möchten Sie die KfW-Produkte 458 (Zuschuss Heizungsförderung) und 358 (Ergänzungskredit) kombinieren, ergeben sich die förderbaren Kosten ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Heizungspumpe beantragen, kommt das Förderprogramm Heizungsoptimierung des BAFA infrage. Dabei gelten ...
Antwort lesen »Um die Sperrfrist kommen Sie leider nicht herum, wenn Sie eine Förderung für die identische Maßnahme erneut beantragen möchten. Das ist der ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Das Budget förderbarer Kosten steht Ihnen erneut voll zur ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragt und zugesagt bekommen haben (Voraussetzung: Zentrale ...
Antwort lesen »Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, wie richtig zu verfahren ist. Faktoren sind dabei: • die selbständige Nutzbarkeit der Gebäude• ein ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für eine identische Maßnahme, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung gelten ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach dämmen. Erreichen Sie dabei einen U-Wert von 0,14 W/m²K, ...
Antwort lesen »Möglich ist die Maßname. Sie sollten allerdings ein Lüftungskonzept nach DIN 1948 Teil 6 erstellen lassen (Vorschrift bei Austausch von ...
Antwort lesen »Für die Förderung der Wärmepumpe benötigen Sie keinen Energieberater. Der Fachhandwerker kann die benötigte BzA-ID zur Antragstellung ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die energiesparrechtlichen Vorschriften vom 01. Januar 1984, müssen Sie nach Anlage 7 GEG keine zusätzliche ...
Antwort lesen »Hier gelten in der Regel ähnliche Vorgaben, wie bei der BEG-Förderung der neuen Fenster. Demnach sind Fliegengitter förderbar, wenn Sie ...
Antwort lesen »Im ersten Fall müssen Sie insgesamt 63,5 kWh Energie in den Speicher einbringen, um den Temperaturanstieg zu realisieren. Im zweiten Fall ...
Antwort lesen »Nach Angeben des BMWK können alle zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten (bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238) die Planungs- und ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung können Sie nachträglich leider nicht mehr beantragen. Handelt es sich um Maßnahmen an einer eigenen und selbst genutzten ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist und war die Kombination aus BEG-EM- und BEG-WG-Förderung förderbar. Seit 2024 funktioniert das direkt. Zuvor waren zwei ...
Antwort lesen »Energieberatungen erfolgen grundsätzlich für das gesamte Haus. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass Sie die Nummer 6 angeben müssen. ...
Antwort lesen »Sind Dach und Dachboden ungedämmt und hat das Haus mehr als zwei Wohneinheiten, ist die Dachbodendämmung Pflicht gemäß § 47 GEG. Handelt es ...
Antwort lesen »Hier hat Ihr Energieberater leider recht. Denn für den Geschwindigkeitsbonus kommt es auf die Art der Heizung an. Handelt es sich um eine ...
Antwort lesen »Ob eine Förderung möglich ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob die Immobilie in den Geltungsbereich des GEG fällt. Beheizen Sie die ...
Antwort lesen »Geht es um ein Einfamilienhaus, werden die Kosten der neuen Wärmepumpe das Budget an förderbaren Kosten vermutlich sehr stark ausreizen. ...
Antwort lesen »Nein, leider nicht. In diesem Fall müssen Ihre Kinder die Förderung der Wärmepumpe beantragen. Wohnen diese nicht selbst im Haus, können ...
Antwort lesen »Hier gilt Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie. Darin heißt es: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei ...
Antwort lesen »Das lässt sich pauschal nicht beurteilen. Entscheidend ist die baurechtliche Einordnung der Wohneinheiten. Außerdem kommt es auf den Anteil ...
Antwort lesen »Korrekt ausgeführt, dürfte sich hier keine Feuchtigkeit in der Konstruktion niederschlagen. Möglich ist daher, dass Harz aus dem Holz ...
Antwort lesen »Nach der Förderung gilt eine Mindestnutzungsdauer von 10 Jahren. Tauschen Sie die Heizung zuvor durch ein anderes System aus, kann es sein, ...
Antwort lesen »Es gibt Verbundplatten für Fensterrahmen auch mit einem U-Wert von weniger als 0,9 W/m²K. Wählen Sie diese, ist eine Förderung der gesamten ...
Antwort lesen »Aus der Ferne lässt sich das nicht fundiert beurteilen. Entscheidend dafür, ob ein Raum als beheizt oder unbeheizt anzusehen ist, ist, ob ...
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