1. Richtiges Lüften
Je kühler es draußen ist, umso wichtiger ist ausgiebiges Lüften. Am effektivsten ist das Lüften deshalb in den Nacht- und Morgenstunden. Ein gutes Hilfsmittel ist ein Thermometer, das die Außen- und Innentemperatur misst. So sehen die Bewohner auf einen Blick, wann die Fenster geöffnet werden können.
2. Rollladen, Außenjalousie & Co
Über die Fenster gelangt ein Großteil der Wärme in die Wohnräume. Das macht einen Sonnenschutz an den Fenstern so effektiv und wichtig. Rollläden und Außenjalousien sind besonders wirksam, weil sie von außen angebracht werden und dadurch viel mehr Wärme abhalten, als innen angebrachte Vorhänge oder Jalousien.
3. Sonnenschutzfolien und Sonnenschutzverglasungen
Spezielle Sonnenschutzverglasungen und Sonnenschutzfolien bieten ebenfalls einen wirksamen Hitzeschutz. Der Nachteil: Sie verdunkeln auch dauerhaft die Räume. Zur Not hilft auch ein weißes Tuch, das von außen vor das Fenster gehängt wird und leicht wieder entfernt werden kann.
4. Klimageräte: Auf den Stromverbrauch achten!
Klimageräte verbrauchen sehr viel Strom. Gerade bei einfachen Geräten kostet der Betrieb schnell mehr als die Anschaffung. Wer ein Klimagerät benutzen will, sollte ein Gerät mit einer möglichst hohen Energieeffizienzklasse wählen. Die Effizienzklasse steht gut lesbar auf jedem Gerät - Käufer finden sie auf dem bekannten Energielabel. Die beste Effizienzklasse ist A+++. Fest eingebaute Splitgeräte sind erheblich energieeffizienter als mobile Monoblockgeräte. Monoblockgeräte sind in der Regel drei Effizienzklassen schlechter. Bei der Auswahl sollte auch auf den Geräuschpegel des Klimageräts geachtet werden.
5. Ventilator: Preiswert für gefühlte Kühlung
Deutlich preiswerter in Anschaffung und Betrieb ist ein Ventilator. Deshalb sollten die Bewohner vor der Anschaffung eines Klimageräts erst einmal auf einen Ventilator zurückgreifen. Er senkt zwar nicht die Raumtemperatur, sorgt aber für eine gefühlte Kühlung durch die verstärkte Verdunstung der Feuchtigkeit auf der Hautoberfläche.
6. Begrünung - natürliche Verschattung und Wohltat für’s Auge
Bepflanzungen sorgen für eine natürliche Verschattung auf Wänden und Dächern und tragen dadurch und durch Wasserverdunstung zur Kühlung bei. Auch günstig auf dem Grundstück gepflanzte Sträucher und Bäume, eine bewachsene Pergola rund um die Terrasse oder eine clevere Balkonbegrünung sorgen für eine wohltuende Verschattung.
7. Speziell für Eigentümer - bauliche Maßnahmen gegen die Sommerhitze
Eine gute Dachdämmung und Fassadendämmung sorgen im Sommer für angenehme Innentemperaturen und sparen im Winter Heizkosten ein. Dachüberstände und Terrassendächer verringern zusätzlich eine direkte Sonneneinstrahlung ins Haus, wodurch sich die Erwärmung weiter abschwächt. Wer ohnehin die Heizung erneuert, kann eine Wärmepumpe wählen, die im Sommer auch kühlt.
Fördermittel für die Einblasdämmung bzw. Kerndämmung der Fassade bekommen Sie, wenn die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) des Dämmstoffs ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Wichtig ist aber, dass Sie Rechnungen und Aufträge eindeutig den einzelnen Vorhaben/Maßnahmen zuweisen. Außerdem gelten ...
Antwort lesen »Sind Nachtspeicheröfen installiert, kommt die Austauschpflicht aus dem GEG nicht zum Tragen. Diese gilt nur dann, wenn eine mindestens 30 ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeits-Bonus bekommen Sie für jede selbst genutzte eigene Wohneinheit. Die Antragstellung erfolgt dabei in zwei Schritten. ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Grundsätzlich sind beide Mittel miteinander kombinierbar, wenn Sie Aufträge, Rechnungen und Kosten strikt trennen. Es ...
Antwort lesen »In der Regel genügt die Auflassungsvormerkung - etwa bei der Heizungsförderung der KfW. Gleiches gilt auch für die Förderung anderer ...
Antwort lesen »Der Staat fördert Rollläden mit Zuschüssen und Krediten oder steuerlichen Vergünstigungen. Erstere bekommen Sie in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Verfügbar sind hier Fördermittel für neue Dachfenster in Form von Zuschüssen mit Ergänzungskredit oder steuerlichen Vergünstigungen. ...
Antwort lesen »Da wir selbst keine Beratungen anbieten, empfehlen wir Ihnen in diesem Fall den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Experten ...
Antwort lesen »Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Kaminen steht Ihnen nur der Steuerbonus für Handwerker zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Der beschriebene Aufbau funktioniert und bietet bei fachgerechter Ausführung ausreichend Schutz vor Feuchtigkeit. Achten Sie beim Anbringen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hat das Gebäude baurechtlich mehrere Wohneinheiten, geht die KfW immer davon aus, dass Sie nur eine selbst ...
Antwort lesen »Energieberater oder Fachunternehmer bestätigen nach Abschluss aller Arbeiten, dass die Anlage fachgerecht demontiert wurde. Zudem benötigen ...
Antwort lesen »Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
Antwort lesen »Aktuell am Markt befindliche Gasthermen arbeiten nur mit einem begrenzten Anteil Wasserstoff (in der Regel 20 Prozent). Zu 100 Prozent ...
Antwort lesen »Die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung für den fachgerechten Einbau erstellt in der Regel ein Heizungsbaubetrieb. Ein ...
Antwort lesen »Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragt, erhalten Sie diesen dann unter ...
Antwort lesen »Sofern der Wintergarten zum beheizten Gebäudebereich gehört, ist eine Förderung der Rollläden über die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Sie können die anfangs beantragten förderbaren Kosten nachträglich allerdings nicht mehr anheben. Das heißt: ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung, können Sie sowohl für die Kellerdeckendämmung als auch für die Dämmung des Anbaus Fördermittel in Anspruch ...
Antwort lesen »Im § 35 C des EStG heißt es: "(2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
Antwort lesen »Die Maßnahmen sind als Einheit zu betrachten. Denn das Nachrüsten der Fußbodenheizung ist nicht einzeln förderbar. Finanzielle ...
Antwort lesen »Erst einmal ist nichts zu unternehmen. Denn mit einer Brennwerttherme sind Sie von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit. Ist aus ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort